Verkehrsunfall mit Fahrerflucht Minderjährige

Guten Abend,

vor 9 Tagen ist mir ein 11 Jähriges Mädchen in mein parkendes Auto gefahren (Kratzer Stoßstange hinten) und hat Fahrerflucht begangen! Hab direkt die Verfolgung aufgenommen, sie zur rede gesellt und die Polizei gerufen. Anschließend kam noc hdie Mutter des Mädchens…Unfallbericht geschrieben alles klar.

Nun, habe ich die Familie heute zum 3ten Mal anrufen müssen, da von dennen nichts kommt. Beim 1.Anruf bat ich die Familie mir Ihre Mailadresse zu geben, bzw. zu schicken, damit die ganzen Kosten auflisten kann. Immer nur ausreden, heute beim 3ten Anruf, wurde ich sogar „beschimpft“ warum ich denn so ein Druck mache.

Naja, habe dann meine Rechtschutzvericherung eingeschaltet. und nun stehe ich hier.

Die Mutter ist echt bescheiden…
Die Drohung kam auch noch „wenn Du uns kein Foto schickst, dann zahlen wir eh nicht“…obwohl mit Polizei Unfallbericht aufgenommen^^

Kann man eine 11 Jährige wg. Fahrerflucht anzeigen? Eher nicht, oder? bzw. würde das dann auf die Eltern übergehen? Denke mal auch nicht…oder?

Was mache ich nun am besten? Am Montag Auto direkt bei Audi abgeben und Schaden rep. lassen?

Hallo,

ich kann Ihren Ärger verstehen. Haben Sie die Eltern gefragt, ob sie eine private Haftpflichtversicherung (=PHV) haben? Wenn ja, die Vers.-Nr. und Name des Versicherers geben lassen. Weitere Korrespondenz über sie.
Wenn keine PHV vorhanden, dann müssen Sie die Ansprüche weiterhin bei den Eltern stellen.

Das Mädchen ist mit 11 Jahren beschränkt deliktsfähig. Bei solchen Schäden muss immer je Einzelfall geprüft werden, ob sie sich über Folgen des Handels im Klaren war. Aber mit dem Alter weiß man schon, was passieren kann, wenn man mit dem Fahrrad gegen ein Auto kommt.

So gehen Sie am besten vor:

  • Anruf bei den Eltern, ob eine PHV vorhanden ist
  • mit dem Auto zu Audi fahren und sich ein Kostenvoranschlag geben lassen
  • Kostenvoranschlag + Fotos an die Eltern ggf. an die Versicherung schicken
  • wenn eine PHV vorhanden ist oder die Eltern zickig werden, mit Anwalt drohen. Sagen Sie auch, dass die Anwaltskosten von den Eltern übernommen werden müssen (§823 BGB), dass Sie Anspruch auf ein Mietfahrzeug während der Reparatur haben und auch wahrnehmen möchten, Kostenpauschale von 25 EUR (für Telefonate, Spritkosten etc.)

Beauftragen Sie einen Anwalt wirklich erst dann, wenn keine Einigung zwischen Ihnen und den Eltern erfolgen kann. 14 Tage Frist nicht vergessen!

Viele Grüße (und viel Geduld)

Hallo,

da ja sowieso schon die Rechtschutzversicherung eingeschaltet wurde sollte der Anwalt alles weitere machen, um sicher zu gehen

Gruß,
Micha

Guten Abend,

vielen Dank für die schnelle Antwort! :smile:

PHV ist lt. Eltern vorhanden.
Die Daten wollte ich mir eben am Telefon gebe lassen, jedoch war da ja die Mutter sehr unfreundlich und gab sie mir im Endeffekt nicht.
Kostenvoranschlag kostet ja erstmal 50€, ich würde am liebsten das Auto direkt machen lassen.
Zusätzlich wurde mir ja auch eben noch gedroht, dass ohne ein Foto nicht gezahlt wird. Obwohl von der Polizei der Unfallbericht vorliegt.

Am Schluss des Telefonats sagte mir die Frau Mutter, dass man noch sehen wird, ob überhaupt bezahlt wird und ich solle mich ja nicht so anstellen, da es doch normal ist, dass man als geschädigter etwas mehr Aufwand hat (Termine, Kosten etc.pp) hat. Ist doch schließlich „normal“. Und das finde ich extrem nicht korrekt!

Was beduetet die 14 Tagesfirst?
Der Schaden ereignete sich am 27.September.

Nagut, ob die PHV in Anspruch genommen wird, können nur die Eltern entscheiden. Hier ist es etwas anders wie in der Kfz-Versicherung. Da können Sie sich direkt an den Versicherer wenden, hier müssen Sie Ihre Ansprüche beim Schädiger stellen und er muss/kann diese an die Versicherung „weiterleiten“.

Natürlich können Sie das Auto gleich reparieren lassen. Sie riskieren damit aber, dass sie das Geld nicht sofort bekommen ggf. die Schädiger werden versuchen Ihnen nicht den vollen Betrag zu zahlen, weil Sie den Schaden auch in einer (günstigeren) freien Werkstatt beheben konnten. Die Entscheidung müssen also Sie treffen.
Ein Kostenvoranschlag kostet meisten 50 EUR, die Kosten werden jedoch verrechnet, wenn Sie das Auto dort reparieren lassen.

Sie (Geschädigte) müssen den Schaden beim Schädiger nachweisen. Und das erfolgt u.a. durch Fotos. Machen Sie 5-6 Fotos und schicken diese gemeinsam mit Ihrer Forderungsstellung an die Mutter.
Sobald ALLE Unterlagen beim Schädiger vorliegen, benötigt er etwas Zeit, um reagieren zu können. Hier sagt der Gesetzgeber, dass 14 Tage ausreichend sind.
Diese „14-Tagesfrist“ beginnt erst mit Zugang des Schreibens bei der Mutter.
Meldet sie sich immer noch nicht, dann empfehle ich Ihnen einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Natürlich muss sich der Geschädigte etwas Zeit lassen und mit Aufwendungen rechnen. Kosten, wie z.B. Telefonkosten (sofern keine Flatrate vorhanden) müssen aber vom Schädiger übernommen werden. Diese Aufwendungen empfehle ich Ihnen nur dann zu stellen, wenn die Versicherung den Schaden regulieren soll.
Es handelt sich hierbei um evtl. 2-3 EUR, die einen unnötigen Streit auslösen könnten. Es muss nicht sein :wink:

Also:
schreiben Sie ein NETTES Schreiben an die Familie und sagen, welcher Schaden wie verursacht wurde. Nennen Sie die Reparaturkosten und die Kontoverbindung, damit der Betrag überwiesen werden kann. Wichtig: Fotos und Rechnung ggf. Kostenvoranschlag mitschicken! Um eine Reaktion innerhalb von 14 Tagen bitten, da sonst Rechtsanwalt beauftragt wird.
Wenn Sie ein Polizeibericht haben - Kopie davon ebenfalls mitschicken. Erwähnen Sie ebenfalls, dass Sie (sofern Sie möchten) auf die Kostenpauschale und Gutachter verzichten, wenn der Rechnungsbetrag überwiesen wird.

Tipp aus dem Berufsalltag: ruhig und freundlich bleiben. Dann können Sie Ihre Ansprüche schneller durchsetzen. Lassen Sie der Familie etwas Zeit, um reagieren zu können (hier sich einfach mit Gedanken in die Lage der Familie hineinversetzen). Schließlich muss nicht alles von Anwälten erledigt werden, die sich über solchen Fälle freuen, weil sie damit leicht das Geld verdienen können.

Sofern Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich gern fragen.
Ich würde mich ebenfalls über eine Rückmeldung bzgl. der Regulierung freuen, wie es nun ausgegangen ist :wink:

Das ist eine Zivilrechtliche sache / geht nur mit Gutachten / Rechnung und rechtsanwalt wenn der schädiger sich weigert den entstandenen Schaden zu regulieren.

Hallo,

das einzig sinnhafte in dieser Situation, hast du teilweise schon getan „…habe dann meine Rechtschutzvericherung eingeschaltet…“.
Jetzt fehlt neben der „RS-Einschlatung“ nur noch ein versierter Anwalt. Den offenbar ist nach der „Einschaltung der RS“ nichts passiert, sonst gäb´s nicht so viel Fragen.
Der RA wird dann alles Weitere tun und ebenso alle deine Fragen beantworten.

Alles andere ist nicht sinnhaft und auch nicht zielführend, zumal, wenn man es mit so offenkundigem Gesindelt auf der anderen Seite zu tun hat.

VG Jens

Guten Abend,

Nabend

Kann man eine 11 Jährige wg. Fahrerflucht anzeigen? Eher
nicht, oder? bzw. würde das dann auf die Eltern übergehen?

Anzeigen kann man alles und jeden. Bringen wird es aber nichts.

Was mache ich nun am besten? Am Montag Auto direkt bei Audi
abgeben und Schaden rep. lassen?

Den Schaden ausführlich dokumentieren und nach erfolgter Reparatur die Rechnung unter Fristsetzung an die Familie schicken. Sofern diese bzw. ihre Haftpflichtversicherung den Schaden dann nicht bezahlt, bleibt nur die Möglichkeit zu Klagen. Wenn die Familie allerdings mittellos ist, dann bleibt man auf dem Schaden erstmal sitzen, hat aber ggf. einen vollstreckbaren Titel.

Alternativ kann man den Schaden auch der eigenen Vollkaskoversicherung melden und den dann entstandenen SChaden (SB, Hochstufung, Minderwert, etc.) von der Familie fordern.

Gruß Knipser

Hier kann Ihnen leider nur ein Anwalt helfen.

Ist doch alles geklärt seitens der Polizei!!!

jetzt nur noch die Versicherung der Mutter herausbekommen und den Schaden selbst melden…!

wenn der Rechtschutz auch schon eingeschaltet wurde dann wird der Anwalt die Versicherung auch heraus bekommen…

hier im Netz kann sonst keiner behilflich sein da es nicht mal eben so beantwortet werden kann…

viel Erfolg!!