Verkehrsunfall mit Fußgänger - Autofahrer schuld?

Ein Beinahe-Unfall hat mich gerade zum Nachdenken gebracht und jetzt frage ich mich ob ich in nachfolgender Situation die Schuld voll tragen würde, weil es ja im allgemeinen so ist, dass dem Autofahrer die volle Schuld gegeben wird.
Also:
Ich komme mit meinem Pkw (30er Zone) an eine unbeschilderte Keuzung ohne Ampeln, durch die zentrale Lage komplett vollgeparkt und da die kreuzende Strasse eine Einbahnstrasse ist können von Rechts keine Autos kommen. Ich habe also Vorfahrt.
Ich habe mich also der Kreuzung mit Schrittgeschindigkeit genähert und auf einmal springt eine junge Joggerin hinter einem Sprinter (Kleintransporter) ohne zu schauen und mit Ohrstöpseln vom Gehweg auf die Fahrbahn und entgeht dank meiner Vollbremsung um 10 cm einem Zusammenstoss. Ich hab mir dann einiges an Beschimpfungen anhören dürfen; von der Joggerin und einer unbeteiligten Seniorin. Ich war so erschrocken, dass ich dann erstmal in Zeitlupe nach Hause gefahren bin aber jetzt werd ich langsam sauer über die fehlende Einsicht und die fehlende Vorsicht der Joggerin.
Wär ich denn im Fall eines Unfalls allein Schuld gewesen oder war es sogar die Schuld der Fussgängerin? Danke im Voraus!

Hallo, das ist zwar nicht so ganz mein Gebiet, ich versuchs trotzdem einmal. Grundsätzlich haftet ein Fahrzeughalter schon einmal aufgrund der Betriebsgefahr die allein darauf beruht das ein im Verkehr befindliches Fahrzeug eine Gefahr darstellen kann. Gem. StVo muss jeder Verkehrsteilnehmer sich so verhalten das er keinen anderen gefährdet. Aus diesen beiden Grundsätzen würde der hier geschilderte Fall voraussichtlich eine Kostenteilung (Quotelung) ergeben, d.h. beide würden eine Teilschuld bekommen. In welchem Verhältnis kann ich jedoch nicht mutmaßen. Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter, ggf. erhälst Du ja auch noch verbindlichere Antworten. Beste Grüße, Roland

Hallo!
Wenn sich kein Zebrastreifen dort befand trifft sie keine Schuld.Wenn ein Fußgänger die Straße überquert hat er sich zu vergewissern ob dieses ohne Gefahr möglich ist.
Gruß aus Essen:S.Macher

Sorry, dass ich etwas später antwortete- war nicht da.
Die Rechts vor Links Regelung trifft hier natürlich nicht zu. Der Gesetzgeber erwartet natürlich von einer erwachsenen Person, dass sie sich im Straßenverkehr adäquat verhält. Dies gilt insbesondere für eine Joggerin, die die Straße überqueren will. Ohrenstöpsel in beide Ohren gehen gar nicht und gucken ist natürlich Pflicht. Wenn 50 dann ist fünfzig erlaubt. Wenn du sie allerdings vorher schon gesehen hättest, hättest du auch deine Geschwindigkeit verringern/ bremsbereit sein müssen. Ansonsten liegt der Fehler ganz bei der Joggerin.
Gruß Jörg F.