Ist es sinnvoll wenn eine Person, die unschuldig in einen Verkehrunfall
verwickelt wurde, und einen Personenschaden erlitt, einen Anwalt aufsucht, wenn
die Gegenseite (trotz unzähliger Beweise, die gegen sie sprechen) einem Anwalt
konsultieren möchte und das vergehen nicht einsieht? Würde das eine Versicherung
übernehmen?
Hergang: Eine Person A fährt auf einem Motorrad eine einspurige Straße entlang,
Ein Kleintransporter mit einer Person B möchte die Gegenfahrspur kreuzen um auf
der anderen Straßenseite in einen Parkplatz einzuparken. Er tut dies, ohne den
aus der Gegenrichtung kommenden (nicht zu schnell fahrenen!!!) A wahrzunehmen. A
Bremst, kann aber nicht ganz stoppen und prallt gegen den Kleintransporter. Der
Zeuge C kann alles zugunsten des A bestätigen und gibt bei der Polizei alles an.
A kommt für kurze Zeit ins Krankenhaus. B will A keine Versicherung nennen und
behauptet er habe keine Schuld.
Wenn B seine Versicherung nicht nennen will, geh zur Polizei. Mach eine Anzeige. B ist mit mindestens 5 Punkten dabei (Unfall mit Personenschaden) und die verjähren auch noch langsamer als normal (soviel ich weiß). Die Polizei bzw. die KFZ Zulassungsstelle besorgt Dir B’s Versicherung und mit denen regelst Du das dann. Die müssen auch den Anwalt bezahlen.
Mein Tipp: geh doch erst mal zum ADAC. Wenn Du da Mitglied bist, gibts eine kleine Rechtsberatung gratis. (Jedenfalls soviel ich weiß. Ich brauch das nicht, ich habe eine Rechtschutzversicherung. Die ist fast wichtiger als der Führerschein)
Gruß
Peter
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Wenn B seine Versicherung nicht nennen will, geh zur Polizei.
Mach eine Anzeige. B ist mit mindestens 5 Punkten dabei
(Unfall mit Personenschaden) und die verjähren auch noch
langsamer als normal (soviel ich weiß). Die Polizei bzw. die
KFZ Zulassungsstelle besorgt Dir B’s Versicherung und mit
denen regelst Du das dann. Die müssen auch den Anwalt
bezahlen.Mein Tipp: geh doch erst mal zum ADAC. Wenn Du da Mitglied
bist, gibts eine kleine Rechtsberatung gratis. (Jedenfalls
soviel ich weiß. Ich brauch das nicht, ich habe eine
Rechtschutzversicherung. Die ist fast wichtiger als der
Führerschein)Gruß
Peter
Danke für deine schnelle Antwort! Die Versicherung ist schon geknackt, sollte in
diesem Fall nur die Sturheit des B verdeutlichen!! Ich werde den A dann mal zum
ADAC schicken, wo er natürlich Mitglied ist. (Die haben ja auch den
Motorrad-Schrott eingesammelt… Das Ding war 3 Monate alt
nur 2000km
( )
Danke für deine schnelle Antwort! Die Versicherung ist schon
geknackt, sollte in
diesem Fall nur die Sturheit des B verdeutlichen!! Ich werde
den A dann mal zum
ADAC schicken, wo er natürlich Mitglied ist. (Die haben ja
auch den
Motorrad-Schrott eingesammelt… Das Ding war 3 Monate alt
nur 2000km( )
Dann sind wir ja Leidensgefährden. Mich hat mal einer auf der Überführungsfahrt vom Motorrad geputzt. Hatte noch ein rotes Nummernschild. 2 Stunden und 98 km war es alt.
Kleiner Tipp
Ich werde
den A dann mal zum
ADAC schicken, wo er natürlich Mitglied ist.
Da brauch gar nicht hingehen - einfach im Internet die Tel.-Nr. des Vertragsanwalts in As Nähe raussuchen und Anrufen - ein Beratungstelefonat ist umsonst, das funktioniert wirklich, hab ich schon ausprobiert. Also am besten vorher alle Fragen ausdenken und aufschreiben, damit A nix vergisst…
Viel Glück,
M.
Dann sind wir ja Leidensgefährden. Mich hat mal einer auf der
Überführungsfahrt vom Motorrad geputzt. Hatte noch ein rotes
Nummernschild. 2 Stunden und 98 km war es alt.
Das ist auch ziemlich mies… Waren heute in der Werkstatt, die das Ding
aufgesammelt haben. Die schöne gelbe cbr600rr… die wird doch nicht mehr in gelb
gebaut… Evtl. ist es mit Gabel- und Heckaustausch möglich, dass alles wie neu
ist. Es darf nur nichts verzogen sein… Wenn das ok von der versicherung kommt,
wird der Bock zerlegt. Mal sehen…