Verkehrsunfall mit 'Sicht/Wetterverhältnissen ...'

Hallo,
Man stelle sich folgendes Szenario vor:
„Person A ist 16 Jahre alt und hat ihren A1 Führerschein seit November letzten Jahres.
Einige Abendes zuvor, befand sich Person A in einer größeren Stadt auf dem Heimweg mit ihrem Leichtkraftrad als leichter Regen einsetzte. Der Regen nahm zu und auf der Straße bildeten sich feuchte Stellen. Aufgrund der langen Trockenheit davor(ca 3 Wochen kein kräftiger Regen) bildete sich schnell ein Schmierfilm auf der Straße, besonders in den Spurrillen. Person A war mit den erlaubten 50 Km/h unterwegs als ihr in einer Spurrille in einer Kurve das Hinterrad wegrutschte. Das Motorrad rutschte gegen ein parkendes Auto, Person A über die Gegenfahrbahn hinterher, sprang zum Glück kaum verletzt(der Schutzkleidung sei dank) von der Gegenfahrbahn herunter. Ein Zeuge hat dies gesehen, und auch gemeint dass seiner Ansicht nach die Geschwindigkeit nicht überhöht war. Person A informierte ihre Eltern und die Polizei. Der Weitere Verlauf ist uninteressant. Jedoch teilte die Polizistin Person A mit, dass sie mit „den Sicht/Wetterverhältnissen nicht angepasster Geschwindigkeit“ unterwegs war. Sie sagt Person A müsse eine Strafe von 75€, 3 Punkten in Flensburg erwarten. In der Probezeit ein Schock für Person A. Person A müsste an einem Aufbauseminar(~250€) teilnehmen und ihre Probezeit würde sich um 2 Jahre verlängern. Die Polizisten meinte jedoch, dass wenn der geschädigte Autobesitzer keinen Schaden geltend machen würde, sähe die Sache schon anders aus.“

Jetzt meine Frage, mit was für einer Strafe kann Person A rechnen, falls der geschädigte Autobesitzer seinen Schaden nicht geltend macht?(Frage Nr.1) Wo muss er dieses „nichtgelten machen“ angeben?(Nr.2)
Person A wartet den Bußgeldbescheid ab, und wird vermutlich auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Was passiert jedoch wenn der Geschädigte sich im z.Z. im Urlaub befindet, und er somit eine „Nichtgeltungmachung(?) des Schadens“ gar nicht angeben kann?(Nr.3) Kann Person A dann um eine Verlängerung der Frist bitten?(Nr.4) Kann Person A auch bei einer Geltungmachung des Schadens seitens des Geschädigten auf eine mildere Bestrafung hoffen, mit Einspruch und der Meinung des Zeugen?(Nr.5)
Vielen Dank im Vorraus
Die Fragen habe ich zur leichteren Beantwortung durchnummeriert.
mfg benjamin

Hallo,

Person A war mit den erlaubten 50 Km/h unterwegs als ihr in
einer Spurrille in einer Kurve das Hinterrad wegrutschte.

Erlaubte 50 heisst bei z.B. Regen:
Runter mit der Geschwindigkeit!
Was nicht erfolgte und somit alles Polizeilich RICHTIG scheint.
Gruss
Frank