Ich bin Taxifahrer und hatte gestern einen Verkehrsunfall an einer rechts-vor-links Kreuzung. Ich bin die Straße heruntergekommen und habe nach rechts geguckt, ich habe zwar ein Auto gesehen, aber ich dachte ich schaffe das noch (war noch ziemlich weit weg). Dann bin ich dem Auto in die Seite gefahren/das Auto mir, ziemlich paralell (das Auto des Unfallgegners kam dann ca. 20m vor mir auf dem Bürgersteig zum Stehen. Resultat: Schäden an meinem vorderen rechten Kotflügel und Kratzer die ganze rechte Seite entlang vom ersten Aufprall). Anschließend kam ich nach links ab und fuhr in einen stehenden (hat als Linksabbieger gewartet) Bus.
Mein Taxi hat einen Totalschaden, der Bus einen Frontschaden und mein Unfallgegner Schäden am vorderen und hinteren linken Kotflügel und der Seitentür (3-Türer).
Nun ist meine Frage, ob ich die volle Schuld an dem Unfall habe, denn meiner Meinung nach ist das von rechts kommende Fahrzeug zu schnell gewesen (30er Zone, der hatte bestimmt 50 km/h). Leider gibt es keine Bremsspuren o.Ä… Also habe ich eine Chance ( Unfall wurde polizeilich aufgenommen, der Unfallgegner sagt er wäre nicht zu schnell gewesen)?? Eine Teilschuld werde ich aber auf jeden Fall behalten oder?
Grundsätzlich gibt es eine 100% schadensübernahme nur in Ausnahmefällen, z.b. den Bus betreffend da dieser nicht ausweichen konnte ansonsten hat jeder teilnehmer am Verkehr ein Betriebsgefahr von 20-30% sich anrechnen zu lassen. Aufgrund der angenommenen überhöhten Geschwindigkeit könnte man eine weitere Teilung anstreben, leider muss dies bewiesen werden, entweder durch Zeugen oder ein Gutachten. Rekonstruktionsgutachten sind jedoch sehr teuer.
gruß
Hallo,
zunächst steht die Vorfahrtsverletzung fest. Nun liegt es an Ihnen, einen atypischen Geschehensablauf nachzuweisen. Hier ist der Vollbeweis erforderlich, d.h. der Anschein reicht nicht aus.
Entscheidend ist hier also, was der Busfahrer und ggf. weitere unbeteiligte Zeugen sagen. Aber selbst wenn Ihnen dieser Beweis gelingt, verbleibt eine Mitschuld bei Ihnen, da der Andere nunmal Vorfahrt hatte.
Du wirst hier keine Rechtsgültigen Fragen beantwortet bekommen, verstößt auch gegen die Forenregeln.
Meiner Einschätzung nach muss ein Unfallgutachter den Unfall bewerten. Nur der kann vielleicht sagen, ob und wer zu schnell war. Wenn in einer rechts vor links Situation ein Unfall passiert, habe mindestens 2 Leute was falsch gemacht, so dass man auf eine Teilschuld spekulieren müsste…
Aber wie gesagt, dass müssen andere klären.
Viel Glück !
Guten Tag Malle,
sieht leider schlecht aus… bußgeldrechtlich liegt die Hauptschuld bei dir - rechts vor links ist eben hochwertig… da muss man zur Not auch mal warten… wie das die Versicherung bewertet, weiß ich aber nicht.
Wenn du Glück hast, gibt sie dem Anderen den Risikoanteil… denn letztendlich hat er dich sicher auch gesehen und durfte sein Vorfahrtrecht nicht erzwingen… Es wäre sinnvoll den Busfahrer mal zu fragen, wie er die Sache wahrgenommen hat - aber anhand des Bildes glaube ich nicht, dass der andere so viel zu schnell war.
50/50 wird das sicher nicht… eher 20/80 oder so. Tut mir leid.
LG
Conny
Die Sache ist aus meiner Sicht eindeutig. Du hast gepennt und bist dem Unfallgegner in die Seite gefahren.
Du hast die volle Schuld.
Der Andere wäre zu schnell gefahren ist nur eine Schutzbehauptung von Deiner Seite.
Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht / Button rechts oben zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Du es rechtsgenau wissen willst, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter: www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.
Da dieses Thema sehr komplex ist, würde ich einen RA für Verkehrsrecht den Vorzug geben. Auch wenn es etwas mehr kostet. Suche unter Gooogle nach Fachanwalt oder Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Da kann ich nur sagen, SACHVERSTÄNDIGER!!!
Der Schaden hört sich beträchtlich an. Ich bin sicher, da hat auch die Versicherung Interesse daran, weniger Geld auf den Tisch zu legen. Einfach mal die Versicherung anrufen und fragen, ob die einen Sachverständigen bezahlen würden, der sich die Autos mal anschaut. Eine Teilschuld bleibt auf jedenfall hängen. Aber auch der Andere hat eine Unfallverhütungsplicht und hätte vielleicht locker noch bremsen können. Vielleicht ist es auch ein fingierter Unfall. Er hat es also darauf angelegt. Aber das ist natürlich ersteinmal eine haltlose Unterstellung. Ein Sachverständiger kann da mehr Aufschluss darüber geben. Auch die Polizei hat speziell geschulte Beamte, die sich auf fingierte Unfälle spezialisiert haben. Vielleicht auch mal da nachhacken wenn der Verdacht besteht.
Also, eine Teilschuld wird man ihnen leider anlasten, jedoch sollten Sie unbedingt Zeugen oder andere Nachweise auftreiben, woraus hervorgeht, dass der Gegner viel zu schnell gefahren ist.
Wenn der wirklich nur 30 km/h gefahren ist,hätte er bei einem Abstand von ca. 40 Metern von der Kreuzung noch abbremsen können. Der Unfall wäre noch vermeidbar gewesen. Da die Schäden so gravierend sind, muß er viel zu schnell gefahren sein.
Ich rate dringend, ihrer Versicherung den präzisen Sachverhalt zu schildern und mit ihr klären, ob sie sich einen Anwalt nehmen sollen. Hier geht es um die strafrechtliche Seite, weniger um den Schaden.
Den wird ihre Versicherung mit der gegnerischen klären.
Ihre Strafe, wahrscheinlich nur ein Bußgeld hängt ganz einwandfrei von der Geschwindigkeit des von rechts kommenden Fahrzeugs ab.Klären Sie vor Ort, wo sich der andere Wagen genau befand, als Sie ihn bemerkten und dachten, dass Sie noch durchfahren können.Die Entfernung in Metern ist äußerst wichtig für die Polizei.
Waren es 20, 30 oder sogar 40 oder 50 Meter.
Ich bin sehr optimistisch in dem geschilderten Fall.
Viel Glück.
dafür wurden ja die 30 Zonen gemacht, um 30 zu fahren, das gilt für jeden.
Die Unfallschäden sind hier alle „stark verwischt“ dadurch, daß jeder von Euch beiden ausweichen wollte. Anhand der Spurenlage kann man dem Golf keine Geschwindigkeitsübertretung nachweisen, Du wirst auf allem Selbst sitzenbleiben, ich sehe keine große Chance, denn vor Gericht zählen Beweise und keine Vermutungen.
Ebenso wird Dich der Richter abspeisen, daß Du in der Personenbeförderung tätig bist und unterhalb von uns Busfahrern einen der höchsten Führerscheine zur Straße hast und dementsprechende Sorgfalt walten zu lassen und um Fahrfehler anderer Verkehrsteilnehmer auszugleichen.
RevorLi Kreuzungen werden in der Fahrschule so eingelernt, daß diese „anzubremsen“ sind, also mindestens bremsbereit zu sein.
Du warst doch auch ne Ecke zu schnell, oder ? Nicht daß ich gegen Dich bin, ich sehe es als unparteiischer einfach sachlich nüchtern, nach selbst genug erlebten Unfällen.
Wärst Du dem Golf in die Seite, hättest Du den zwar abgeschossen, aber Dein Auto nicht am Bus ruiniert… weil der Bus ist stabil !
Leider kann ich Dir keine besseren Hoffnungen machen und Dir nur einen Termin für eine Kurzberatung (50€) beim Anwalt anraten.
Das scheint mir ein Schaden zu sein zu dem Sie unbedingt einen Anwalt benötigen. So wie Sie das schildern trifft Sie aber sicher die Hauptschuld. Entscheidend ist, ob Ihrem Kontrahenten zu schnelles Fahren nachgewiesen werden kann.
Hallo,
wenn ich das richtig verstehe, hätten Sie hier die Vorfahrt achten müssen (rechts vor links). Da sie das nicht getan haben, ist es zum Unfall gekommen.
Sie sind also zweifelsfrei Unfallverursacher.
Sollte der Unfallgegner deutlich zu schnell gewesen sein, trifft ihn hier gewiss eine Teilschuld. Das werden dann allerdings die Versicherungen/Gerichte klären. Aus eigener Erfahrung ist die Geschwindigkeit des Unfallgegners allerdings zumeist subjektiv falsch eingeschätzt worden. Wenn ich hier die Beschädigungen auf dem Foto sehe, scheint mir die Aufprallgeschwindigkeit auch nicht wirklich hoch gewesen zu sein.
Die Hauptschuld wird also gewiss bei Ihnen bleiben…
Hallo, also so wie das geschildert wird hast Du die Hauptschuld. Rechts vor links ist eigentlich recht eindeutig. Wenn es keine konkreten Beweise für eine zu hoche Geschwindigkeit des anderen gibt bleibt die Schuldfrage eher bei Dir. Ich empfehle alle Daten genaustens an die Versicherung zu geben. Die prüfen dann die Sachlage und holen sich die polizeilichen Ermittlungsergebnisse. Danach wird in der Regel entschieden. Den Tempohinweis aber auch mit angeben. Viel Erfolg und beste Grüße,
Roland
Können Sie beweisen, dass der Unfallgegner zhu schnell war? Dann könnte er evtl eine klitzekleine Mitschuld bekommen. Aber zu 90%-iger Wahrscheinlichketi bekommen Sie die 100%-ige Schuld. Sie haben die Vorfahrt missachtet und hätten gemäß dem Gebot der Vorsicht und durch vorrausschauendes Fahren reagieren und warten müssen.
Hallo, das ist eher ein Thema für Unfallrekonstrukteure, leider nicht mein Gebiet. Anhand der Fotos ist aber eher eine streifende Beschädigung am Golf erkennbar, das ist für eine rückwärtige Geschwindigkeitsbetrachtung eher ungünstig. Zumal es keine Bremsspuren etc. gibt. So eine Rekontruktion wäre auch verhältnismäßig teuer. Ich denke das da eher weniger zu machen ist. Trotzdem viel Erfolg, eventuell kann ein Unfallanalyst damit mehr anfangen. Beste Grüße, Roland
Hallo,
aus meiner Sicht sind Sie hier zu großen Teilen schuld, denn an einer rechts vor links Kreuzung hat das von rechts kommende Fahrzeug Vorfahrt. Dabei ist egal, auf welchem Teil der Fahrbahn es fährt, es könnte ja auch gerade einen Radfahrer überholen und deswegen sehr weit links fahren.