Verkehrsunfall mit Taxi

Guten Tag,

ich möchte Ihnen kurz mein Problem schildern:

Ich bin Taxifahrer und hatte gestern einen Verkehrsunfall an einer rechts-vor-links Kreuzung. Ich bin die Straße heruntergekommen und habe nach rechts geguckt, ich habe zwar ein Auto gesehen, aber ich dachte ich schaffe das noch (war noch ziemlich weit weg). Dann bin ich dem Auto in die Seite gefahren/das Auto mir, ziemlich paralell (das Auto des Unfallgegners kam dann ca. 20m vor mir auf dem Bürgersteig zum Stehen. Resultat: Schäden an meinem vorderen rechten Kotflügel und Kratzer die ganze rechte Seite entlang vom ersten Aufprall). Anschließend kam ich nach links ab und fuhr in einen stehenden (hat als Linksabbieger gewartet) Bus.
Mein Taxi hat einen Totalschaden, der Bus einen Frontschaden und mein Unfallgegner Schäden am vorderen und hinteren linken Kotflügel und der Seitentür (3-Türer).

Nun ist meine Frage, ob ich die volle Schuld an dem Unfall habe, denn meiner Meinung nach ist das von rechts kommende Fahrzeug zu schnell gewesen (30er Zone, der hatte bestimmt 50 km/h). Leider gibt es keine Bremsspuren o.Ä… Also habe ich eine Chance ( Unfall wurde polizeilich aufgenommen, der Unfallgegner sagt er wäre nicht zu schnell gewesen)?? Eine Teilschuld werde ich aber auf jeden Fall behalten oder?

Danke für Ihre Antworten im Voraus.
MfG

Hallo,
wie kann man ernsthaft nach der Schilderung an einer
alleinigen Verursachung zweifeln?
Das ist mir ein Rätsel, zumal Taxifahrer, also jeden Tag auf der Straße.
Wer offensichtlich zu schnell fuhr, abgesehen von der
Nichtbeachtung der Vorfahrt, ergibt sich doch aus der Schilderung: Unfallgegner kam nach 20m zum Stillstand,
Taxi kam noch nach dem VU nach links ab und prallt gegen ein weiteres Fahrzeug.
Dies ist bei 30km/h physikalisch nicht möglich.

Aber der rote Golf (Unfallgegner) ist ganz sicher 20 km/h oder so zu schnell gefahren, deswegen kam der erst nach 20 m zum Stehen.
Dann trifft ihn doch eine Teilschuld (das war sowíeso so ein junger Bursche von 18 Jahren).

Grüß Sie,
das kann man so generel nicht sagen. Kann nur empfehlen einen guten Anwalt zu nehmen. Über Gutachten kann auch die gefahrene Geschwindigkeit des anderen KFZ ermittelt werden.
Alles Gute
K-H M

Hallo Malle9367,

der geschilderte Fall scheint mir ziemlich eindeutig zu sein: die Regel für den Verkehr bei gleichrangigen Straßen sagt ganz klar „Rechts vor Links“. Dabei hat derjenige, der von links kommt, sein Fahrverhalten so einzurichten, dass dem von rechts kommenden Fahrer auch der Vorrang tatsächlich eingeräumt wird. Dies gilt zumindest vom Grundsatz her.
Das Problem wird sein, nachzuweisen, dass der Vorfahrtsberechtigte (sehr viel) zu schnell gefahren ist! Wenn die Polizei das nicht in irgendeiner Weise zu Protokoll genommen hat
(durch Zeugenaussagen o.a.) , ist es sehr schwierig dies demjenigen nachzuweisen.
Was ein Rechtsanwalt, falls er mit eingebunden wird, da ausrichten kann, vermag ich nicht einzuschätzen.
In der Regel klären das die Versicherungen.
Wenn Deine Aussage mit der zu hohen Geschwindigkeit des Beteiligten richtig ist, könnte evtl. ein Gutachter diesen Fakt untersuchen und ggfs. bestätigen. Das kostet aber Geld, auf dem Du dann, wenn es nicht positiv für Dich ausgeht, sitzen bleibst!

Freundliche Grüsse
Wolfgang

Hallo,

ich bin kein Versicherungsexperte. Versicherungen können z.T. andere Regelungen treffen, als die Polizei.
Selbst wenn die Versicherung beim Gegner eine 1/4 Mitschuld sieht, würden Sie doch trotzdem zurückgestuft.
Ich sehe allerdings, so wie Sie den Unfall geschildert haben, beim Gegner keine Mitschuld. Da müsste er die erlaubte Geschwindigkeit schon um 100% überschritten haben. Sie schreiben, das Auto von rechts gesehen zu haben, und haben trotz Wartepflicht Gas gegeben. Das würde ich meiner Versicherung so nicht schreiben. Da sind sie schnell bei Vorsatz und dann zahlt die Versicherung gar nicht.

Viele Grüße

M. Stephan

Hallo,

ehrlich: wenn ein Taxi-Fahrer solche Fragen stellt, bekomme ich Angst um alle Taxi-Fahrgäste.

Bitte mal aufwachen: rechts vor links und der Unfallgegner kam von rechts - das bedeutet dann nicht Teilschuld, sondern 100%.

Grüße, M

Das heißt also, wenn der golf bspweise 45 Km/h in der 30er zone gefahren ist, habe ich trotzdem 100% schuld?

Ja und Sie müssten es beweisen; was schwer, wenn nicht sogar fast unmöglich ist. Man muss auch mit einer Geschwindigkeitüberschreitung rechnen. Nur eben nicht mit einer extremen.
Aber Sie können Sich ja einen Rechtsanwalt nehmen.

Gruß

M. Stephan

Das heißt also, wenn der golf bspweise 45 Km/h in der 30er
zone gefahren ist, habe ich trotzdem 100% schuld?

Hallo Malle9367,
aus der Unfallschilderung mit Entfernungsangaben bis zum Stillstand der Fahrzeuge und Beschädigungen noch anderer Fahrzeuge vermute ich zuerst mal eine höhere Geschwindigkeit als 30 Km/h bei allen Beteiligten.
Wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde ist nach meinen Erfahrungen auch eine Zuweisung zu einem Unfallverursacher gemacht worden. Allerdings besteht im Straßenverkehr die Vorfahrtsregel rechts vor links, auf die sich alle verlassen sollten. Wie weit eine Teilschuld die einzelnen Unfallbeteiligten zugewiesen bekommen wird ein Verkehrssachverständiger nach Abwägung aller Umstände vornehmen. Hierzu und zur Schadensregulierung ist die Inanspruchnahme eines fachlich ausgebildeten Rechtsbeistandes anzuraten.
Als erstes wird sich die Ordnungsbehörde mit einer Forderung mit Begründung melden.
Aus dieser Zuordnung( Schuld oder Nichtschuld) kann man dann weitere Schritte ableiten.
Nur habe ich Bedenken, wenn keine Bremsspuren vorhanden sind und keine Zeugen zur Verfügung stehen, dass hier eine Schuldteilung möglich ist.
Mich würde es aber interessieren was aus der Sache geworden ist.
MfG diwi.willi.t

hallo malle 9367

shit was !

zunächst wer von rechts kommt hat vorfahrt-aber das weist du ja. also zunächst volle haftung dessen der rechs vor links hätte beachten müssen.

geschwindigkeit ist meist subjektiv. wenn die polizei keine bremsspuren vermessen hat, gibt es z.b. bei fahrzeugen mit abs eh nicht, - wenig changsen. zu den 20 m - na ja ein indiez das beide wohl etwas zügig gefahren sind - oder !?

zur mithaftung des vorfahrtsberechtigten fehlt es aber im hinblick auf die geschwindigkeit an einem konkreten beweis.

Hinweis : hatte das von rechts kommende fahrzeug ebenfalls eine straße an der es rechts vor links hätte beachten müssen ? z.B. kreuzung ? wenn ja, mithaftung des von rechts kommenden - argument : er hat nur nach rechts- aber nicht nach links geschaut. hätte er dies, hätte er deinen vorfahrtsverstoß erkennen müssen und entsprechend reagieren. - Haftung dann etwas 2/3 zu deinen lasten 1/3 zu lasten des anderen. du kannst diese 1/3 dann beim versicherer des anderen geltend machen.

Tipp : gehe zum Rechtsanwalt : wenn er sagt - kein problem machen wir - gehe zu einem anderen- schaumschläger !

guter anwalt : stellt schadenersatzansprüche beim gegner - wenn z.b. —tipp— greift ! möglich das er ein weg-zeit gutachten erstellen lässt - kostenfrage/und nutzen - höhe des schadens an deinem fahrzeug - sollte schon einige tausend sein, aber klar abklären - übernimmt der versicherer nicht !!! - guter anwalt sollte dir aber auch dann wenn er die polizeiakte hat - ganz klar sagen - changse ja-oder nein-oder ungewiss - bei klage deinerseits und abweisung bleibst du auf den kosten sitzen - außer du hast eine rechtsschutzversicherung mit bezahlter prämie !

Tipp : gegen dich wird wahrscheinlich ein bußgeld erlassen ! dieses wg zeit gutachten könnte hilfreich im bußgelderfahren sein - beachte aber bitte vorstehendes !

Tipp : deiner versicherung fotos deines und des anderen fahrzeuges zusenden-am besten per mail - darauf drängen, dass versicherer diese dann dem haussacherständigen vorlegt- er soll dann prüfen ob er an hand der schadenbilder die geschwindigkeit des anderen ermittel kann !!

ok mein freund- wenn alles nichts hilft geht das zu deinen Lasten !!

etwas unüblich - aber wenn du möchtest kannst du mich gerne über den weiteren fortgang der sache informieren .

alles gute grüße hook

Guten Tag Malle,

hier zwei wichtige Aspekte für ein vollkommenes Schuldeingeständnis deinerseits:

ein Auto gesehen, aber ich dachte ich schaffe das noch

… " ich dachte ich schaff das noch"…hast du das so der Polizei zu Protokoll gegeben ?

denn meiner Meinung nach ist das von rechts kommende
Fahrzeug zu schnell gewesen (30er Zone, der hatte bestimmt 50 km/h)

…wer hat die Geschwindigkeit des anderen gemessen ?? Vermutung ist kein Beweis

Ich weiß zwar nicht wie die Versicherung entscheiden wird, vielleicht mal einen Versicherungsexperten zu Rate ziehen, aber mit nur einer Teilschuld wird das wohl so nicht erledigt sein.

Toi, toi, toi

FoPo

Hallo Taxifahrer,
rein faktisch ist der Unfall klar- rechts vor links. Fazit: Die Schuld liegt bei dir. Das Schadensbild gibt keine Hinweise auf die Geschwindigkeit des Unfallgegners (soll heißen- niemand kann die gefahrene Geschwindigkeit zurückrechnen). Deine subjektive Meinung, dass er zu schnell war ist nicht nachweisbar. Du hast bei einer rechts vor links Regelung so zu fahren, dass du jederzeit anhalten kannst. Das hast du offensichtlich nicht getan. Ich habe keine Idee, wie du aus der Nummer rauskommen willst. Aber ein Gespräch beim Rechtsanwalt könnte dir Aufschluss geben. Sehe aber keine große Chance.

Internette Grüße
Jörg F.

Kann man nicht an den Schäden des Golf (siehe Link unten) die Geschwindigkeit zurückberechnen ?

http://img90.imageshack.us/img90/2264/vkuk.jpg
http://img193.imageshack.us/img193/5761/vku2.jpg

Ich möchte nur eure Einschätzung hören ob ich eine Chance habe.

Danke,

gruß Markus

Dafür reichen die Verformungen bei Weitem nicht aus. Es ist ja mehr ein Streifschaden.

Hallo
Grundsätzlich gilt -rechts vor links, und alle Vorfahrtsregeln- für die gesamte Straßenbreite und unabhängig von der Geschwindigkeit.
Sollte eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Unfallgegners nicht nachweisbar sein, bleibt der Schaden komplett beim Vorfahrtsünder.
Die Geschichte vom Unfallgegner hört sich natürlich ganz anders an, als deine.
Besteht die Möglichkeit, dass der Unfall provoziert wurde? Ich meine einen beabsichtigten Crash um eine alte Karre noch mal zu Geld zu machen! Dann beseht ev. die Chance, dass der Gegner beim Zentralverband der Versicherer schon mal aufgefallen ist.
Fazit:
Ich denke du hast schlechte Karten in diesem Fall.
PIVO

Gerade bei Rechts vor Links ist die Chance auf eine Teilschuld sehr groß. Denn das von Rechts kommende Fahrzeug muss natürlich auch gucken und alles nötige Versuchen um den Unfall zu vermeiden. Die Geschwindigkeit kann der KFZ-Gutachter evtl. einschätzen, anhand des Schadensbild an den Autos. Es lohnt sich also auf jeden Fall zu kämpfen. Allerdings würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Es gibt gerade in diesem Gebiet Spezialisten.

Gilt das auch wenn der von rechts kommende nur geringfügig zu schnell war oder sogar die 30 km/h eingehalten hat? Kreuzung ist leider auch noch viel befahren. Wieviel kostet so ein weg-zeit gutachten ca.? Lohnt sich das ( ist dann schuld 50:50?). Unter ihrem Link fand ich leider nichts dementsprechendes…
gruß

http://www.juraforum.de/urteile/olg-koblenz/olg-kobl…

Dies ist ein Urteil, da der von rechts kommende nicht nach links gesehen hat. Es geht wirklich darum zu beweisen, dass der Unfall durch umsichtiges Fahren hätte vermieden werden können. Viele Faktoren spielen dabei ein Rolle. Das mit der Geschwindigkeit lässt sich ohne Spuren schwer nachvollziehen. Der KFZ-Gutachter kann aber anhand des Schadensbild eventuell eine Aussage treffen.

Guten Tag,

aus dem was ich dem Sachverhalt entnehmen kann, komme ich nur zu einem Schluß: Sie sind der Unfallverursacher.
Wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass der Unfallgegner zu schnell gewesen ist, wird dieser allenfalls eine Teilschuld uzgesprochen bekommen.

Für Sie bedeutet es allerdings 120,- + Verwaltungsgebühren und 3 Punkte. Den Hauptanteil des Gesamtschadens werden Sie bzw Ihre Versicherung zahlen müssen.

Mit freundlichem Gruß