Verkehrsunfall mit Tieren

Hallo zusammen,

wie sieht es aus bei Verkehrsunfällen mit Tieren.
Ist die Polizei verpflichtet, wenn ein Unfall mit Fahrerflucht gemeldet wird, rauszukommen, das Tier aufzusammeln und zum Arzt, ins Heim oder sonstwo hinzubringen?
Oder macht das die Feuerwehr? Oder ruft man lieber gleich die Tierrettung an?

Ich meine das mal irgendwo gelesen zu haben und bin für Aufklärung dankbar.

Grüße, Corinna

Hallo zusammen,

wie sieht es aus bei Verkehrsunfällen mit Tieren.
Ist die Polizei verpflichtet, wenn ein Unfall mit Fahrerflucht
gemeldet wird, rauszukommen, das Tier aufzusammeln und zum
Arzt, ins Heim oder sonstwo hinzubringen?

Üblicherweise kümmert sich da (in Waldgebieten) der zuständige Förster drum. Außerhalb von Waldgebieten gibt es keine Verpflichtung, da großartige Aktionen durchzuführen. Polizei und Feuerwehr werden sich da evtl. irgendwie drum kümmern, aber kaum mit Lüla ein verletztes Tier in irgendeine Notaufnahme karren.

Andererseits ist mir genau so ein Fall bekannt - weil bei einem Hausbrand keine Menschen in Gefahr waren, hat sich die ohnehin schonmal anwesende Notärztin um den Hund gekümmert und ihn intubiert und beatmet zum Tierarzt gefahren - das ist aber absolute Ausnahme, keinerlei Verpflichtung und auch durch nichts gesetzliches sonderlich abgesichert.

Oder macht das die Feuerwehr? Oder ruft man lieber gleich die
Tierrettung an?

Es gibt keine bundesweite „Tierrettung“, nur hier und da ein paar örtliche begrenzte Ambitionen, die manchmal - wie in Nürnberg bspw. - sehr suspekte Ausmaße annehmen.

Gruß,

Malte

Hallo zusammen,

wie sieht es aus bei Verkehrsunfällen mit Tieren.
Ist die Polizei verpflichtet, wenn ein Unfall mit Fahrerflucht
gemeldet wird, rauszukommen, das Tier aufzusammeln und zum
Arzt, ins Heim oder sonstwo hinzubringen?

Üblicherweise kümmert sich da (in Waldgebieten) der zuständige
Förster drum. Außerhalb von Waldgebieten gibt es keine
Verpflichtung, da großartige Aktionen durchzuführen. Polizei
und Feuerwehr werden sich da evtl. irgendwie drum kümmern,
aber kaum mit Lüla ein verletztes Tier in irgendeine
Notaufnahme karren.

Das ist mir klar. Aber ich hatte angenommen das sich die Polizei dann darum kümmert bzw. jemanden organisiert. Man kann doch jemanden auch wegen Tierquälerei anzeigen, ist das nicht gleichzusetzen mit der Sachlage ein Tier zu überfahren und abzuhauen?

Andererseits ist mir genau so ein Fall bekannt - weil bei
einem Hausbrand keine Menschen in Gefahr waren, hat sich die
ohnehin schonmal anwesende Notärztin um den Hund gekümmert und
ihn intubiert und beatmet zum Tierarzt gefahren - das ist aber
absolute Ausnahme, keinerlei Verpflichtung und auch durch
nichts gesetzliches sonderlich abgesichert.

Naja das ist wohl eher die Ausnahme :wink:

Oder macht das die Feuerwehr? Oder ruft man lieber gleich die
Tierrettung an?

Es gibt keine bundesweite „Tierrettung“, nur hier und da ein
paar örtliche begrenzte Ambitionen, die manchmal - wie in
Nürnberg bspw. - sehr suspekte Ausmaße annehmen.

Der Hamburger Tierschutzverein hat z.B. einen 24 Std. Notdienst für verwarhloste oder verunglückte Tiere. Wenn das nun aber derjenige der das Tier findet nicht weiß und die Polizei anruft muss diese doch zumindest entsprechend Auskunft geben wenn sie sich schon nicht selbst kümmern …
Naja offentlichtlich wohl nicht. Dir trotzdem Danke für Deine Auskunft.
Grüße, Cora

Gruß,

Malte

wie sieht es aus bei Verkehrsunfällen mit Tieren.
Ist die Polizei verpflichtet, wenn ein Unfall mit Fahrerflucht
gemeldet wird, rauszukommen, das Tier aufzusammeln und zum
Arzt, ins Heim oder sonstwo hinzubringen?

Üblicherweise kümmert sich da (in Waldgebieten) der zuständige
Förster drum. Außerhalb von Waldgebieten gibt es keine
Verpflichtung, da großartige Aktionen durchzuführen. Polizei
und Feuerwehr werden sich da evtl. irgendwie drum kümmern,
aber kaum mit Lüla ein verletztes Tier in irgendeine
Notaufnahme karren.

Das ist mir klar. Aber ich hatte angenommen das sich die
Polizei dann darum kümmert bzw. jemanden organisiert. Man kann
doch jemanden auch wegen Tierquälerei anzeigen, ist das nicht
gleichzusetzen mit der Sachlage ein Tier zu überfahren und
abzuhauen?

Gleichzusetzen sicher nicht, aber natürlich ist es Fahrerflucht, wenn man nach einem Wildunfall einfach abhaut. Wo genau da die Grnze ist (eine tote Fliege an der Windschutzscheibe ist ja auch kein Unfall), weiß ich nicht - wegen einem toten Igel wird da vermutlich niemand ein Fass aufmachen, bei einem verletzten Hirsch schon eher.

Irgendwie wird sich die Poizei da schon drum kümmern, ist halt die Frage _wie_ - wenn es so einen Tiernotdienst gibt, dann wird der dafür gesorgt haben, dass die örtlichen Einsatzleitstellen von seiner Existenz wissen.

Oder macht das die Feuerwehr? Oder ruft man lieber gleich die
Tierrettung an?

Es gibt keine bundesweite „Tierrettung“, nur hier und da ein
paar örtliche begrenzte Ambitionen, die manchmal - wie in
Nürnberg bspw. - sehr suspekte Ausmaße annehmen.

Der Hamburger Tierschutzverein hat z.B. einen 24 Std.
Notdienst für verwarhloste oder verunglückte Tiere. Wenn das
nun aber derjenige der das Tier findet nicht weiß und die
Polizei anruft muss diese doch zumindest entsprechend Auskunft
geben wenn sie sich schon nicht selbst kümmern …
Naja offentlichtlich wohl nicht. Dir trotzdem Danke für Deine
Auskunft.

Naja, „müssen“ müssen die nicht. Sie sollten, wenn sie das wissen.
Tiernotrufe sind private Initiativen und nichts Offizielles.

Gruß,

Malte

Hallo,

nun aber derjenige der das Tier findet nicht weiß und die
Polizei anruft muss diese doch zumindest entsprechend Auskunft
geben wenn sie sich schon nicht selbst kümmern …

Hm, Respekt vor Deinem Vertrauen.

Ich habe mal eine hilflose Taube gefunden, ok. es gibt zu viele, aber das ist eine ganz andere Diskussion. Ich war neu in der Stadt und habe vorbeikommende Polizeibeamten angesprochen. Die Auskunft war überaus informativ: Staße, Ortsteil eines Tierheimes habe ich nicht verstanden, keine Infos bekommen wie ich dorthin kommen kann, also schlicht Desinteresse.

Die Tiernotärzte dürfen i.d.R. die Praxen nicht verlassen, also auch bei Notfällen keine echte Hilfe.

Gruß Volker

Gleichzusetzen sicher nicht, aber natürlich ist es
Fahrerflucht, wenn man nach einem Wildunfall einfach abhaut.

Das ist nicht richtig. Da ein Wildtier eine herrenlose Sache ist kann auch niemand einen Anspruch geltend machen.

Wo genau da die Grnze ist (eine tote Fliege an der
Windschutzscheibe ist ja auch kein Unfall), weiß ich nicht -
wegen einem toten Igel wird da vermutlich niemand ein Fass
aufmachen, bei einem verletzten Hirsch schon eher.

Ok, wenn ich merke, dass das Tier noch lebt und es jämmerlich verenden lasse, dann bekomm ich evtl. Ärger wegen dem Tierschutzgesetz

Mann muss nicht zwingend die Polizei verständigen. Wenn ich weiss, wer der jeweilige Jagdpächter ist, dann reicht es auch aus den zu benachrichtigen. Und sogar der stellt mir eine Bescheinigung für die Versicherung aus.

Hi Malte,

(eine tote Fliege an der
Windschutzscheibe ist ja auch kein Unfall

Frag’ mal die Verwandten der Fliege, was die dazu sagen…
Oder meinst Du das gehört in die Kategorie Kamikaze, Suizid?

Gruß,
Anja

hallo malte,

in münchen gibt es eine tierrettung und gar einen notartzwagen - de rallerdings nicht wie ein „normaler“ mit blaulicht fahren darf - aber eben zum ort hinkommt (wie weit ausserhalb von muc ist mir aber nicht bekannt). meiner info nach wird der professionell ausgestattete wagen und auch sonst drumherum vieles von spenden finanziert - der einzelne einsatz muss aber sicher vom tierhalter mitfinanziert werden.

jedenfalls finde ich diese variante nicht suspekt - und deshalb meine anmerkung - diese hier ist seriös soweit ich kenntnis habe ( aus div. berichterstattungen).

beste grüsse
nina

Hi,

jedenfalls finde ich diese variante nicht suspekt - und
deshalb meine anmerkung - diese hier ist seriös soweit ich
kenntnis habe ( aus div. berichterstattungen).

ich halte auch nicht Tierrettungsinitiativen generell für suspekt,
nur von der Nürnberger welchen hab ich ein paar Sachen gehört,
die ich eben nicht so geil fand. That’s all.

.m

-)

ich vermutete es auch nicht anders, war eher ein hinweis für andere leser ,-)

nice time

nina

Hallo cora,

wie sieht es aus bei Verkehrsunfällen mit Tieren.
Ist die Polizei verpflichtet, wenn ein Unfall mit Fahrerflucht
gemeldet wird, rauszukommen, das Tier aufzusammeln und zum
Arzt, ins Heim oder sonstwo hinzubringen?

nein.

http://www.tierschutzakademie.de/00825.html
[…]Diese sog. „Garantenpflicht“ (§ 13 StGB) haben Eigentümer, Tierhüter die sich vertraglich um das Tier kümmern und solche, die das Tier in eine Gefahrenlage gebracht haben, also der Autofahrer, der das Tier angefahren hat, muss es zum Tierarzt bringen.[…]

Gruß Marion