Hallo, Ihr Lieben!
Ich habe eine Frage zur Verjährungsfrist:
Ein 20-jähriger Mann wird vor 3,5 Jahren von einem alkoholisierten Autofahrer überrollt. Dieser ist ein Verwandter des jungen Mannes. Der junge Mann stirbt auf dem Weg zu Krankenhaus. Er war mit seinem Motorroller unterwegs und der Unfallverursacher hat die Vorfahrt mißachtet. Das strafrechtliche Verfahren wird durchgezogen. Das zivilrechtliche nicht. Weil die Mutter des Getöteten Skrupel hatte, gegen ihren Verwandten vorzugehen. Besteht nach einer so langen Zeit noch die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen den Unfallverursacher vorzugehen?
Danke für Eure Antworten - eine gute Woche wünscht
Micha