Verkehrsunfall - Nutzungsausfallsentschädigung ?

Hallo,

ich versuche mal meine Frage kurz zu formulieren.
Ich habe vor 4 Wochen einen Verkehrsunfall gehabt (unverschuldet, Wagen wirtschaftlicher Totalschaden).
Nun will ich anstatt eines Leihwagens, die Nutzungsausfallsentschädigung geltend machen. Das Problem ist dabei nur, dass sich die gegnerische Versicherung Zeit lässt und die amtliche Ermittlungsakte beantragt hat. D.h. solange die mir kein Geld zahlen, kann ich mir kein ähnliches Fahrzeug kaufen, weil mir die finanziellen Mittel fehlen.

Meine Frage ist: kann ich für diese Zeit, die sich die Versicherung nun lässt, auch die Nutzungsausfallsentschädigung gelten machen ?

Soweit ich weiss, teilt sich diese Entschädigung in folgende Zeiträume ein:

  1. Datum des Unfalls bis zum Erstellen des Gutachtens
  2. Wiederbeschaffungszeit (im Gutachten)

Da ich mir jedoch ein Wagen kaufen will/muss, jedoch das Geld von der Versicherung noch nicht da ist, muss ich warten. Deswegen wollte ich wissen, ob ich für diesen Zeitraum ebenfalls die Nutzungsausfallsentschädigung geltend machen kann.

Ich hoffe ich habe meine Frage einigermaßen verstädnlich ausgedrückt.

Gruß, ara85

Hallo,

der Nutzungsausfall richtet sich schon lange nicht mehr danach.
Hierbei ist die Wiederbeschaffung eines identischen Fahrzeuges meist ausschlaggebend. Dies steht auch im Schätzgutachten.
Meist sind dies 7 Tage!

Ggf. kann dies auch bei Schwierigkeiten (dann meist, wenn bei Reparaturen des Fahrzeuges, Teile aus Hintervorderamerikaundsonstwo bestellt werden müssen und dies üblich dauert) verlängert werden. Meine Erfahrungen zeigt, dass dies bis ca. 14 Tage möglich ist.

Tip:
Den Nutzungsausfall gelten machen und in der Zwischenzeit sich nen viel viel viel viel kleineren Wagen mieten!

VG René

Also kann man die Zeit die sich die Versicherung nun lässt nun nicht für den Nutzungsausfall geltend machen ?
Gruß, ara

Nein! owT.
VG René