Verkehrsunfall ohne weitere Beteiligte

Hallo alle zusammen,

ich brauche eure Hilfe um zu erfahren was jemanden erwartet, da er von der Polizei einen Brief erhalten hat in welchem jemand folgendes zur Last gelegt wird!

Unachtsamkeit, ueberhoehte Geschwindigkeit und Winterglatt

Dazu die Sachlage:

Ein Autofahrer faehrt auf der Landstrasse erlaubte 100 km/h und kommt aufgrund von Blitzeis von der Fahrbahn, ueberschlaegt sich einige Male und landet im Feld. Schadenkosten enstehen nur seitens des Fahrers. Augenzeugen gab es keine, da die Strassen nicht viel befahren sind und sie von beiden Seiten von Feldern umhuellt sind!

Einige Tage spaeter erhaelt der Fahrzeugfuehrer einen Brief von der Polizei in welchem o.g. zur Last gelegt wird! Dazu soll er sich nun schriftlich aeussern, hat aber auch das Recht sich zu enthalten, aber trotzdem personalien abzugeben.

Fragen zu diesem Sachverhalt:

Wenn der Fahrer sich nun schriftlich zu diesem Unfall aeussert, wie oben beschrieben, mit was kann er rechnen und worauf sollte er sich einstellen? Die Hoechstgeschwindigkeit wurde nicht ueberschritten und es gab keine weiteren Beteiligten!

Macht es in diesem Fall Sinn einen Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank schon im Vorraus und mit freundlichen Gruessen

Alex

Er kann sich, egal ob er was sagt, oder nicht auf ein Bußgeld einstellen, da er sich nicht wie § 1 der Straßenverkehrsordnung vorschreibt, verhalten hat.

Ach ja? Bei einem Geschehen, das niemand beobachtet hat? Wo einfach mal gemutmaßt wurde, dass die Geschwindigkeit unangepasst war? Wer will das denn beweisen?

Jede Äußerung zur Sache wäre jedenfalls ohne vorherige Akteneinsicht eine teure Dummheit. An anwaltliche Hilfe ist zu denken, falls tatsächlich ein Bußgeldbescheid kommen sollte, bzw. sofort, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

1 „Gefällt mir“

Hallo

Ach ja? Bei einem Geschehen, das niemand beobachtet hat? Wo
einfach mal gemutmaßt wurde, dass die Geschwindigkeit
unangepasst war? Wer will das denn beweisen?

Beweis durch Augenschein bzw. freie Beweiswürdigung durch den Verkehrsrichter. (Manche von denen haben nach Jahren der Praxis nämlich nicht mehr so viel Juratheorie im Kopf, dass sie nicht mehr geradeaus denken können.) Die sanft geschwungene Kurve, durch die alle anderen Verkehrsteilnehmer offenbar problemlos durchkamen. Die für jedermann offensichtliche winterliche Wetterlage dazu, die eine Geschwindigkeitsreduzierung deutlich unter 100 km/h erforderlich machte. Das vom mehrfachen(!) Überschlagen(!) verbeulte Auto (mit Sommerreifen?), der zerfurchte Acker, die Scherben, die Lacksplitter und das Motoröl darin (was nicht nur den Fahrer, sondern auch den Grundeigentümer zum Geschädigten macht und auch jenseits des Verkehrsstrafrechts unter Gesichtspunkten des Umweltstrafrechts Folgen haben könnte).

Jede Äußerung zur Sache wäre jedenfalls ohne vorherige
Akteneinsicht eine teure Dummheit. An anwaltliche Hilfe ist zu
denken, falls tatsächlich ein Bußgeldbescheid kommen sollte,
bzw. sofort, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Wenn’s noch hilft, dann schon…schaden wird’s dem Mandanten wohl nicht - falls die Argumente des Anwalts nicht gar so naßforsch daherkommen wie bei dir.

Gruß
smalbop

1 „Gefällt mir“

Hallo Thomas,

danke fuer deine schnelle Antwort. Weisst du oder Ihr unter welchen Punkt, diese Situation im Bussgeldkatalog fallen koennte? Gefaehrdung und Sachbeschaedigung?

Hallo Smalbop,

dir auch danke fuer dein Kommentar. Zu der Sachlage fuege ich hinzu, dass das Auto des Fahrers eine Winterbereifung hatte. Alle Verschmutzungen bezueglich des Ackers, wie Plastikteile oder Scherben wurden vom Fahrer am Folgetag entsorgt. Motoroel oder sonstige Fluessigkeiten sind nicht ausgelaufen.

Der Fahrer hat ausserdem im nachhinein erfahren, dass an dem Unfallsort, Autos oefters den Weg ins Gruene suchen.

Mit freundlichen Gruessen

Alex

Guten Abend!

schaden wird’s dem Mandanten
wohl nicht - falls die Argumente des Anwalts nicht gar so
naßforsch daherkommen wie bei dir.

Genau, so isses. Bevor auch nur der Hauch eines Arguments den Bereich des Betroffenen verlässt, muss die Akte eingesehen werden (das war meine Antwort, ich hatte noch gar kein Argument angeführt). Denn was nutzen alle diese Mutmaßungen? Du beschwörst eine Ölpest, der Fragesteller behauptet, es sei keinerlei Fremdschaden entstanden - die Wahrheit liegt natürlich irgendwo dazwischen, und deswegen ist es wichtig, dass man die Feststellungen genauestens kennt, um dann, aber auch erst dann, antizipieren zu könen, was sich ein Richer wohl so denken könnte.

Aber ich bitte schon darum, dass es mir hin und wieder vergönnt sein möge, feucht-fröhlich zu reagieren, wenn einer unserer Oberschlauköpfe mal wieder so lapidar dahinschreibt, es werde ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen § 1 StVO geben. Wenn schon, dann wegen § 24 StVG i. V. m. §§ 49 Abs. 1 Nr. 1, 1 Abs. 2 StVO, wobei sich zwei Probleme aufwerfen, nämlich zum einen, dass a) Verstöße gegen § 1 Abs. 2 StVO streng genommen Massenphänomene sind, da das einzig mögliche Verhalten, welches die Gefährdung Anderer sicher ausschließt, das Zuhausebleiben ist und b) in einer Gegend, in der sich weit und breit kein Mensch aufhält, das mit der Schädigung und Gefährdung Anderer ganz schön schwierig ist.

2 „Gefällt mir“

danke fuer deine schnelle Antwort. Weisst du oder Ihr unter
welchen Punkt, diese Situation im Bussgeldkatalog fallen
koennte? Gefaehrdung und Sachbeschaedigung?

Hi,

da gibt zwei die in Frage kommen

103620 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit A - 3 145,00
nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

also 3Punkte 145€ +23,50€ Porto/Gebühren

oder

103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver- A - 3 145,00
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Der koste ebenfalls 3Punkte 145€ +23,50€ Porto/Gebühren

Q-Gruß

Hallo alle zusammen,

ich brauche eure Hilfe um zu erfahren was jemanden erwartet,
da er von der Polizei einen Brief erhalten hat in welchem
jemand folgendes zur Last gelegt wird!

Unachtsamkeit, ueberhoehte Geschwindigkeit und Winterglatt

Dazu die Sachlage:

Ein Autofahrer faehrt auf der Landstrasse erlaubte 100 km/h
und kommt aufgrund von Blitzeis von der Fahrbahn,
ueberschlaegt sich einige Male und landet im Feld.
Schadenkosten enstehen nur seitens des Fahrers.

es handelt sich hier eindeutig um ein verkehrsunfall. wenn sich nicht dazu geäußert wird, dann gibts entscheidung nach aktenlage.
( fahren mit unangepasster geschwindigkeit mit sachschaden.)
wurde der vu überhaupt vor ort von der pol aufgenommen, was wurde denn dort erklärt??.

übrigens: 100 kmh ist die max zugelassene höchstgeschwindigkeit bei besten straßen und witterungsbedingungen.
gerade im winter bei ändernden fahrbahnverhältnissen ist es ratsam diese nicht auf teufel komm raus auszureizen und dann zu sagen …war doch erlaubt—
hauptmann

Augenzeugen

gab es keine, da die Strassen nicht viel befahren sind und sie
von beiden Seiten von Feldern umhuellt sind!

Einige Tage spaeter erhaelt der Fahrzeugfuehrer einen Brief
von der Polizei in welchem o.g. zur Last gelegt wird! Dazu
soll er sich nun schriftlich aeussern, hat aber auch das Recht
sich zu enthalten, aber trotzdem personalien abzugeben.

Fragen zu diesem Sachverhalt:

Wenn der Fahrer sich nun schriftlich zu diesem Unfall
aeussert, wie oben beschrieben, mit was kann er rechnen und
worauf sollte er sich einstellen? Die Hoechstgeschwindigkeit
wurde nicht ueberschritten und es gab keine weiteren
Beteiligten!

Macht es in diesem Fall Sinn einen Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank schon im Vorraus und mit freundlichen Gruessen

Alex

es handelt sich hier eindeutig um ein verkehrsunfall. wenn
sich nicht dazu geäußert wird, dann gibts entscheidung nach
aktenlage.
( fahren mit unangepasster geschwindigkeit mit sachschaden.)
wurde der vu überhaupt vor ort von der pol aufgenommen, was
wurde denn dort erklärt??.

Hallo Hauptmann,

Polizei war vor Ort und die Aussagen wurden gemacht wie im Sachverhalt geschildert.

Gibt es da Moeglichkeiten mit Anwalt aus der Sache rauszukommen oder eine mildere Strafe zu bekommen. An diesem Tag waren es tagesueber Temperaturen bis 12 Grad, dadurch hat der Fahrer abends nicht mit Blitzeis gerechnet, vorallem da Blitzeis nicht sichbar ist und die Strassen trocken und sicher aussachen. Andere Personen die zB bei der Bergung des Autos anwesend waren sind auf der Strasse auf ihren Schuhen gerutscht, was zur Folge hatte dass aufeinmal die Strassen mit Salz bestreut werden mussten. Ist es fuer den Fahrer ausserdem nicht Strafe genug, wenn er sich in seinem Auto 4 mal ueberschlagen hat, gerade so dem Tod entkommen ist und sein Auto (HP/Versichert), also auch eine hohe Summe an eigenen Kapital verloren hat? Dieser wird doch bestimmt das Autofahren ganz neu fuer sich definieren!

Diese Stelle an der sich der Unfall ereignete ist eine Stelle wo sich schon viele Autos aufgeschlagen haben, obwohl dies eine Stelle ist welche man allzuschnell ueberschaetzt! Waere es nicht davor ratsam gewesen zur Sicherheit Schilder mit Temporeduzierung oder anderen Schildern zu Schmuecken?

Dieser Fahrer macht solch eine Sitation das erste mal durch und weiss nicht wie sowas ablaeuft!

Mit freundlichen Gruessen

Alex

Hallo Hauptmann,

Polizei war vor Ort und die Aussagen wurden gemacht wie im
Sachverhalt geschildert.

Wieso schreibt der JEMAND nicht eine Aussage mit Angabe der Geschwindigkeit(deutlich unter erlaubt) und …trotz aufmerksamen Fahrens konnte nicht mit Glätte gerechnet werden… da Temperaturen deutlich über X°C. Streckenverhältnisse waren nicht bekannt da selten diese Strecke benutzt… bla bla…

Wer soll das Gegenteil beweisen …

Die haben halt einen Vorgang der abgearbeitet werden muss bevor das ganze eingestellt wird… oder auch nicht!

Gruss vonsales

Hallo.

Wieso schreibt der JEMAND nicht eine Aussage mit Angabe der
Geschwindigkeit(deutlich unter erlaubt) und …trotz
aufmerksamen Fahrens konnte nicht mit Glätte gerechnet
werden… da Temperaturen deutlich über X°C.
Streckenverhältnisse waren nicht bekannt da selten diese
Strecke benutzt… bla bla…

Wer soll das Gegenteil beweisen …

In dem Artikel, auf den du Bezug nimmst, stand:

"Polizei war vor Ort und die Aussagen wurden gemacht wie im Sachverhalt geschildert. "

Entsprechend wurde gegenüber der Polizei schon gesagt, dass die Person mit 100km/h gefahren ist.

Und an Alex, es wurde geschrieben:

Gibt es da Moeglichkeiten mit Anwalt aus der Sache rauszukommen oder eine mildere Strafe zu bekommen.

Dazu hat sich worldwidefab doch schon geäußert, siehe hier
/t/verkehrsunfall-ohne-weitere-beteiligte/5639561/3

Zitat:
Jede Äußerung zur Sache wäre jedenfalls ohne vorherige Akteneinsicht eine teure Dummheit. An anwaltliche Hilfe ist zu denken, falls tatsächlich ein Bußgeldbescheid kommen sollte, bzw. sofort, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Disap

eine äußerung als beschuldigter ist wertlos vor gericht, wenn ich nicht vorher belehrt wurde.
hauptmann

Wenn du nur infolge von nicht den witterungsbedingungen angepasster Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommen bist, dürfte ein Verwarnungsgeld bzw Geldbuße von 35 Euro angeboten werden.

Fraglich ist jedoch, wenn kein Fremdschaden eingetreten ist, ob überhaupt ein Verkehrsunfall vorliegt.

Ein Verkehrsunfall iSd § 142 StGB ist ein
plötzliches
Zumindest von einem Beteiligten ungewolltes Ereignis,
das im ursächlichen Zusammenhang
mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren
zu jedenfalls nicht gänzlich belang-losen
fremden
Sach- oder Körperschaden
führt.

Die Defintion dürfte nach Kommentierung HENTSCHEL auch für 34 StVO gelten. Insoweit dürfte es bei deiner Sachlage an einem fremden Sach- oder Personenschaden fehlen, ergo kein Unfall vorliegen.

@ Hauptmann, hirr dürfte eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat vorliegn, weshalb hier die Betroffeneneigenschaft statt der Beschuldigten- zutrifft.

@ vonsales
schau mal in den Gesetzestext § 3 StVO
Wenn du so argumentierst, musst du erst recht langsam fahren. Wer die Kontrolle über sein Fzg verliert (und das hat er wegen zu schnellen Fahrens), hat es nicht ständig beherrscht, ergo Verstoß § 3 I StVO

Guten Abend!

Ebenso!

schaden wird’s dem Mandanten
wohl nicht - falls die Argumente des Anwalts nicht gar so
naßforsch daherkommen wie bei dir.

Genau, so isses. Bevor auch nur der Hauch eines Arguments den
Bereich des Betroffenen verlässt, muss die Akte eingesehen
werden (das war meine Antwort, ich hatte noch gar kein
Argument angeführt).

Nein, meine Formulierung war da zu verkürzt.

Denn was nutzen alle diese Mutmaßungen?
Du beschwörst eine Ölpest, der Fragesteller behauptet, es sei
keinerlei Fremdschaden entstanden - die Wahrheit liegt
natürlich irgendwo dazwischen, und deswegen ist es wichtig,
dass man die Feststellungen genauestens kennt, um dann, aber
auch erst dann, antizipieren zu könen, was sich ein Richer
wohl so denken könnte.

Unbestritten, meine Ölpestbeschwörung nebst sonstiger Ausrufezeichen war eher dem Umstand geschuldet, dass der UP sich (wie so oft) keinerlei Mitschuld bewusst war und ich ihn ein bisschen auf den Boden zurückholen wollte.

Aber ich bitte schon darum, dass es mir hin und wieder
vergönnt sein möge, feucht-fröhlich zu reagieren, wenn einer
unserer Oberschlauköpfe mal wieder so lapidar dahinschreibt,
es werde ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen § 1 StVO geben.

Sei dir gegönnt, das ist so natürlich Käse.

wobei sich zwei Probleme aufwerfen, nämlich zum
einen, dass a) Verstöße gegen § 1 Abs. 2 StVO streng genommen
Massenphänomene sind, da das einzig mögliche Verhalten,
welches die Gefährdung Anderer sicher ausschließt, das
Zuhausebleiben ist

Eine Gefährdung im strafrechtlichen Sinne ist m.W. nur dann eine, wenn sie nicht abstrakt, sondern konkret bestand.

und b) in einer Gegend, in der sich weit
und breit kein Mensch aufhält, das mit der Schädigung und
Gefährdung Anderer ganz schön schwierig ist.

Immerhin nicht hinsichtlich Sachschäden, und die sind in § 315c StGB prinzipiell mit geschützt.

Gruß
smalbop

Hallo,

…fremden Sach- oder Personenschaden fehlen…

Was auf dem Acker angebaut war, steht hier nirgends. Auch ein geringer Schaden, wenn da ein paar Pflanzen nicht überlebt haben oder auch nur die Spuren z.B. des Abschleppfahrzeugs, in denen womöglich bei der Schneeschmelze eine Rinne entsteht, die dann aufgefüllt werden muß, ist ein Schaden für den Landwirt. So könnte man jedenfalls argumentieren.

Cu Rene

1 „Gefällt mir“

Muß ich einfügen:

Diese Antwort ist lachhaft! Der Fahrer stand bei der Unfall"vernehmung" unter Schock. Außerdem sind sowieso die Vernehmungen nach einem Unfall durch die Polizei vor Gericht regelmäßig nicht verwertbar. Gemessen hat die Geschwindigkeit auch niemand, keiner kam zu Schaden außer der Halter selbst. Das wars dann schon - Akte zu!

Viele Grüße
Selorius