Guten Tag,
Verkehrsunfall im Stadtverkehr, kein Personenschaden, Unfallhergang auf den ersten Blick bezüglich Schuld eindeutig, aufgrund einer Zeugenaussauge wendet sich das Blatt und es entstehen Zweifel an der Schuld. Beide Versicherungen sind in Warteposition, d.h. es geht nichts weiter.
Wie ist nun das richtige Vorgehen?
Wer macht was? Soll man in einem solchen Fall einen Rechtsbeistand hinzuziehen? Wie erhebt man richtig Einspruch gegen die Aussage des Zeugen? Alles in allem: wie verhält man sich richtig, um die Sache zu einem Abschluss zu bringen?
Vielen Dank für die Hilfe
Ira
Soll man in einem solchen Fall einen
Rechtsbeistand hinzuziehen? Wie erhebt man richtig Einspruch
gegen die Aussage des Zeugen? Alles in allem: wie verhält man
sich richtig, um die Sache zu einem Abschluss zu bringen?
Liebe Ira
Wichtig ist, glaube ich, dass die Polizei eine nachträgliche Beweisaufnahme einleitet. Einen Rechtsbeistand würde ich in jedem Fall aufsuchen. So wie die Dinge jetzt wie von dir geschildert liegen, ist die Angelegenheit von „einseitig schuldig“ zumindest auf „Teilschuld“ gekippt. Um zu verhindern, dass einem auf Grund einer Zeugenaussage die ganze Schuld zugeschoben wird, kann man m. E. nur einen Rechtsanwalt einschalten.
Der muss sich dann professionelle Gedanken darüber machen, ob die Qualität der Zeugenaussage vor Gericht standhält und wenn ja, wie man sie erschüttert.
Viele Grüße
Voltaire
Hallo Voltaire,
Vielen herzlichen Dank. Es ist beruhigend und angenehm, einen möglichen und vernünftigen Weg zu wissen!
Schöne Grüße
Ira