Verkehrsunfall - Schuldfrage

Hallo @ll:

Folgender Sachverhalt:

A und B fahren nachts auf einer Vorfahrtstraße.

B fährt vor A. Kurz vor einer Einmündung und kurz vor der dortigen Fußgängerampel sieht A bereits aus ca. 15 - 30 Meter Entfernung, wie der C mit einem nichtangeleinten Hund an der roten Fußgängerampel steht. Ein weitere Bekannter ist bei ihm. Gleichzeitig sieht A, wie ein weiterer Hund plötzlich quer über die Fahrbahn läuft, so dass B direkt hinter dem Fußgängerüberweg an der Ampel abbremsen muss, um nicht mit dem Hund zu kollidieren. Sodann bleibt A ebenfalls hinter B stehen.

Nachdem der Hund weiterläuft, fährt B wieder an und will rechts in eine Straße einbiegen. Da sowohl keine Radfahrer und auch keine Fußgänger die B kreuzen konnten, ist A der Überzeugung, dass B ihren Abbiegevorgang nunmehr ungehindert fortsetzt.

A fährt ebenfalls an und achtet aber auch noch auf C, der mit seinem Hund weiter an der roten Ampel steht. Es hätte sein können, dass nunmehr dieser Hund auf die Straße rennt. Während A dann beobachtet, dass C diesen zweiten Hund anleint, musste B eine Vollbremsung machen, da – wie sie selbst sagt –, der Hund, der zuvor bereits den Verkehr behindert hat, nun wieder vor ihr Fahrzeug lief. Als A auf den anderen Hund achtete und auch anfuhr, hat A diesen Bremsvorgang nicht mitbekommen ist auf B aufgefahren.

C will nach dem Unfall nichts mit diesem zu tun haben und will flüchten, steht dann zum Schluss aber doch der Polizei zur Verfügung und gibt seine Personalien an.

Wie würdet Ihr solch einen Sachverhalt beurteilen? Wer könnte wieviel Teilschuld bekommen oder ist C vielleicht voll haftbar zu machen?

Wenn jemand interessante Urteile etc. zu einem ähnlichen Fall haben sollte, lasst es mich bitte wissen.

Danke im Vorraus :smile:

Hi Steve

entweder sind da drei Hunde mit im Spiel gewesen, oder C hat den
zweiten Hund angeleint, während er vor dem Auto von B durchgerannt
ist. Irgendwie verwirrlich die Geschichte.

Grundsätzlich ist schuld, wer einem anderen hinten drauffährt. Die
Schuld woanders zu suchen ist menschlich.

Gruss
Heinz

Hallo Heinz,
nein der C hat 2 Hunde. Der eine läuft über die Straße und zweimal vor das Auto der B. Der andere ist auch nicht angeleint, aber die ganze Zeit bei dem C.

Es geht nicht darum, die Schuld bei jemand anderem zu suchen, aber der Hundehalter hat durch sein Verhalten nunmal die erste Ursache gesetzt. Klar, wer auffährt macht einen Fehler, ist aber nicht alleine Schuld.

Fachkundige Stellungnahmen oder Quellen sind sehr erwünscht.

Gruß
Steve

Servus!

nein der C hat 2 Hunde.

Ah, die INformation fehlte noch! Dennoch - je länger ich darüber nachdenke,umso schwärzer sehe ich für „A“. Der § 833 BGB verlangt eine Schadensverursachung „durch ein Tier“.

aber der Hundehalter hat durch sein Verhalten nunmal die erste
Ursache gesetzt.

Das stimmt nicht. Was ist denn zum Beispiel mit den Eltern von B? Hätten die „damals“ Kondome benutzt, wäre der Unfall auch nicht passiert. Auch der Bürgermeister, der 1923 diese Straße anlegen ließ und der Typ an der Supermarktkasse, der A durchgewunken hat - sie alle haben Ursachen für diesen Unfall gesetzt.

Was ich sagen will: Der Hund ist vor Bs Auto gesprungen, schön und gut. Aber es ist nichts passiert! B hat gebremst, der Hund ist weggelaufen, fertig! Jetzt kommt A und fährt der B ins Heck. Er könnte zur Entschuldigung allenfalls sagen, er hätte nie und nimmer mit einer Vollbremsung der B rechnen müssen. Da würde sich ein Richter aber schlapp lachen, nachdem er die Vorgeschichte gehört hätte.

Klar, wer auffährt macht einen Fehler, ist
aber nicht alleine Schuld.

Manchmal nicht, meistens schon. Hintendrauffahren ist grundsätzlich tabu,denn einem Idealfahrer passiert das einfach nicht. Und wenn da schon ein leinenloser Hund auf der Fahrbahn rumspringt, ist besondere Vorsicht geboten.

Fachkundige Stellungnahmen oder Quellen sind sehr erwünscht.

Hoffe, Du akzeptierst das trotzdem als fachkundig, auch wenn’s Dir nicht in den Kram passt. Das ist übrigens nur meine Einschätzung, man kann auch zu anderen Ergebnissen kommen.

2 „Gefällt mir“

Hi,

nein der C hat 2 Hunde. Der eine läuft über die Straße und
zweimal vor das Auto der B. Der andere ist auch nicht
angeleint, aber die ganze Zeit bei dem C.

Es geht nicht darum, die Schuld bei jemand anderem zu suchen,
aber der Hundehalter hat durch sein Verhalten nunmal die erste
Ursache gesetzt. Klar, wer auffährt macht einen Fehler, ist
aber nicht alleine Schuld.

die Geschichte ist nicht eindeutig zu beurteilen. Man könnte durchaus zu dem Ergebnis kommen, daß der Hundehalter einen Teil des Schadens tragen muß, zwingend ist das aber wirklich nicht. Hier sind die Feinheiten entscheidend und vor allem, wie (im Falle des Falles) der Richter die Sache sehen würde.
Selbst wenn wir hier alle Einzelheiten kennen würden, könnte niemand den Ausgang eines Verfahrens vorhersagen.

Was man als B aber machen könnte: sich anwaltlich beraten lassen und (falls der Erfolgchancen sieht) eine außergerichtliche Lösung versuchen. Ob bei einem Scheitern eine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgversprechend ist, kann dann auch nur ein Anwalt bei Kenntnis aller Fakten einschätzen.

Persönlich teile ich die Einschätzung von wordwidefab für die Chancen von B…

Gruß Stefan