Verkehrsunfall und Hochstufung

Hallo liebe Gemeinde,

folgende Frage beschäftigt mich schon seit geraumer Zeit.
Im Jahr 2010 war ich Beteiligter in einem Verkehrsunfall. Ich kam aus einer Seitenstraße und von rechts auf einem Fahrradweg in falscher Fahrtrichtung ein 13 jähriges Kind mit einer Hand am Lenker und mit der anderen Hand ein Handy am Ohr. Anzumerken sei hier, dass ich an der Einmündung zur Hauptstraße bereits stand. Ja natürlich, es kam wie es kommen musste. Das Kind fuhr gegen meine rechte Tür. Kind fällt hin. Erste Hilfe geleistet, Rettungswagen und Pol alarmiert. Kind erstmal keine äußeren Verletzungen erkannt, aber zur genaueren Begutachtung ins Khs. Pol am Ort und musste mich erstmal als Verursacher der fahrlässigen KV rechtlich belehren. Soweit sogut. Kurze Zeit später erhielt ich von Sta die Einstellung, dass ich nicht Verursacher war. Ein Schaden an meinem Fahrzeug und am Fahrrad des Kindes war nicht gegeben.

Was mich aber jetzt irgendwie auf die Palme bringt ist, dass meine Versicherung mich im Jahr 2011 hochgestuft hat.
Kann das so richtig sein.

Eine schriftliche Begründung von meiner Kfz - Haftpflichtversicherung habe ich nicht erhalten. Auch fernmündlich wurdenur gesagt, dass von meinem fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr eine Art Betriebshaftung ausgeht und meine Versicherung die angefallenen Krankenhauskosten für das Kind übernehmen muss.

Ist es wirklich so?

Kann meine Versicherung mir nicht sagen wie hoch die Krankenhauskosten für das Kind war, sodass ich die selbst evtl. ausgleichen könnte?

Ich versteh das irgendwie nicht.

Ich hoffe das mir hier ein guter Rat gegenben wird, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll/ kann.

Euer Puh der baer

Hallo,puh der baer,

zunächst zum einstellunghsbescheid der staatsanwaltschaft. dies ist die strafrechtliche seite.

wenn der versicherer etwas bezahlen muß, so auf grund der privatrechtlichen seite. diese ist grundsätzlich von der strafrechtlichen zu unterscheiden.

bei einem, wie von die geschilderten fall, wird bei der konstelation kind und radwg, du selbst aus einer seitenstraße die nicht bevorrechtigt ist,zumindest in den meisten fällen aus der betriebsgefahr eine haftung vorliegen.

wenn das kind gegen deine rechte tür fährt, sind schäden vorhanden. an der tür, am fahrrad, kein schaden in der konstellation - gibts nicht.

sollte aber jetzt wirklich, auch aus der betriebsgefahr deines fahrzeuges keine haftung ersichtlich sein, genau kann das aber erst nach einsicht in die polizeiakte ermittelt werden, kann es durchaus sein, das der versicherer sich an den behandlungskosten zu beteiligen hat - allerdings dann aus einem sogenannten "teilungsabkommen " heraus. dieses besteht zwischen den meisten versicherungen und den sozialversicherungsträgern. ABER !! dein schadenfreiheitsrabatt wird dann nicht belastet !!

vielleicht hat dies der sachbearbeiter der versicherung nicht erkannt ! fehler sind menschlich, das verhalten deines versicherers jedoch so nicht.

schreibe eine vorstandsbeschwerde- dann wird reagiert, oder wende dich in dieser sache an den :

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10066 Berlin
Tel. 030-206058-0
Fax. 030-206058-58

schildere die sache dort wie hier, und bitte um auskunft.

man wird deinen versicherer anschreiben und dieser ist verpflichtet dem ombudsmann wahrheitsgemäße auskunft zu geben. dauert aber etwas.

ich hoffe ich konnte etwas helfen hook