Hallo liebe Gemeinde,
folgende Frage beschäftigt mich schon seit geraumer Zeit.
Im Jahr 2010 war ich Beteiligter in einem Verkehrsunfall. Ich kam aus einer Seitenstraße und von rechts auf einem Fahrradweg in falscher Fahrtrichtung ein 13 jähriges Kind mit einer Hand am Lenker und mit der anderen Hand ein Handy am Ohr. Anzumerken sei hier, dass ich an der Einmündung zur Hauptstraße bereits stand. Ja natürlich, es kam wie es kommen musste. Das Kind fuhr gegen meine rechte Tür. Kind fällt hin. Erste Hilfe geleistet, Rettungswagen und Pol alarmiert. Kind erstmal keine äußeren Verletzungen erkannt, aber zur genaueren Begutachtung ins Khs. Pol am Ort und musste mich erstmal als Verursacher der fahrlässigen KV rechtlich belehren. Soweit sogut. Kurze Zeit später erhielt ich von Sta die Einstellung, dass ich nicht Verursacher war. Ein Schaden an meinem Fahrzeug und am Fahrrad des Kindes war nicht gegeben.
Was mich aber jetzt irgendwie auf die Palme bringt ist, dass meine Versicherung mich im Jahr 2011 hochgestuft hat.
Kann das so richtig sein.
Eine schriftliche Begründung von meiner Kfz - Haftpflichtversicherung habe ich nicht erhalten. Auch fernmündlich wurdenur gesagt, dass von meinem fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr eine Art Betriebshaftung ausgeht und meine Versicherung die angefallenen Krankenhauskosten für das Kind übernehmen muss.
Ist es wirklich so?
Kann meine Versicherung mir nicht sagen wie hoch die Krankenhauskosten für das Kind war, sodass ich die selbst evtl. ausgleichen könnte?
Ich versteh das irgendwie nicht.
Ich hoffe das mir hier ein guter Rat gegenben wird, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll/ kann.
Euer Puh der baer