Verkehrsunfall/Vorschaden

Hallo,
mein Auto wurde vor 4 Wochen durch einen Mietwagen kaputt gefahren…
Nun hat der Gutachter festgestellt, das der Wagen einen reparieren Vorschaden hat.
Ich bin die siebte Besitzerin. Mir wurde nicht mitgeteilt, daß der Wagen einen Vorschaden hat. Der Vermieter des Mietwagen weigert sich nun zu zahlen.
Durch eigene Recherche habe ich durch den 4 Besitzer erfahren, daß ihm Bekannt war, daß der Wagen einen Schaden hatte, der zwischen 2003 und 2007 gewesen sein muss, da dieser wiederum die beiden Besitzer kennt, die im Besitz des Fahrzeuges waren in dem Zeitraum.
Leider hat er aber keine Infos gehabt, wo diese Personen wohnen und auch keine Telefonnummer.

Der Schaden ist auf der selben Seite wie der Vorschaden.

Dazu sei gesagt : Die Dame die nun gegen mein Parkenden PKW gefahren ist, hat die Achse raus gerissen, wodurch natürlich auch das Blech mit in Leidenschaft gezogen wurde.
Der Vorschaden ist allerdings weiter vorne (zwischen Vorder und Rückbank)
Der Gutachter hat den Vorschaden wahrgenommen, durch Lackschaden, da Spachtelmasse zu sehen war.
Der Wagen wurde jetzt etwas auseinander gebaut und Mann konnte tatsächlich 4 kleine Schweisspunkte sehen, mit denen das Blech wohl etwas gezogen wurde.
Was kann ich nun noch machen, damit ich nicht auf dem Schaden, ADAC Abschleppkosten usw sitzen bleibe?

Die Dame die mir reingrfahren ist, hat übrigens auch das Auto meiner Nachbarin beschädigt, so das auch jenes ein Totalschaden ist. Deren Wagen war gerade mal 4 Jahre alt und auch bei ihr weigert sich der wohl Welt weite größte Autovermieter den Schaden zu bezahlen, allerdings mit einer anderen Ausrede, da sie keinen VORSCHADEN hatte

Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung in so einem Fall oder Tips :slight_smile:

Das ist nicht schlimm. Er wird diese Tatsache bei der Erstellung des Gutachtens natürlich berücksichtigen.
Das Fahrzeug scheint ja schon recht alt zu sein, zu welchem Schluss kommt das Gutachten?
Ich rate mal: Wirtschaftlicher Totalschaden?

Na, da bin ich aber auf die Begründung gespannt. Natürlich wird ein Fahrzeug, welches vielleicht 2000€ vor dem Unfall wert war, nicht für 4000€ repariert werden.

Bei einem Totalschaden wird so gerechnet:
Wert vor dem Unfall (vielleicht 2000€) minus Wert nach dem Unfall (vielleicht 500€) ergibt 1500€ Schaden.

Die Unfallschuld liegt ganz eindeutig beim Fahrer des Mietwagens?
Dann überlass alles weitere einem Anwalt. Dieser muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.

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Hallo :slight_smile:
Ja, ist ein Totalschaden… Wiederbeschaffungswert 1990 Euro
Reperaturkosten würden sich laut Gutachter auf 15000 belaufen. Restwert 200 Euro :woman_shrugging:
Der Unfall liegt klar an der Fahrerin des Mietwagen (abgelenkt durch Handy)… Der Unfall wurde natürlich auch Polizeilich festgehalten.
Naja man bekommt schon Angst, wenn man so liest, dass wenn es einen Vorschaden gibt und man nicht nachweisen kann das dieser Repariert wurde man ggf auf den Kosten sitzen bleibt… Wird anscheinend eh noch spannend… Immerhin wusste der dritt letzte Besitzer das es einen Vorschaden gab, den er aber dem Vorletzten nicht mitgeteilt hat (hat er mir eben über Facebook geschrieben)…
Ob ich mir nochmal einen Gebrauchtwagen kaufen werde? Wenn, dann sollte man wohl einen Gutachter mitnehmen :smiley:
Im übrigen kommt die Dame die den Unfall verursacht hat aus Polen und hat keine Schadensmeldung eingereicht. Auch der Polizei war es bis heute nicht möglich die Dame nochmal zu erreichen :slight_smile:

Hallo,

Das bedeutet, dass Dir der Besitzer des Fahrzeugs folglich 1790 € schuldet. Die restlichen 200 € kannst Du Dir von dem holen, den der Gutachter in seinem Gutachten genannt hat.

Das höre ich heute zum ersten mal. Aus meiner Sicht möchte sich der Eigentümer des Unfallfahrzeugs einen schlanken Fuß machen. Der Gutachter ist ja nicht irgendein daher gelaufener Michel, der Pi mal Dauen schätzt. Er ist vereidigter Gutachter, der den vorherigen Wert des Fahrzeugs ermittelt - respektiere den Wiederbeschaffungswert unter Einbeziehung der Vorschäden und der Qualität der durchgeführten Reparatur! Hätte der Wagen keine Vorschäden gehabt, betrüge der Restwert vielleicht 2500 €.

Ich kann mich @X_Strom nur anschließen: nimm Dir anwaltlichen Beistand. Der wird da seinen Spaß dran haben.

Das ist für Dich auch völlig uninteressant. Dein Ansprechpartner ist der Eigentümer des Wagens: die Autovermietung.

Viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Rechtsansprüche
Pierre

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Ich betone das immer wieder:
Die Gegenseite hat Profis, die bearbeiten täglich mehr Unfälle als man selber im ganzen Leben haben wird. Und deren Vorgabe kann lauten: So wenig wie möglich bezahlen.
Mit dem eigenen Anwalt schafft man Waffengleichheit, so martialisch das klingen mag.

Wenn @Bunnys_Bunny allerdings vorhaben sollte, die Kosten einer Reparatur ersetzt zu bekommen, dann schreibe ich noch mal: Das geht hier nicht.

Einen Anwalt zu beauftragen ist nur dann mit Kosten verbunden, wenn man selber den Unfall zumindes MITverursacht hat. Nach der bisherigen Schilderung - abgelenkte Fahrerin fährt in parkende Fahrzeuge - ist das aber nur dann denkbar, wenn die Fahrzeuge zum Beispiel nachts unbeleuchtet auf der Straßenmitte abgestellt worden wären.

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Der Vermieter muss auch nicht zahlen - im Gegensatz zu normalen Haftpflichtschäden ist bei Verkehrsunfällen die Versicherung der Ansprechpartner - und der muss auch verklagt werden, wenn er nicht zahlt.
Nichts wie ab zum Anwalt.

CU
HaWeThie

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Der Wagen stand in einer Parkbucht morgens um 5.20 Uhr… Es war hell und klare Sicht auf gerader Strecke :slight_smile:
Sie ist mit ihrem Wagen, warum auch immer nach rechts in mein Auto gefahren, dann nach links gezogen und dann wieder nach Rechts ins nächste Auto… Es passen 3 Fahrzeuge in diese Parkbucht… Es stand noch eins zwischen uns, welches sie wenigstens nicht getroffen hat… Den zweiten Wagen,hat sie sogar noch auf den Grünstreifen /Gehweg hoch gedrückt gegen eine Strassenlaterne…

Der Ersthelfer hatte nach Öffnen der Tür halt als erstes ein leuchtendes Handy im Fussraum der Beifahrerseite gesehen… Ob ihr das runtergefallen war, sie es aufheben wollte und deshalb nach rechts in meinen Wagen gefahren ist, vermag ich nicht zu beurteilen…
Naja, es gibt halt viele Urteile, wenn man nicht nachweisen kann das der VORSCHADEN repariert war und wie er repariert war, da er nun dummerweise auf der selben Seite ist und ebenfalls hinten, das die gegnerische VERSICHERUNG eben nicht zahlen muss… Und genau daraufhin arbeitet Sixt jetzt wohl…

Ich habe mit einem der Vorbesitzer Kontakt aufgenommen, der mit lediglich sagen konnte das der Schaden zwischen 2003 und 2012 war, da es bei einem Bekannt war, von dem ER den Wagen hält gekauft hatte… Aber leider keine Kontaktdaten mehr hat.

Naja, hätte ja sein können das einer Sowas ähnliches durch hat… Man bekommt echt Bauchschmerzen und schlaflose Nächte wenn man von heut auf morgen mit Schulden da sitzen könnte, fuer die man nix kann.

Im übrigen habe ich nach dem Unfall sofort einen Anwalt eingeschaltet, der sich jetzt aber auch nicht mehr soooo viel Hoffnung macht, durhh den Vorschaden, aber trotzdem natürlich nicht aufgiebt

Wenn ein Kotflügel bereits zerbeult war, bekommt man für die Reparatur eines nun noch stärker zerbeulten Kotflügels nicht den vollen Betrag.
Soweit ich das verstanden habe, hatte dein Auto einen reparierten und dir nicht bekannten Vorschaden. Nun jedoch wurde das Fahrzeug mehr oder weniger zertrümmert.
Der Vorschaden wurde vom Gutachter bei der Ermitlung des Werts vor diesem Unfall berücksichtigt, der Wiederbeschaffungswert ist das, was man für ein vergleichbares Fahrzeug (mit repariertem Vorschaden) bezahlen müsste.

Die wollen dich vera***en. Zahle es denen heim, indem du deren Kosten durch Inanspruchnahme deines Rechts auf einen Rechtsbeistand erhöhst. Das ist ein ganz legaler ausgstreckter Mittelfinger an den, der dich „abziehen“ wollte.
Die Schuldfrage ist ja eindeutig!

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Und was ist jetzt, haste ´nen Anwalt eingeschaltet? Es ist Freitagmittag und statt das wirklich Wichtige zu tun was Dir hier schon einige Mitglieder dringend geraten nhaben, verlierst Du Dich in ausufernden Schilderungen.
DER ANWALT ist DAS WICHTIGSTE in Deiner Situation, noch dazu bei der ausländischen Verursacherin! ramses90

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