Hallo,
mal folgender Fall;
frau A hat im Dezember 2005 einen VU, kommt mit dem RTW ins Krankenhaus die röntgen nix stellen auch nix fest, soweit so gut es gab auch keine beschwerden, also abends nach hause.
nun im April 2006 Klagt frau A über Starke Kopfschmerzen, die sie die erste zeit mit tabletten bekämpft und sich im juni erst ihrem doc anvert´raut, dieser tipopt auf mirgäne, das geht so bis januar 07, da wird dann ein medikament verordnet welclches auch erstmal hilft.
im april 07 macht dann ein Orthopäde röntgenaufnahmen und stellt eine fehlstelllung eines wirbels fest, er behebt dies und die schmerzen sind weg, als er von dem vu hört einte er nun das war wohl der auslöser, nun springt besagter wirbel imer wieder raus,
hat frau a noch rechte gegenüber dem unfallgegener als spätfolgen???
Hier ist noch keine Verjährung eingetreten; erst nach drei Jahren. Im Zweifel sollte man eine Feststellungsklage auf Feststellung, dass der Anspruch besteht, erheben; dann verjährt die Forderung erst nach 30 Jahren. Macht Sinn, wenn man noch nicht weiß, wie hoch der Schaden sein wird.
hallo, da sie ca 4 monate nach de vu mit Kopfschmerzen in Ärtztliche behandlung ging, meinte der orthopäde das es wohl das warscheinlichste sei, das da die ursache zu finden ist, ob seine aussage im zweifel gerichtlich bestand hat weiss ich nicht, darum die frage wie ihr das seht
da sie ca 4 monate nach de vu mit Kopfschmerzen in
Ärtztliche behandlung ging, meinte der orthopäde das es wohl
das warscheinlichste sei, das da die ursache zu finden ist, ob
seine aussage im zweifel gerichtlich bestand hat weiss ich
nicht, darum die frage wie ihr das seht
Ich bin kein Orthopäde. Aber eine Vermutung ist noch kein Gutachten und ein ‚das ist das Wahrscheinlichste‘ ist auch nicht grad ein toller Beweis. Ohne vernünftiges Gutachten incl. Röntgen bzw. CT sehe ich da keine Chance. Und vielleicht kommt da auch bei raus, dass es normale Abnutzung ist.
Aber im Zweifel entscheidet das ein Richter, nicht ich. Ich bin weder Fachmann noch Anwalt.
Hallo,
gutachterlich besteht nach so langer Zeit keine Chance einer Anerkennung, da Schäden an der HalsWirbelSäule außer Brüchen immer als „Altersschaden“ angesehen werden. Die Meinung des Orthopäden ist nett, aber so nicht haltbar.
Gruß Rudi
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