Verkehrsunfall , wann wird reguliert?

Hallo zusammen.Ich hatte am 23.5 10 einen Rollerunfall.Mir wurde die Vorfahrt genommen.Seitdem leide ich an Rücken-und Nackenbeschwerde.Insges, wurden 5 Bandscheibenvorwölbungen festgestellt, die vorher nicht da waren,da ich im November 09 noch in der Röhre war.Mein Roller weist einen Schaden in Höhe von 570Euro auf,gekauft vor 2 Jahren für 900Euro, aktueller Zeitwert 450 Euro…War nun bei 2 Krankenhäuser, 2 Orthopäden.Jeder sagt was anderes.Die einen sagen der Schaden kann nicht vom Aufprall kommen,die anderen sagen doch kann. Hatte eine Ellenbogenprellung mit offener Wunden( mitlerweiile unschöne Narbe)war 7 Wochen krankgeschrieben.Mein Anwalt hat vor 4 Wochen das letzte mal wegen Vorrauszahlung eines Schmerzensgeldes an die Gegenseite geschrieben, doch die reagieren einfach nicht.Wer hat Erfahrung in welcher Höhe mir Schmerzensgeld bei der Bandscheibensache,Schleudertrauma, 7Wochen krank geschrieben( mir ging es wirklich schlecht!!!) Wieviel Zeit hat die Versicherung zu regulieren?? Danke für eure Antworten.

Hallo Mama Ute,
das ist ein übliches Vorgehen von Versicherungen. Die lassen einen erst mal schmoren. Dein Anwalt hätte aber grundsätzlich schon die Möglichkeit, der Versicherung auf die Füße zu steigen.
Unter www.schmerzensgeld.info kannst Dur Dir einen Eindruck vom möglichen Schmerzensgeld machen. Ich hab zu Deinen Verletzungen auch was gefunden: http://www.schmerzensgeld.info/fallview.aspx?fall_id… Danach steht Dir ein recht ordentliches Schmerzensgeld zu.
Alles Gute!
Olli

Hallo,
Ihr Problem scheint erst ein mal nicht die Höhe des Schmerzensgeldes zu sein, sondern vielmehr die Schwierigkeit den Sachzusammenhang zwischen Unfall und Verletzungen zu beweisen. Da die Versicherung eine Haftung anlehnt, ist wohl Klage geboten. Häufig hilft es natürlich der Versicherung Klage anzudrohen und dieser den fertigen Klageentwurf zuzusenden. Oftmals lenken die Versicherungen an dieser Stelle ein und regulieren.

Wie hoch Ihr Schmerzensgeld ausfalle wird, kann nicht anhand von benannten Verletzungen beurteilt werden. Hierfür ist die Prüfung der ärztlichen Atteste erforderlich. Die offensichtlichen unstreitigen Verletzungen (HWS, Prellungen etc.) sollten in Anbetracht der Krankschreibung sicherlich nicht unter 2-3 Tsd € zu beurteilen sein. Die Werte können jedoch - nach Einsicht in die Atteste - gravierend nach oben abweichen.

Zeit hat die Versicherung übrigens keine mehr.Nach spätestens 3 Monaten sollte die Regulierung abgeschlossen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt
Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht

Vielen Dank für ihre Antwort.Es hört sich immer so abgeschmackt an, wenn man vom Schmerzensgeld redet.Aber ohne dieser Aussicht wäre ich nicht in der Lage gewesen, meinen Mann von einem Kurzurlaub zu überzeugen.Ich hatte im Januar einen Kniescheibenbruch, konnte 13 Wochen nicht richtig laufen, schlafen nur mit Schlafmittel…Bin dann im April in einem anderen KH operiert worden, dort entfernte man die Schrauben und sagte mir, dass die Schrauben mit 8 mm Überstand, definitiv zu groß wären und mir somit das Nervengewebe zerstört hätten.Kann heute noch nicht richtig laufen ect. und war froh Roller fahren zu können.Dieser ist nun auch kaputt.Es ist schon unheimlich schlimm, wenn man mit 50 Jahren im Dreck liegt, das war total ein Schock, denn damit hatte ich nicht gerechnet dass ich von hinten erfasst werde und überm Haufen gefahren werde.Bin erst mit dem Po und dann Kopf aufgeschlagen.Seitdem habe ich die Beschwerden, wie soll ich das denn beweisen???Anhand von Zeugen?Werde meinem Anwalt aber jetzt wirklich auf die Füße treten.Er will von mir wissen, wie meine Rechtschutzversicherung heißt.Wieso,am Anfang sagte er mir, dass die RA Gebühren die Gegenseite zahlen muss.Ich habe eine Selbstkostenpauschale von 150 Euro,muss ich die denn dann auch zahlen?Nochmals danke LG Mama

Hallo Ute,

der Schaden den Du schilderst, ist nicht ganz unerheblich. Allerdings wird in Deutschland nur wenig Schmerzensgeld bezahlt, wenn man nicht gerade einen gesundheitlichen Totalschaden erlitten hat. Die genaue Summe wird in das Ermessen des Gerichts gestellt. Als Anwalt kann man allerdings einen bestimmten Betrag anregen. Wenn die Versicherung den Schaden anerkennt, mus sie entsprechend unverzüglich zahlen. Im vorliegenden Fall scheint es allerdings so zu sein, dass ein Gerichtsverfahren unvermeidlich ist. Denn sonst hätte die Gegenseite sich wohl schon längts gemeldet. Schau doch mal auf die Internetseite www.deutsches-medizinrecht.de. Dort findest Du auch etwas zum Thema Prozesskostenhilfe.