Verkehrsunfall - wer ist schuldig?

Fahrer A steht an einer Einfahrt und will nach links auf die Straße biegen. Da am Kopf der Straße eine Ampel ist hat sich ein Rückstau über die Einfahrt hinweg gebildet.

Hinter der Einfahrt, aus der Fahrer A nach links abbiegen will stehen durch den Rückstau 4 weitere Fahrzeuge, welche aber die Ausfahrt frei lassen damit Fahrer A nach links in die Straße einbiegen kann.

Fahrer B fährt auf der linken Spur an den wartenden Fahrzeugen vorbei und stößt mit Fahrer A, welcher nach links abbiegt und aus der Ausfahrt kommt zusammen.

Ist es richtig das Fahrer A Schuld hat, obwohl Fahrer B auf der entgegenkommenden Fahrbahn, an wartenden Autos vorbei fährt?

Zum Teil ja.

Weil Abbieger in so einer Situation IMMER besondere Vorsicht walten lassen müssen

Fahrer A kommt aus einer Ausfahrt? - also keine Einmündung?
Dann ist er wartepflichtig gegen den Verkehr von links, auf der gesamten Fahrbahnbreite.
Fahrer B trägt möglicherweise eine Teilschuld, vielleicht wegen Überholen bei unklarer Verkehrslage…

Der Schaden wird wahrscheinlich geteilt werden, wobei auf Fahrer A mit größter Wahrscheinlichkeit der mit Abstand größere Anteil entfällt.

Grüße!

Huhu

  1. Schuld spricht nur der Richter !!!

  2. Die Polizei vor Ort stellt einen „vorläufigen Verursacher“ fest.

  3. In diesem Sachverhalt wird es aller Wahrscheinlichkeit nach auf eine „Teilschuld“ beider Verkehrsteilnehmer hinauslaufen.

Güße ^^

hi,
wie die rechtslage aussieht, kann man genau im § 10 stvo nachlesen. wer in eine straße einfährt, muss die notwendige sogfalt walten lassen.
ich denke, der auf die straße einbiegt hat die a karte.

hauptmann

Huhu

  1. Schuld spricht nur der Richter !!!

Wollen wir mal hoffen er spricht Recht (oder recht) - in solch doch banalen Fällen spricht er aber in der Regel gar nicht.

Fahrer B trägt möglicherweise eine Teilschuld, vielleicht
wegen Überholen bei unklarer Verkehrslage…

Sollte das hier innerorts passiert sein, dann reden wir doch nicht vom Überholen, sondern nur vom Nutzen beider Spuren. Das darf B doch. Dann liegt doch die Schuld grundsätzlich bei A, oder bin ich da falsch?

„möglicherweise“, „vielleicht“…

Wieso reden wir innerorts nicht von überholen?
Gehst Du von zwei Fahrspuren in eine Fahrtrichtung aus? - Dann dürfte B´s Anteil allerdings gegen Null gehen.

Sollte das hier innerorts passiert sein, dann reden wir doch
nicht vom Überholen, sondern nur vom Nutzen beider Spuren.

irrtum, genau das ist auch überholen.wer zb sich links eingeordnet hat, um abzubiegen der wird rechts überholt.

hauptmann

Sach ich doch

Lest doch bitte nochmal den Text…

  1. A will nach links abbiegen
  2. in die Strasse in die A abbiegt stockt der Verkehr in seine Fahrtrichtung
  3. ein Fahrer B überholt die stehende Kolonne auf der Fahrspur des Gegenverkehrs dieser Strasse und und kollidiert mit dem einbiegenden A

Daher wird vom Überholen geredet… weder links noch rechts an ihm vorbei, sondern an der Kolonne bis das Abbiegemanöver in der Seite von A endet…

Gruss HighQ

„möglicherweise“, „vielleicht“…

Wieso reden wir innerorts nicht von überholen?
Gehst Du von zwei Fahrspuren in eine Fahrtrichtung aus? - Dann
dürfte B´s Anteil allerdings gegen Null gehen.

Genau das. Es mag sein, dass ich die Situation falsch verstanden habe, aber für mich sieht das so aus:

T-„Kreuzung“, wobei die Bezeichnung Kreuzung hier nicht im Sinne der StVO zu sehen ist, weil es eine Einfahrt ist. Die Straße ist der Querträger, sie hat zwei Spuren in Fahrtrichtung rechts, rechts ist eine Ampel. Genau da staut es sich, zumindest die rechte Fahrbahn derart, dass rechts und links (besser vor und hinter) der Einfahrt staut und eine Lücke gelassen wird, die linke Fahrspur ist zumindest vor der Einfahrt noch frei.

So habe ich die Situation verstanden. Dann muss doch A auf jeden Fall warten, oder nicht? Das Argument, er fährt an wartenden Autos vorbei, ist doch absurd, zumal sich das ganze doch vor der Ampel abspielt. Mit der Konsequenz könnte man sich zwei Spuren sparen und keiner dürfte auf der zweiten Spur bis an die Ampel ranziehen, wenn auf der anderen Spur schon Autos sind.

Lest doch bitte nochmal den Text…

Du auch

  1. A will nach links abbiegen
  2. in die Strasse in die A abbiegt stockt der Verkehr in seine
    Fahrtrichtung

Bis dahin ist das wohl richtig.

  1. ein Fahrer B überholt die stehende Kolonne auf der Fahrspur
    des Gegenverkehrs
    dieser Strasse und und kollidiert mit dem
    einbiegenden A

Von Fahrspur des Gegenverkehrs ist nicht die Rede, sondern:

Fahrer B fährt auf der linken Spur an den wartenden Fahrzeugen vorbei

Die linke Spur ist für mich nicht die Spur des Gegenverkehrs, sondern die linke von 2 (oder mehr) Fahrspuren in eine Richtung. Genau diese Situation ist doch nicht als Überholen definiert (oder muss ich meine Führerschein noch einmal machen?): Das Befahren zweier Spuren mit unterschiedlicher Geschwindigkeit innerorts bzw. außerorts in Kolonne bei unter 70? km/h gilt doch nicht als Überholen.

Hallo JaninaG,

Von Fahrspur des Gegenverkehrs ist nicht die Rede, sondern:

Fahrer B fährt auf der linken Spur an den wartenden Fahrzeugen vorbei

und wer den Text bis zum Ende liest ist klar im Vorteil:

Ist es richtig das Fahrer A Schuld hat, obwohl Fahrer B auf der entgegenkommenden Fahrbahn, an wartenden Autos vorbei fährt?

*scnr*

Gruß

Joschi

Du hast recht, das hatte ich jetzt so überlesen. Das ist jetzt allerdings widersprüchlich formuliert, denn beides geht ja wohl schlecht. Vielleicht könnte der Fragesteller mal dazu Näheres sagen.

Denn wenn es sich tatsächlich um die Gegenspur handelt, sieht die Situation ja wohl ganz anders aus, zumal das Ganze ja offenbar noch vor einer Ampel stattgefunden hat.

Nachtrag
Ich habe mir das noch einmal durchgelesen. Bei der Sprache des Fragestellers halte ich es durchaus für möglich, dass er mit „entgegenkommende Fahrbahn“ (die ohnehin nicht entgegenkommen kann :wink:) den Moment nach dem schon teilweise vollzogenen Linksabbiegen meint, nämlich da, wo es zum Bumms gekommen ist. Dann wäre in dem Moment die „Gegenfahrbahn“ nämlich doch wieder die von mir gemeinte linke Spur :smiley:

Das Befahren zweier Spuren mit unterschiedlicher
Geschwindigkeit innerorts bzw. außerorts in Kolonne bei unter
70? km/h gilt doch nicht als Überholen.

doch…!!innerorts rechts überholen erlaubt , außerorts nicht.

ich seh schon… jede Menge interpretation Spielraum… ich bin für eine Ortsbegehung und nachstellung der Szene :wink:

ich seh schon… jede Menge interpretation Spielraum… ich
bin für eine Ortsbegehung und nachstellung der Szene :wink:

Wir sollten uns aber vorher einigen, wer von wo mit welchem Verkehrsmittel kommt B-)