Verkehrsunfall - Wer zahlt?

Hallo Experten,

heute habe ich auch mal eine Frage oder besser einen Fall:

Bei uns im Ort stellt jemand ständig vor seine Ausfahrt, auf die öffentliche Straße, einen Dreibock (rot-weiß angemalt). Diese Straße ist Einkaufstraße und gut besucht. Damit er ständig freie Fahrt hat stellt er diesen Dreibock auf.
Eine Kollegin ist heute beim rückwärts Ausparken über dieses Teil gefahren (es stand aber schon dort als sie einparkte). Dieser Dreibock ist nicht im Rückspiegel oder durch Umblick sichtbar - er ist einfach zu niedrig. Unglücklicherweise hat sich dieses Teil verselbständig und ist ihr in die Rückscheibe geflogen.

Die Frage ist nun, wer den Schaden bezahlt. Ist das durch den Hausbesitzer nicht ein eigenwilliger Eingriff in den Straßenverkehr? Aber darf man dann ebenfalls nicht seine Mülltonnen auf die Straße stellen?

Ich wäre für schnelle Antworten dankbar. Eventuell auch Gerichturteile?

BYe … Garti.

(Ich weiss nicht genau, ob diese Frage hier an der richtigen Stelle steht. Wenn nicht, bitte verschieben)

§ 32 Abs.1 StVO:

„Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.“

D.h.: Da ich nicht davon ausgehe, daß der Aufsteller eine irgendwie geartete Genehmigung hat, darf er das Teil nicht aufstellen (was für sich genommmen aber nicht nichts über eine Schadenersatzpflicht aussagt).
Eine Schadenersatzpflicht könnte hier u.U. über § 823 BGB gegeben sein, allerdings wird sich die Geschädigte wohl ein gewisses Mitverschulden anrechenen lassen müssen.

Ciao, Wotan

Hi,

ich hatte mal ein ähnliches Problem. Auch ich bin rückwärts gegen ein schlecht sichtbares stehendes Hinderniss gefahren und habe einen Schaden an meinem Auto gehabt.

Meine Ausreden in Bezug auf die schlechte Sichtbarkeit und des nicht erlaubten abstellen des Hindernisses halfen mir nichts, ich musste den Schaden zu 100% zahlen, auch den am Hinderniss.

Begründung:
Wer fährt muss darauf achten wo hin er fährt. Gerade stehenden Hindernisse, selbst wenn sie nicht korrekt abgestellt sind, sind Hindernisse mit denen man rechnen muss.

Stell dir mal vor da hätte ein Kind gesessen das du nicht gesehen hättest! Nur weil man es nicht sieht, darf man es noch lange nicht umfahren. :smile:

Grüße
Michael

Hallo,

danke für die Antworten.

Da muss die Kollegin wohl den Schaden selbst übernehmen. Und es stimmt schon, was der Herr Weber sagt, es besser so als wenn dort ein Kind gesesen hätte. Auch wenn man im ersten Moment doch sehr verärgert ist.

Zu dem §32 StVO ist noch zu sagen, dass ein Verstoß gegen selbigen, wohl mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt geandet wird. Kann man also dem Hausbesitzer mal einen Tipp geben, dass er es zu unterlassen hat dort dieses verkehrsgefährdene Gerät aufzubauen.

BYe … Garti.