Verkehrsunfall? Wind schlägt Kfz-Tür auf

Hallo allerseits,

ich weiß, dass ich keine Rechtsberatung erwarten kann (darf).
Eine Frau stellt ihr Auto auf einem Parkplatz ab, schaltet den Motor aus und zieht den Schlüssel aus dem Schloss. Beim Öffnen der Tür entgleitet ihr diese (Windboe) und schlägt gegen ein anderes Auto. Farbabrieb ist vorhanden; keine Delle. In ihrer Aufregung geht sie sofort zur 100 m entfernten Polizeidienststelle und meldet den Schaden.
Zwischenzeitlich ist der Geschädigte fortgefahren, und die Verursacherin hatte sich in ihrer Aufregung nicht das Kennzeichen notiert.
Handelt es sich hier überhaupt um einen Verkehrsunfall im klassischen Sinne ?
Die „24-Stundenregelung“ habe ich mir schon ergoogelt.

Danke

Michael

Grüß Gott!

Nach meiner Ansicht ist dies ein klassischer „Parkschaden“, also ein Verkehrsunfall.
Der Vorwurf der Fahrerflucht steht durch die sofortige Meldung natürlich nicht im Raum (bzw. kann ja sofort widerlegt werden).

Ist natürlich immer ärgerlich, aber passiert doch täglich tausend Mal, also nicht groß aufregen (gilt für beide Seiten)!

Grüße!

Definition

Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht.

Folglich handelt es sich hierbei um einen Verkehrsunfall. Die 24 Stundenregelung ( bei Fahrerflucht ) is in sofern auszuschliessen, als dass die Polizei ja unmittelbar nach dem Unfall informiert wurde.

Erst einmal vielen Dank Ihr Beiden.
Ich wünsche noch ein schönes Wochenende.

Gruß
Michael