Hallo allerseits,
ich weiß, dass ich keine Rechtsberatung erwarten kann (darf).
Eine Frau stellt ihr Auto auf einem Parkplatz ab, schaltet den Motor aus und zieht den Schlüssel aus dem Schloss. Beim Öffnen der Tür entgleitet ihr diese (Windboe) und schlägt gegen ein anderes Auto. Farbabrieb ist vorhanden; keine Delle. In ihrer Aufregung geht sie sofort zur 100 m entfernten Polizeidienststelle und meldet den Schaden.
Zwischenzeitlich ist der Geschädigte fortgefahren, und die Verursacherin hatte sich in ihrer Aufregung nicht das Kennzeichen notiert.
Handelt es sich hier überhaupt um einen Verkehrsunfall im klassischen Sinne ?
Die „24-Stundenregelung“ habe ich mir schon ergoogelt.
Danke
Michael