Verkehrsvergehen in der Schweiz

Hallo,

wenn der Fahrer eines Fahrzeuges in der Schweiz ein Verkehrsdelikt begeht, ist dann der Halter des Fahrzeuges verpflichtet,nach Zusendung eines Anhörungsbogens, nahestehnde Verwandte (den Fahrer) zu benennen, oder kann er wie auch in Deutschland von seinem Zeugnisverweigerungs- recht gebrauch machen ?

Vielen Dank, für eine kompetente Antwort

Peerchen

Nein, direkte Verwandte muss man nicht belasten.