Hallo
Es ein gibt ein Problem. Eine Hausbesitzerin verstarb vor ein paar Jahren. Der Witwer bewohnt nun allein das Haus. Das Haus soll überschrieben werden an einen von zwei Söhnen. Der Bruder möchte ausgezahlt werden. Der zukünftige Eigentümer schlug ihm vor, dass Grundstück über die Bodenrichtwerte der Kommune zu bewerten. Das Haus sollte von einem TÜV-Gutachter geprüft werden. Da Gutachter sehr unterschiedlicher Meinung sind, hätte man auch noch einen zweiten beauftragen können und dann einen Mittelwert errechnen.
Haus: großes Einfamilienhaus
Baujahr ca. 1912 mit Anbau von ca. 1978 DDR
Keine Sanierungen während der „West – Zeit“
Keine Dämmungen, auch nicht aus DDR – Zeiten
Fenster meist ca. 1980, Rest älter
Jahrelang Wasser im Keller
Dach von 1912
Der neue Eigentümer ist der Meinung, dass der Gutachter den Hauswert vom Grundstückswert abzieht. Sein Bruder möchte sich aber auf einen reellen, durchschnittlichen Marktwert einigen. Er sagt, dass viele Familien alte Häuser zum Selbstumbau erwerben und für das Haus noch etwas zahlen würden.
Wie kann er den Marktwert ermitteln ohne das Objekt zu veräußern? Können Makler das einschätzen? Würde es Sinn machen mehrere Makler durchs Haus zu führen oder gibt es andere Möglichkeiten?
Zitate aus dem Netz: „Schau doch an, wieviele ZV-Sachen in einen zweiten Termin gehen, weil noch nicht mal 50% des festgestellten (objektiven???) Verkehrswertes am Markt realisiert werden können. Die einzige Möglichkeit den realen Verkehrswert zu bestimmen, ist das Objekt am Markt zu verkaufen.“
Gruss Heiko
