Verkehrswert Haus

Hallo,
wie kann man den Verkehrswert eines Hauses einschätzen? Damit man einen realistische Angabe für das Finanzamt hat.
MfG
Simoni

Moin,

wie kann man den Verkehrswert eines Hauses einschätzen? Damit
man einen realistische Angabe für das Finanzamt hat.

ein (vereidigter) Sachverständiger.

Gandalf

Servus,

was ist denn bekannt? Erzielte Preise vergleichbarer Objekte? Ortsübliche Miete?

Und worüber und in welchem Stadium wird mit dem FA diskutiert?

Schöne Grüße

MM

Wie wäre es damit?

http://www.immobilienscout24.de/immobilienbewertung/…

Gruß
Ann da Cáva

Hallo,

diese Frage verwundert schon ein bißchen…

Im Regelfall wird der Verkehrswert eines Gebäudes durch die Hypotheken-Banken ermittelt und als Bestandteil des Vertrages aufgenommen.
Denn alle Hypotheken-Banken vergeben keine 100 % -Hypotheken sondern nur deutlich unter dem Verkehrswert bei Privatpersonen.

Und abgesehen davon gibt es ja auch noch die Versicherungen…denn eine Gebäudeversicherung ist ein MUSS für Eigentümer,wie die Ereignisse der letzten Tage wieder zeigen (Unwetterschäden).

Hallo Simoni,

Am besten von einem Sachverständigen für Immobilienbewertung.
Selber geht gar nicht aufgrund der fehlenden Objektivität - und wahrscheinlich auch der Fachkenntnisse.
Ob das Finanzamt Einschätzungen von Immobilienscout24 anerkennt, solltest Du VORHER mit dem Finanzamt klären, sonst hast Du Geld verbrannt.

Barbara

Im Regelfall wird der Verkehrswert eines Gebäudes durch die
Hypotheken-Banken ermittelt und als Bestandteil des Vertrages
aufgenommen.

Dafür muß man sich keine der knapp 50 Hypothekenbanken (bzw. Pfandbriefbanken, wie sie heute heißen) suchen. Es reicht (theoretisch) einfach ein Kreditinstitut, das auch Immobilienfinanzierungen macht.

Denn alle Hypotheken-Banken vergeben keine 100 % -Hypotheken
sondern nur deutlich unter dem Verkehrswert bei
Privatpersonen.

Es werden keine Hypotheken vergeben, sondern Kredite. Hypotheken sind Sicherheiten und selbst die gibt es kaum noch, weil inzwischen Grundschulden üblich sind. Und vergeben können die auch Kredite in Höhe von 100% des Verkehrswertes (eigentlich geht es um den Beleihungswert), nur sind die dann nicht mehr pfandbrieftauglich.

Im übrigen würde es mich wundern, wenn ein Kreditinstitut einfach mal so eine Verkehrswertberechnung erstellt, ohne daß konkret ein Kredit vergeben werden soll (und falls doch, wird es teuer). Warum eine Versicherung das machen sollte, entzieht sich erst recht meinem Verständnis.

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Hallo Barbara,

ohne Information darüber, was genau und in welchem Stadium genau mit dem FA diskutiert wird, kann man nichts über den angemessenen Aufwand sagen. Es gibt zich Situationen, in denen „Jahresrohmiete * Kapitalisierungsfaktor“ völlig ausreicht - diese Multiplikation kann jeder anstellen (und hat dazu noch im Gegensatz zum Sachverständigen die Möglichkeit, dass er den Wert ein bissle in die benötigte Richtung schubsen kann).

Schöne grüße

MM

Was heißt denn hier die Frage verwundert ?
Und was soll das Gerede von Banken und Versicherungen? Von Hypotheken habe ich nicht gesprochen.
MfG
Simoni

Danke

Hallo,

nun wenn dein Familienname Albrecht lautet,wäre das verständlich…die brauchen keine Kredite…:smile:

Anosnsten wird aber schon seit 100 Jahren von Banken bei Krediten (Hypotheken) für Gebäude der Verkehrswert ermittelt.

Ebenso übrigens von den Feuerversicherungen (für Wohngebäude) die bis vor ungefähr 20 Jahren in vielen Bundesländern Pflicht per Gesetz für Hauseigentümer waren.

Insoweit ist deine Frage also unverständlich,da es mit Sicherheit aus alter Zeit eine Urkunde mit dem
Verkehrswert von 1914

geben wird,den man anhand dieses Rechners:

http://www.vsc-online-service.de/wert1914-rechner.htm

und dazu dann diesen nehmen:
http://www.iww.de/bbp/archiv/bewertung-vereinfachte-…

den Immobilien-Verkehrswert errechnen kann.

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Niemand kennt den Verkehrswert eines Hauses, wie sollte das funktionieren ?

Die Finanzämter interessiert es dementsprechend auch herzlich wenig, welchen
Verkehrswert Gutachter und Banken ermitteln.

Die Finanzämter machen zum großen Teil eigene aberwitzige abschätzungen vom Schreibtisch aus.

M.W. müssen die Finanzämter nur ein Gutachten von einem öffentlich bestellten
und vereidigten Gutachter anerkennen.

Die Bewertung der bebauten Grundstücke erfolgt nach dem Vergleichswertverfahren (insbesondere Wohnungseigentum), dem Ertragswertverfahren (insbesondere vermieteter Grundbesitz) oder, wenn kein andereres Verfahren zum Ziel führt, nach dem Sachwertverfahren.

Grundlage bietet Abschnitt C, insbes. die §§ 79 ff. BewG.

Die tatsächlichen oder nach Mietspreisspiegel bzw. Vergleichswohnung fiktiven Jahresmieteinnahmen sind nun leicht zu ermitteln .

G imager

Hallo Barbara,
wenn man bei z. B. einer Schenkung Immobilie sowieso weit unter Freibetrag bleibt und nur eine grobe Einschätzung braucht: Kann man dann nicht wie folgt vorgehen?

  1. Grundstückswert beim Gutachterausschuß des Kreises benennen lassen?
  2. Wohnquadratmeter Haus mit dem aktuellen Mietspiegel vor Ort multiplizieren (oder geht das Ertragswertverfahren nur wenn das Haus auch wirklich vermietet und nicht selbstgenutzt ist)?
  3. Abzüge vornehmen für notwendige Sanierungen in Höhe der angebotenen Handwerkerrechnung bzw. Schätzungen (Dach, Bäder etc.)?
  4. Ein Wohnrecht vom verbliebenen Wert abziehen?
  5. Wenn der Verkehrswert dann niedrig ausfällt, dem Finanzamt schon vorab Infos geben, wieso so gerechnet wird?
    MfG
    Simoni

Hallo Imager,
kann man ein selbstbewohntes Objekt, in welches auch noch ein Wohnrecht einfließen wird auch nach dem Ertragswertverfahren bewerten, oder geht das nur wenn es tatsächlich vermietet ist.
MfG
Simoni