Bei Zwangsversteigerungen wird immer ein Verkehrswert angegeben. Kann man das generell so sehen, dass der Verkehrswert auch gleichzeitig der Kaufpreis ist?
Mein Hintergedanke ist einfach, eine Immobilie vor der Zwangsversteigerung zu erwerben.
Bei Zwangsversteigerungen wird immer ein Verkehrswert
angegeben. Kann man das generell so sehen, dass der
Verkehrswert auch gleichzeitig der Kaufpreis ist?
Dann bräuchte es keine Versteigerung. Der Preis bildet sich aus den Geboten beim Termin und der kann unter oder über dem Verkehrswert liegen.
Mein Hintergedanke ist einfach, eine Immobilie vor der
Zwangsversteigerung zu erwerben.
Wenn das überhaupt geht. Dazu mußt Du Kontakt zum Betreiber der ZV aufnehmen, der wird Dir sdagen, ob der Erwerb außerhalb der Versteigerung möglich ist und zu welchem Preis.
Bei Zwangsversteigerungen wird immer ein Verkehrswert
angegeben. Kann man das generell so sehen, dass der
Verkehrswert auch gleichzeitig der Kaufpreis ist?
Der Verkehrswert ist der Wert, der von einem Gutachter festgestellt wurde. Die Versteigerung beginnt im Normalfall bei 70 % des Verkehrswertes.
Mein Hintergedanke ist einfach, eine Immobilie vor der
Zwangsversteigerung zu erwerben.
Die meisten Eigentümer hoffen eigentlich das ihr Haus nicht versteigert wird, daher werden die wenigsten auch zu einem Vorabverkauf bereit sein. Hol dir am besten beim zuständigen Amtsgericht das gutachten, sieh nach wer der Gläubiger ist und wend dich direkt an den. Meistens ist das eine Bank und die hat großes Interesse die Immobilie vorab zu verkaufen!
Allerdings ist das ganze wenig sinnvoll, da im Versteigerungstermin meistens weniger bezahlt werden muß. Außerdem ist bei euiner ZV zu beachten das man meistens die Häuser nicht von innen sehen kann weil der Eigentümer niemanden in sein Haus läßt!
Hallo,
wir suchen selber schon ne weile eine günstige Immobilie und mittlerweile habe ich da einige Erfahrung.
Der Gläubiger stimmt bei Vorabverkäufen in der Regel einem Kaufpreis von 70% des Verkehrswertes zu. Problem ist aber, das der Schuldner auch zustimmen muss. Bis zur Versteigerung ist es ja noch sein Eigentum. Wenn Du mit dem Schuldner verhandelst, dann rede nie von Versteigerung sondern vom Verkauf. So erreichst Du eher was, den die Leute sind meistens schon am Ende.
Bei noch vom Eigentümer bewohnten Häuser musst Du noch etwas bei der Versteigerung beachten. Mit dem Zuschlag bei der Versteigerung bekommst Du einen sofort vollstreckbaren Räumungstitel. Damit musst Du zum Gerichtsvollzieher und der leitet die Zwangsräumung ein (3Wochen nach Zustellung des Räumungsbefehls). Die Kosten für die Räumung musst Du aber vorschießen und das sind mal locker 5.000€. In 99% der Fälle bekommst Du die auch vom Schuldner nicht wieder.
Gruß
Micha
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