Zwangsversteigerung
Hallo,
Guten Tag,
ich bin gerade daran ein Wohnhaus in unserem Heimatort zwecks
eigennutzung zu ersteigern.
Habe noch nicht alle infos zusammen aber weiß dass ein
verkehrswert von ca. 140000 Euro ermittelt wurde.
einen 1. Versteigerungstermin gab es bereits. ohne erfolg.
–kein Gebot oder kein erfolgreiches Gebot?
angeblich wurde von einem der drei schuldnern zurückgezogen.
da ich mich jetzt als interessent gemeldet habe wird die
zweite versteigerung angesetzt.
–Nein - hat mit Dir nichts zu tun
nun habe ich darauf Fragen:
- bei welchen mindestpreis wird die nächste versteigerung
angesetzt?
–Siehe Antwort 1
- wenn seit der Verkehrswertermittlung schon 2 jahre ins land
gegangen sind und seit dem der wert gesunken ist, vor allem
durch vandalismus der schuldner die immobilie zerstört wird.
bringt es was eine neue ermittlung zu wünschen?
–wünschen kann man sich nichts - alles hat seine gesetzliche Regelung
- zu 2. habe ich dann angst dass vielleicht der verkehrswert
sinkt aber die versteigerung neu angesetzt wird und wieder bei
50 prozent anfängt.
–es „fängt“ immer mit dem Mindestgebot an
– Fazit: eine Zwangsversteigerung hält sich an einen genau definierten gesetzlichen Rahmen - da wird nichts gewünscht und auch der Verkehrswert wird nicht ohne weiteres neu bestimmt oder sinkt aufgrund eines neu angesetzten Termins.
Es gibt einen neuen verkehrswert erst bei einem neuen Verfahren. Die 50% Regelung ist für den Erwerb in der Realität nur von untergeordneter Bedeutung - dies ist nur von Bedeutung für die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer ZV.
ich beschäftige mich seit langem mit dem Thema und habe mittlerweile einige hundert Zwangsversteigerungen begleitet. Meine Erfahrung gebe ich in der Regel kostenlos an den Interessenten der Versteigerung weiter.
Wenn also ein für Sie wirklich interessanter Zwangsversteigerungstermin mit fester Erwerbsabsicht angesetzt ist, kontaktieren Sie mich unter wewewa(at)ivesta(Punkt)de
Die E-Mail-Adresse habe ich aus Sicherheitsaspekten etwas verklausuliert - bitte um Verständnis
ps: Sollte o.a. als unerwünschtes Angebot zu verstehen sein, bitte ich vorsorglich um Löschung