Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Formen eines Gutachtens, und wie ist die preisliche Differenz? Zu was würdet Ihr mir raten wenn ich eine Immobilie kaufen möchte deren Wert noch nicht feststeht (Auflösung Erbengemeinschaft)
Hallo,
in einem Wertgutachten wird i.d.R. der sog. „Verkehrswert“ errechnet und bestimmt; dies zumeist über das sog. Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren. Der errechnete (formale) Verkehrswert hat oftmals mit dem tatsächlich erzielbaren Verkaufspreis nicht zu tun. Den Verkehrswert benötigt man z.B. für die Beleihung, um einen Pachtzins zu ermitteln, für das Vererben, für Entschädigung bei Enteignung oder auch als Orientierung für andere Maßnahmen.
Soll aber ein maximaler Verkaufspreis ermittelt werden, so ist man am Besten beraten, wenn man sich aktuelle Verkaufsanzeigen in Zeitungen ansieht oder selbst Inserate aufgibt und den Preis zunächst bewußt höher wählt. Bei den ersten ernsthaften Verkaufsgesprächen erfährt man über die Wertschätzung des potentiellen Käufers deren Preisvorstellungen. Einen Makler würde ich mir ersparen, auch wenn dieser nur „Käuferprovision“ anbietet, ansonsten aber eine vertragliche Verfügungsoption von 6 Monaten o.ä. gesichert haben möchte. Der Makler zielt i.d.R. auf schnellen Vertragsabschluß ab, nicht auf maximalen Verkaufserlös = besser schnell als später mehr.
Ein kleines Verkaufs-Expose (3 Bilder, 1 Seite Text) zum Objekt ist schnell gemacht und ebenso schnell verschickt.
MfG
Ralf Westhelle
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