Verkehrswertermittlung wg. Schenkung f. Finanzamt

Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus in 73728 Esslingen
Baujahr 1939. Grundstücksfläche 240 qm.
Wohnfläche insg.286qm (3Wohnungen a 76 qm und 1 Wohnung 58 qm). Zustand des Objekt Renovierungsbedürftig. Dach muss erneuert werden, Regenrinnen sind kaputt und Fassade hat schon schwarze Flecken. Innen teilweise renoviert. Objekt ist nicht vermietet in Eigennutzung.
Wie hoch könnte da der Grundstückswert sein?

Hallo Angji,

Das kann ich Dir beim besten Willen nicht sagen, da etliche Faktoren den Wert eines bebauten Grundstücks beeinflussen.
Den Bodenrichtwert kannst beim beim Gutachterausschuss der Stadt oder Gemeinde erfragen.

In der Regel setzten die Finanzämter den Wert eine Immobilien fest, ohne das Objekt je gesehen zu haben.
Und entsprechend dazu dann die Höhe der Schenkungssteuer.
Wenn die Immobilie nun, wie Du sagst, ziemlich heruntergekommen ist, ist vermutlich der vom Finanzamt geschätzte Wert zu hoch.
Daher wäre es sicher klug, ein Verkehrswertgutachten beim Finanzamt vorzulegen, damit die Berechnung der Schenkungssteuer auf realistischen Zahlen aufbaut.
Wenn Du Fragen hast, kannst Du mich auch gerne anrufen. Meine Kontaktdaten findest du auf www.koch-immobilienbewertung.de
ToiToiToi

Barbara


Hallo Angji,

Der Verkehrswert eines Objektes, wie das von Ihnen beschriebene, lässt sich nicht durch Ferndiagnose
und Gefühlsschätzung ermitteln.
Das Finanzamt wird wohl eine Verkehrswertermittlung
nach der neuesten Immobilienwertermittlungsverordnung
vom Juli 2010 fordern.
Ein Verkehrswertgutachten basiert auf Fakten und Fest-
stellungen, die von einem Experten ermittelt und relativiert beurteilt werden sollten.

Selbst wenn Ihnen jemand auf Ihre Frage: Wie hoch könnte der Grundstückswert sein, eine Antwort geben
sollte, wird diese unseriös und relativ nutzlos zu Vorlage beim Finanzamt sein.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Hoffmann aus der Rhein-Neckar-Region

Eine Pauschalbewertung ohne Besichtigung ist mir nicht möglich. Sofern die Schenkung geplant ist, fragen Sie den Notar, der den Schenkungsvertrag aufsetzt, wie sie das Steuerliche behandeln sollen. Sobald ein Steuerbescheid des Finanzamtes mit dem gemeinen Wert (vom Finanzamt angesetzter Verkehrswert) vorliegt, können Sie durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einen geringeren Wert nachweisen. Dazu setzen Sie sich aber mit einem Steuerberater in Verbindung sobald der Bescheid voprliegt, damit Sie keine Wiederspruchsfristen verpassen!!! Im Falle von Freigrenzen bei direkten Verwandten kann ggf. auf den Nachweis verzichtet werden, dies sagt Ihnen auch ein Steuerberater. Viel Erfolg

Hallo Anji,
der Wunsch, auf der Basis derart weniger Informationen, einen Wert zu schätzen ist zwar verständlich, jedoch unmöglich oder unseriös. Für das Grundstück könnte der Bodenrichtwert eine Orientierung geben. Weiterhin muss eine Augenscheinnahme des Objektes durchgeführt werden. Ich empfehle Ihnen, sich an einen Verkehrswert-Sachverständigen zu wenden, welcher Regionalkenntnisse hat. Auch die Kollegen von der DEKRA bieten Verkehrswertgutachten an.
MFG
V. Drusche