Verkehrswertgutachten - Honrar angemessen?

Hallo zusammen,

ich benötige für einen Erbfall in NRW ein Verkehrswertgutachten einer Immobilie, was auch vor Gericht bestand hat. Ich habe da einen Gutachter gefunden, aber da ich keine Erfahrung in dem Bereich habe, würde ich gerne Wissen, ob das ein gängiges oder eher überzogenes Honorar ist. Folgendes steht hier in einem Kostenvoranschlag (ich fasse nur die wesentlichen Punkte zusammen):

  • ca. 1800€ bis 2000€ netto (das ca. stört mich auch schon ein wenig, das Gutachten dann theoretisch am Ende auch 10.000€ kosten könnte! - Muss er sich irgendwie an diesen Richwert halten?)

  • Abrechnung nach Aufwand mit einem Stundensatz von 120€ / Std.

  • Vorabzahlung 1500€ plus Mwst.

Wie schätzt Ihr das ein? Marktüblich, überzogen, oder günstig?

Vielen Dank für Eure Mühe im voraus!

Beste Grüße
Sven

Hallo,

ist wirklich ein Gutachten für die Immobilie erforderlich ?

In Rheinland-Pfalz genügt meistens auch der Nachweis der
Gebäudeversicherung, denn da findet man in den meisten Policen den Versicherungswert (Verkehrswert).

Gruß Merger

Für juristische Auseinandersetzungen muss der Gutachter vom Gericht anerkannt sein;
ein freier Gutachter z.B. würde da nicht ausreichen.

Ich verstehe das so, das auf den Betrag von ca. 1800 - 2000 Euro netto noch die Umsatzsteuer kommt.

Der Umfang des Gutachtens ist mit dem Gutachter doch abstimmbar. Aus meinen Erfahrungen aus der Zwangsverteigerung von Immobilien kann ich nur sagen das 2000,00 bis 2500,00 EUR bei einfachen Einfamilienhäusern durchaus ein guter Durchschnittswert sind…

Wenn das Gutachten auch vor Gericht bestand haben soll, da vielleicht ein solcher Rechtsstreit droht würde ich nicht unbedingt jetzt schon voraneilen…

ml.

den Versicherungswert (Verkehrswert).

Der Verkehrswert und der Versicherungswert sind zwei völlig verschiedene Schuhe !!

Hallo,
haben die beiden Streitparteien noch „im guten“ Kontakt zueinander bzw. sind die beteiligten Rechtsanwälte ein wenig „auf Zack“? Falls ja, ist dringend anzuraten, sich vorab auf einen Gutachter zu einigen.
Das Gericht wird in der Regel den örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beauftragen, sollte es einen GA brauchen. Der sitzt beim örtlichen Katasteramt und sollte dafür auch am besten geeignet sein. Den kann man auch privat beauftragen. allerdings mit der Einschränkung, dass die Gegenseite dann natürlich ein „Gegengutachten“ beisteuern kann… dann ist diese recht neutrale Stelle „verschlissen“…

Das Honorar des Gutachterausschusses richtet sich nach einer normalerweise öffentlich einsehbaren Gebührenordnung (soviel ich weiss des jewiligen Bundeslandes), die man dort erfragen kann. Die von Dir genannte Höhe erscheint mir nicht ungewöhnlich.

Gruß vom
Schnabel

Das Honorar des Gutachterausschusses richtet sich nach einer
normalerweise öffentlich einsehbaren Gebührenordnung (soviel ich
weiss des jewiligen Bundeslandes), die man dort erfragen kann. Die
von Dir genannte Höhe erscheint mir nicht ungewöhnlich.

und da kommt auch das „ca.“ her. Der exakte Betrag ergibt sich erst aus der Schätzsumme und kann daher vorher schlecht genannt werden.
Für mich ist der Betrag auch nicht wirklich ungewöhnlich, wenn es sich nicht um eine Hundhütte handelt.

vnA

na, dann informiere mich einmal über den Unterschied !

Könnte es nicht sein, dass es auf die Regularen der Versicherung ankommt.

Gruß Merger

na, dann informiere mich einmal über den Unterschied !

Der Verkehrswert ist der Wert, den ein Käufer bereit wäre für die Immbilie zu zahlen. Der Versicherungswert ist der Wert, der benötigt wird, um das Objekt nach einem Totalschaden wieder neu zu errichten.

Auffälligster Unterschied: Das Grundstück ist im Verkehrswert enthalten, im Versicherungswert nicht.

Könnte es nicht sein, dass es auf die Regularen der Versicherung ankommt.

Nein.

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