Hallo,
eione Definintionssache:
das Schield Durcfahrt verboten für auto und Motorräder Anlieger frei(oben der PKM darunter das Motorrad): es bedeutet ganz klar, dass man hier nicht durchfahren darf ist ganz klar. Doch wennjemand da reinfährt um dort zu parken ist das dann ein Verstoß gegen dieses Gebot?
Klar, dassderjenige, der dort ein Grundstück hat, hier reinfahren darf.
Nun will aber ein Besucher dieses Grundstückeigners dort rein. Darf er das?
Noch etwas: ein Autofahrer will dort rein und dort parken, weil er in der Gegend sagen wir mal spazieren gehen will.
Darf er das oder nicht?
Grüße
Raimund
Hi,
also erstmal würde ich mich nie über die Rechtschreibung beschweren, aber was für eine Tastatur besitzt Du???
Na egal…
Das Schild „Anwohner frei“ gilt für eben Anwohner und deren Besucher; d.h. wenn ich dort parke um jemanden zu besuchen ist das in Ordnung. Fahre ich in die Straße ein, um spazieren zu gehen, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
So begreife ich zumindest die Verkehrsregeln. Sollte ich falsch liegen bin ich immer offen für Richtigstellungen…
LG Alex
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hallo Alex,
das kommt davon, wenn man noch ganz schnell etwas tippt (Adlersuchsystem) und sich nicht mehr die Zeit nimmt nachzukontrollieren, was man geschrieben hat.
Ich beneide jeden, der gelernt hat, mit der Tastatur eines Computers oder Schreibmaschine umzugehen.
Ich tippe zwar recht schnell mit 2 Fingen, doch evtl. zu schnell.
Vor ca. 40 Jahren habe ich mal einen Kurs belegt… und dann nicht mehr angewandt, leider!
Werde mich bemühen, den Text immer zu kontrollieren.
Grüße
Raimund
Anlüger frei
oder anders formuliert. „Wer kein Anliegen hat, ist selber schuld!“
Hallo Raimund,
mir hat mal ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt erklärt, daß jedes auch noch so seltsame Anliegen eben ein „Anliegen im Sinne dieses Schildes“ ist (oder gibt es ein Schild mit „Anwohnern“???). Das heißt, wenn ich mir dort die Qualität der Plasterung ansehen will, und das möglicherweise jeden morgen um 8.00 Uhr und abends um 17.00 Uhr noch einmal, dann ist das eben ein Anliegen.
So ist das mit der StVO und dem Schilderwald in Deutschland - knze echt vergessen.
Grüße
J.Doe
Anlieger frei Anliegen frei
Hallo!
Das ist so nicht richtig! „Anlieger frei“ heisst eben nicht, daß man einfach bloß irgendein Anliegen haben muß. Das Wort „Anlieger“ bezieht sich hier tatsächlich auf „Anwohner oder Besucher eines Anwohners“.
Unter http://www.fahrtipps.de/frage/anlieger.php ist das sehr schön erklärt!
Gruß
(Woly)
sehr schöner Link (owT)
Hi Ihr,
ja, genauso verstehe ich das Verkehrszeichen auch.
Wenn mir allerdings ein festangestellter Mitarbeiter des hiesigen Ordnungsamtes (aus Faulheit oder weil er sich den tatsächlichen Realitäten schon angepaßt hat) die geschichte mit den Anliegen erzählt, ist das schon ein echter Hammer.
Da wundert es nicht, wenn sich jeder in diesem Lande seine eigenen Regeln verbiegt.
frustrierte Grüße
J.Doe