Verkehrszeichen am Parkplatz

Guten Morgen liebe Experten,

in letzter Zeit ist mir öfters an den Ausfahrten von Kundenparkplätzen an Supermärkten aufgefallen, dass dort das VZ 209-20 angebracht ist. Dieses Schild gebietet den Parkplatz in Fahrtrichtung rechts zu verlassen.
Soweit ich das beurteilen kann, standen die Schilder immer noch auf dem Privatgelände, waren also nicht Teil der öffentlichen Straße.

Jetzt mal im allgemeinen gefragt: Muss der Fahrer eines KFZ sich eigentlich an so ein Schild halten? Sind die, so wie sie angebracht sind, wirklich gültig für die öffentliche Straße oder hat der Besitzer des Parkplatzes sie nur angebracht, damit die wegfahrenden Fahrzeuge sein Gelände schneller verlassen. In ungünstigen Fällen halten Linksabieger ja den ganzen Verkehr auf, bzw. könnten den Verkehrsfluß auf dem Parkplatz zum erliegen bringen.

Auch wenn es sich um amtliche Verkehrszeichen handelt glaube ich nicht, dass sie gültig sind. Man könnte sich ja auch Verkehrsschilder in den Vorgarten stellen ohne das diese automatisch für die vorbeiführende Straße gelten.

Danke für Eure Antworten!

Charlie80

Das Schild an der Einfahrt übersehen?
»Auf diesem Parkplatz gilt die StVO«

Hallo Stefan,

»Auf diesem Parkplatz gilt die StVO«

das beantwortet meine Frage nicht. Allerdings war es auch früh. Vielleicht habe ich mich auch unklar ausgedrückt.

Was mich interessiert ist, ob diese Schilder kraft amtlicher Verfügung aufgestellt worden sind oder ob die vom privaten Besitzer des Geländes kraft eigener Arroganz aufgestellt werden um den Verkehr auf dem Gelände zu regeln.

Und, in letzterem Fall, kann ein solches Schild mir wirklich gebieten in welcher Richtung ich eine öffentliche Straße befahren darf? Das der Besitzer mir auf seinem Gelände Fahrtrichtung, Geschwindigkeit u.ä. vorschreiben darf ist mir klar, aber gilt dies auch beim Übergang vom privaten Gelände auf die öffentliche Straße?

Bzw., wenn ich so drüber nachdenke, ist der Straßenaufbau ja in der Regel so, dass erst das Privatgelände verlassen wird, dann eine Ausfahrt die zum Bürgersteig befahren wird, man sich also schon im öffentlich-rechtlichem Bereich befindet und erst dann auf die Straße fährt.

Einen schönen Samstag!

Charlie80

Hallo,

Was mich interessiert ist, ob diese Schilder kraft amtlicher
Verfügung aufgestellt worden sind oder ob die vom privaten
Besitzer des Geländes kraft eigener Arroganz aufgestellt
werden um den Verkehr auf dem Gelände zu regeln.

Es mag beides möglich sein.
Klarheit dürfte im Einzelfall eine Anfrage beid der Straßenverkehrsbehörde bringen.

Ich möchte Deine Frage anders formuileren:
„Ist es unzulässig (im Einezlfall) amtliche Verkehrszeichen auf „privatem“ Grund und Boden aufzustellen?“

Bzw., wenn ich so drüber nachdenke, ist der Straßenaufbau ja
in der Regel so, dass erst das Privatgelände verlassen wird,
dann eine Ausfahrt die zum Bürgersteig befahren wird, man sich
also schon im öffentlich-rechtlichem Bereich befindet und erst
dann auf die Straße fährt.

Das Privatgelände verlässt Du mit überqueren der Grundstücksgrenze (egal, wie diese ausgestaltet ist). Normalerweise schließt sich sofort der Burgersteig (das Bürgersteiggrundstück) an, der schon „öffentlicher Boden“ ist.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo!

Bei uns hier sind diese Zeichen auf Anordnung der Behörde aufgestellt.In einigen Fällen wäre sonst dem Unternehmen gar nicht die Ausfahrt auf die betreffende Straße gestattet worden.
Die Einhaltung wird sogar gelegentlich überwacht,da trotz zusätzlicher baulicher Massnahmen immer wieder dagegen verstoßen wird.
Bei einem Baumarkt ist zusätzlich noch die Ausfahrt an dieser Stelle für LKW über 7,5 t verboten.

Grüße

Dieses Schild gebietet den Parkplatz
in Fahrtrichtung rechts zu verlassen.

Hallo,

und oft ist dann auch an der Stelle die Mittellinie der Fahrbahnmarkierung durchgezogen. Was ein weiterer Hinweis auf die Gültigkeit ist.

Soweit ich das beurteilen kann, standen die Schilder immer
noch auf dem Privatgelände, waren also nicht Teil der
öffentlichen Straße.

Auch Privatgelände wie Supermarktparkplätze sind öffentlicher Verkehrsraum solange sie nicht mit einer Schranke abgesperrt sind. Da können auch amtliche Verkehrszeichen aufgestellt werden.

Jetzt mal im allgemeinen gefragt: Muss der Fahrer eines KFZ
sich eigentlich an so ein Schild halten?

Keiner muss Verkehrsregeln einhalten, er sollte es aber im eigenen Interesse tun.
Und ja, er sollte sich an das Schild halten, sonst könnte es ( ohne jetzt nachgesehen zu haben ) imho 10€ kosten.

Sind die, so wie sie
angebracht sind, wirklich gültig für die öffentliche Straße

Ja

oder hat der Besitzer des Parkplatzes sie nur angebracht,
damit die wegfahrenden Fahrzeuge sein Gelände schneller
verlassen. In ungünstigen Fällen halten Linksabieger ja den
ganzen Verkehr auf, bzw. könnten den Verkehrsfluß auf dem
Parkplatz zum erliegen bringen.

Könnte auch sein, ist aber nicht wahrscheinlich.

Auch wenn es sich um amtliche Verkehrszeichen handelt glaube
ich nicht, dass sie gültig sind. Man könnte sich ja auch
Verkehrsschilder in den Vorgarten stellen ohne das diese
automatisch für die vorbeiführende Straße gelten.

Warum sollte ein Schild das auf privaten Grund steht nicht gültig sein? Es kommt nur darauf an wer das Schild angeordnet hat.

MfG.

hartmut

Schild irrelevant

»Auf diesem Parkplatz gilt die StVO«

Ein Schild kann nicht festlegen, ob die StVO gilt oder nicht. Denn sie gilt halt oder sie gilt halt nicht.

Gruß
Paul

bei aufstellender Behörde nachfragen
Frag bei der Behörde nach, die für die Aufstellung zuständig wäre, ob die Schilder von ihr aufgestellt wurden.
Gleiche Skepsis gilt übrigens auch für Behindertenparkplatz-Schilder, sofern diese überhaupt den öffentlichen Schildern gleichen. Tun sie das nicht, kann man sich sowieso schon getrost draufstellen.

Gruß
Paul

Und was heißt das jetzt?

mfg

Was ist unklar? (owt)
Gruß
Paul

„Ein Schild kann nicht festlegen, ob die StVO gilt oder nicht. Denn sie gilt halt oder sie gilt halt nicht.“

Stvo gilt nicht obwohl das Schild da steht?
Gilt auch wenn das Schild da nicht steht?

mfg

Stvo gilt nicht obwohl das Schild da steht?

Ob die StVO dort gilt oder nicht, weiß ich nicht. Ein solches Schild kann jedenfalls nicht festlegen, ob sie gilt oder nicht. Es handelt sich dabei um ein staatlich erlassenes und repräsentativ-demokratisch legitimiertes Gesetz, über dessen Gültigkeit kein von Privatpersonen aufgestelltes Schild entscheiden kann.

Es gibt Vorraussetzungen für die Gültigkeit der StVO. Und diese sind eben erfüllt oder sie sind nicht Erfüllt. Ein solches Schild hat darauf keinen Einfluss.

Solche ähnlichen Schilder haben Relevanz, wenn die StVO nicht gilt. In diesem Fall kann man ein Schild mit der Aufschrift „Es gelten die in der StVO genannten Regelungen.“ aufstellen.
Da auf dem Gelände halt nicht die StVO gilt, gibt es auch keine eindeutigen Regeln, wie sich Verkehrsteilnehmer dort verhalten sollen. Der Grundstückseigentümer kann sich nun eigene Verkehrsregeln ausdenken oder, wenn er dazu keine Lust hat und um keine Verwirrung zu stiften, einfach die Regeln aus der StVO übernehmen. Die StVO erlangt dadurch keine Gültigkeit, der Grundstückseigentümer wünscht einfach nur, dass diese Regeln auch auf seinem Grundstück eingehalten werden sollen.

Sollte noch was unklar sein, versuche ich gern, eventuelle Fragen zu beantworten.

Gruß
Paul

Also ich kenne nur solche Schilder:

Hier gelten die Regeln der STVO!

Es geht also nur um die Formulierung?Ich weiß nicht ob solche Spitzfindigkeiten ohne Kenntlichmachung in diesem Forum irgendwie hilfreich sind.

Grüße

1 Like

Es geht nicht um die Formulierung.

Es geht also nur um die Formulierung?

Nein, es geht nicht darum. Egal was auf einem solchen Schild steht, es entscheidet nicht, ob die StVO gilt oder ob sie nicht gilt.

oh, toll!

Hier gelten die Regeln der STVO!

wirklich? Dann scheinst du in einer wunderbaren Gegend zu leben, denn überall wo ich unterwegs bin, stehen Schilder mit der Aufschrift „Es gilt die StVO“.
Ich glaube nur zwei Mal habe ich überhaupt die von dir beschriebenen Schilder gesehen. Eins davon steht hier vor dem Gelände der Post, wo ich das andere gesehen habe, weiß ich nicht mehr.

Gruß
Paul

Hallo,

Es geht also nur um die Formulierung?

Nein, es geht nicht darum. Egal was auf einem solchen Schild
steht, es entscheidet nicht, ob die StVO gilt oder ob sie
nicht gilt.

Dann ist das Schild einfach nur eine - wahrscheinlich zutreffende, weil es ein Supermarktparkplatz ist - Information.

Cheers, Felix