Guten Morgen liebe Experten,
in letzter Zeit ist mir öfters an den Ausfahrten von Kundenparkplätzen an Supermärkten aufgefallen, dass dort das VZ 209-20 angebracht ist. Dieses Schild gebietet den Parkplatz in Fahrtrichtung rechts zu verlassen.
Soweit ich das beurteilen kann, standen die Schilder immer noch auf dem Privatgelände, waren also nicht Teil der öffentlichen Straße.
Jetzt mal im allgemeinen gefragt: Muss der Fahrer eines KFZ sich eigentlich an so ein Schild halten? Sind die, so wie sie angebracht sind, wirklich gültig für die öffentliche Straße oder hat der Besitzer des Parkplatzes sie nur angebracht, damit die wegfahrenden Fahrzeuge sein Gelände schneller verlassen. In ungünstigen Fällen halten Linksabieger ja den ganzen Verkehr auf, bzw. könnten den Verkehrsfluß auf dem Parkplatz zum erliegen bringen.
Auch wenn es sich um amtliche Verkehrszeichen handelt glaube ich nicht, dass sie gültig sind. Man könnte sich ja auch Verkehrsschilder in den Vorgarten stellen ohne das diese automatisch für die vorbeiführende Straße gelten.
Danke für Eure Antworten!
Charlie80