Verkehrszeichen Durchfahrtsverbot für LKW

Hallo,

ich bin heute durch den Bayerischen Wald gekommen und habe ein Verkehrszeichen gesehen, dass mir neu ist.
Ich finde auch nichts im Web dazu. Das Zeichen ist ein Durchfahrtsverbotszeichen, auf dem oben ein Sattelzug und unten ein LKW mit Hänger abgebildet ist. Was bedeutet dies und ist das neu?
Würde mich über Antworten freuen.

MfG
Marco

Hallo,

ich bin heute durch den Bayerischen Wald gekommen und habe ein Verkehrszeichen gesehen, dass mir neu ist.

Wo hältst Du Dich sonst so auf ;o)

Ich finde auch nichts im Web dazu. Das Zeichen ist ein Durchfahrtsverbotszeichen, auf dem oben ein Sattelzug und unten ein LKW mit Hänger abgebildet ist.

Das hier?: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/00/Z…

Was bedeutet dies und ist das neu?

Das bedeutet, dass eben diese beiden Fahrzeugarten dort nicht langdürfen.
Neu ist relativ. Ich bilde mir zumindest ein, dass schon mehrere Jahre gesehen zu haben. Allerdings eher im Zusammenhang mit Überholverboten in Baustellen auf Autobahnen.

Grüße

Ich finde auch nichts im Web dazu.

Hallo,

mut Du besser suchen. :wink:

Das Zeichen ist ein
Durchfahrtsverbotszeichen, auf dem oben ein Sattelzug und
unten ein LKW mit Hänger abgebildet ist. Was bedeutet dies und
ist das neu?

Nö, ist nicht neu und bedeutet schlicht

gilt nur für nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge

also normale Lkw dürfen durchfahren, genauso auch Pkw mit Anhänger.

Würde mich über Antworten freuen.

Bitterschön.
Im Link noch weitere Zusatzzeichen für die Unterschiede Lkw Sattelfahrzeuge
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/verkehrszeich…

Gruß

Nostra

Ich finde auch nichts im Web dazu. Das Zeichen ist ein Durchfahrtsverbotszeichen, auf dem oben ein Sattelzug und unten ein LKW mit Hänger abgebildet ist.

Das hier?:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/00/Z…

Nach der Beschreibung hätte ich eher auf Zeichen 260 nur eben mit einem Bild wie 1048-15 gedacht. Die Bedeutung ist imo dann aber die selbe, als wäre Zeichen 250 mit Zusatzzeichen angebracht.
Das Zeichen sollte aber auch jemand, der nur Klasse B hat kennen, weil da auch ein LKW unter 3,5t zGm (hat man ja bei älteren Dieseln schon mal, daß sie eine LKW-Zulassung haben) mit Anhänger bis 750kg zGm drunter fällt.

Cu Rene

Ich finde auch nichts im Web dazu. Das Zeichen ist ein Durchfahrtsverbotszeichen, auf dem oben ein Sattelzug und unten ein LKW mit Hänger abgebildet ist.

Das hier?:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/00/Z…

Nach der Beschreibung hätte ich eher auf Zeichen 260 nur eben mit einem Bild wie 1048-15 gedacht. Die Bedeutung ist imo dann aber die selbe, als wäre Zeichen 250 mit Zusatzzeichen angebracht.

Achso, na da hatte ich jetzt einfach gedacht, dass es 250 mit dem Zusatzzeichen war. Wenn natürlich die beiden Kfz direkt in der „Speerscheibe“ angebracht sind, dann ist das wohl eine Eigenkreation, die im öffentlichen Verkehrsraum so nichts zu suchen hat.

Grüße

Hallo,

dann ist das wohl eine
Eigenkreation, die im öffentlichen Verkehrsraum so nichts zu
suchen hat.

Warum das?
In §39 Abs. 7 StVO http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__39.html steht doch:
Werden Sinnbilder auf anderen Verkehrszeichen als den in §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder: …
Das gibt dem Kreateur doch gewisse Freiheiten, ohne, daß das Schild deshalb ungültig wird.
Oder meinst du, weil der Sattelzug da nicht aufgeführt ist (sollte man vielleicht im Verkehrsministerium mal Bescheid geben)?

Cu Rene

Hallo,

Warum das?
In §39 Abs. 7 StVO http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__39.html steht doch: Werden Sinnbilder auf anderen Verkehrszeichen als den in §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder: …
Das gibt dem Kreateur doch gewisse Freiheiten, ohne, daß das Schild deshalb ungültig wird.
Oder meinst du, weil der Sattelzug da nicht aufgeführt ist?

Nee, ich meine, dass die Formulierung „auf anderen Verkehrszeichen als den in §§ 40 bis 42 dargestellten gezeigt“ so interpretiert werden muss, dass die gezeigten Sinnbilder auf Verkehrszeichen angebracht sein können, die nicht in §§40 bis 42 aufgeführt sind. Die 250 und die folgenden, die irgendeine Beschränkung aufgrund von Fahrzeugart, -höhe, -länge, -gewicht usw. enthalten, gehören jedoch zu denen nach § 41, wären also meiner Lesart nach keine „Anderen“. Warum nun Sattelzug und LKW mit Anhänger in der Aufzählung fehlen? Keine Ahnung.
Und frage mich auch nicht, welches „die Anderen“ sind.

Grüße

Hallo,

Danke für die Antwort.
Ja das Zeichen sieht so aus,allerdings mit dem rotem Kreis drumherum. Die Frage ist ja nun, darf z.B. ein 7,5 Tonner da durch fahren oder gilt das Zeichen nur für Zattelzüge und LKW mit Hänger? Das würe mich interesieren.

Hallo,
siehe meine Antwort und die Diskussion danach. Um zu klären, ob es das Schild überhaupt geben darf, bräuchte man wohl einen Richter. Ob man sich trotzdem daran halten muß, was wahrscheinlich gemeint ist, erst recht.
Ich würde da aber mit einem LKW ohne Anhänger durchfahren, auch, wenn der 20t zGm hat, nicht aber mit einem LKW mit Anhänger oder Sattelzug, egal wie leicht der sein mag (wie gesagt Bulli 2,8t als LKW plus Anhänger 750kg fährt man bequem mit B)

Cu Rene

Hallo,

glaub mit ich habe gesucht und auch das Zeichen 1048-15 gefunden. Nur das Zeichen was ich meine ist ein Zeichen Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art in das das Zeichen 1048-15 eingebracht ist. Das kannte ich halt nicht. Wenn ich da wieder vorbeikomme mach ich mal ein Foto.
Ich fahre einen 7,5 Tonner und werde da wohl wieter durchfahren, bis mich die Herren in Grün mal aufhalten, die werden mir dann schon sagen was es mit dem Zeichen auf sich hat.
Aber trotzdem Danke.

MfG
Marco

Hallo,

Ich würde da aber mit einem LKW ohne Anhänger durchfahren,
auch, wenn der 20t zGm hat, nicht aber mit einem LKW mit
Anhänger oder Sattelzug, egal wie leicht der sein mag (wie
gesagt Bulli 2,8t als LKW plus Anhänger 750kg fährt man bequem
mit B)

Das mit dem Bulli kann ich mir nur vorstellen, wenn tatsächlich die 2,8to + 750kg zutreffen, Sobald der 50kg leichter ist, darf der ja wieder dort durch. Denn solange keine niedrigere Gewichtsbegrenzung durch ein Zusatzzeichen vorgegeben ist, gelten die ganzen LKW-Verbote ja immer erst ab 3,5to. (Beispiel: Zeichen 253, von dem das Schild in diesem Thema ja eine Abwandlung darstellen dürfte).

Grüßli,
Arcon

Hallo,
da wäre ich mir nicht so sicher.
Das Sonntagsfahrverbot §30 StVO gilt auch für alle LKW mit Anhänger. Da ist schon der einen oder andere, der seinen Bulli als LKW gemeldet hat drüber gestolpert.

Cu Rene

Hallo,

das Grundzeichen ist das Zeichen 251, das mit dem Pkw in der Mitte. In der StVO zu dem Zeichen steht,

Für andere Verkehrsarten, wie Lastzüge, Reiter können gleichfalls durch das Zeichen 250 mit Sinnbild entsprechende Verbote erlassen werden.

damit ist eine gewisse „künstlerische Freiheit“ bei den Schilder-Aufstellern möglich.

Gruß

Nostra

Danke,
jetzt habe ich es auch gefunden, das steht vor Zeichen 250
_Für die Zeichen 250 bis 259 gilt:

  1. Durch Verkehrszeichen gleicher Art mit Sinnbildern nach § 39 Abs. 7 können andere Verkehrsarten verboten werden.
  2. Zwei der nachstehenden Verbote können auf einem Schild vereinigt sein._
    Wie unten schon angemerkt, fehlt aber in §39 Abs. 7 der Sattelzug…

Cu Rene

Hiho,

ok, dann mag das in dem Fall anders sein. Beim Schild fürs Durchfahrtverbot stehen die 3,5to jedenfalls dabei, ebenfalls beim Überholverbot für LKW. Wäre es anders, hätten mich Polizei und BAG in den letzten Jahren schon unzählige male angehalten.

Grüßli,
Arcon