Die StVO hat gibt Verkehrsplanern nur unzureichende Mittel, komplexe Ver- und Gebote umzusetzen.
Das Zeichen 314 („P“) ist ein lustiges Schild - es erlaubt das Parken, aber da, wo das Parken eigentlich sowieso erlaubt ist, wird es zur Einschränkung genutzt. Also eine positive Darstellung der Erlaubnis für wenige, wo eigentlich die Negativbeschilderung „du darfst hier nicht“ logischer erscheint.
Nach einem Urteil des Bayerischen OLG (BayObLG, Beschl. v. 27.7.1988) beziehen sich Zusatzzeichen immer genau nur auf das direkt darüber befindliche Zeichen. Zusatzeichen sind auch Zeichen. Zusatzzeichen schränken das darüber befindliche Zeichen weiter ein, oder sie bestimmen eine Ausnahme davon.
Wir lesen also von unten nach oben:
Nur wenn man eine Parkscheibe benutzt, darf man zwischen Mo - Fr zwischen 8 und 18 Uhr da parken.
Zur zeitlichen Einschränkung gibt es aber eine abweichende Regel in der Verwaltungsvorschrift zur StVO:
„ollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein. Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 230, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 277.1, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. „8-16 h“, zeitlich beschränkt werden. Vorfahrtregelnde Zeichen vertragen keinerlei zeitliche Beschränkungen."
Somit kann sich das Zeichen mit der zeitlichen Einschränkung nur auf das Hauptverkehrszeichen 314 „P“ beziehen und nicht auf die Ausnahme für Parkausweisinhaber.
Es ergibt sich:
Jedermann mit Parkscheibe darf Mo-Fr zwischen 8 und 18 Uhr da parken.
Zusätzlich gibt es Einschränkung „nur für Berechtigte“. Es ist fraglich, ob diese mit der anderen Regelung über ein "und " oder ein „oder“ zu verknüpfen ist. Da sich der logische Strang „Zeit“ UND „Parkscheibe“ aber direkt auf das Hauptzeichen beziehen muss, kann sich eigentlich nur ein „oder“ ergeben.
Das bedeutet dann in der schlussendlichen Verknüpfung:
Mit Parkausweis immer,
ohne Parkausweis nur zu den bestimmten Zeit und nur mit Parkscheibe 2h.
Vermutlich ist das aber anders gemeint gewesen. Aber so viele Hirnwendungen kann ich gerade am frühen Morgen nicht entbehren.
Verkehrszeichen sollen eigentlich maximal zwei Zusatzzeichen haben - aus gutem Grund.