Verkehrszeichen erklären

Hallo,

ich steh auf dem Schlauch zu beiliegendem Verkehrszeichen. Es befindet sich am rechten Fahrbahnrand wo drei Parkplätze in Reihe (längs in Fahrtrichtung) vorhanden sind, auf Höhe Mitte erster Parkplatz.

  1. gilt das nur für diesen einen Parkplatz (da ja mittig dort) oder für alle drei (dann hätte ich es vor dem ersten Platz vermutet)?

und

  1. zur Bedeutung bin ich auch unsicher: ich tippe auf „Parken mit entsprechendem Parkausweis unbefreistet frei (24/7); für alle ohne Parkausweis nur von Mo-Fr 8-18 Uhr und das max 2h, außerhalb des Zeitraums nicht

… korrekt?

Die StVO hat gibt Verkehrsplanern nur unzureichende Mittel, komplexe Ver- und Gebote umzusetzen.

Das Zeichen 314 („P“) ist ein lustiges Schild - es erlaubt das Parken, aber da, wo das Parken eigentlich sowieso erlaubt ist, wird es zur Einschränkung genutzt. Also eine positive Darstellung der Erlaubnis für wenige, wo eigentlich die Negativbeschilderung „du darfst hier nicht“ logischer erscheint.

Nach einem Urteil des Bayerischen OLG (BayObLG, Beschl. v. 27.7.1988) beziehen sich Zusatzzeichen immer genau nur auf das direkt darüber befindliche Zeichen. Zusatzeichen sind auch Zeichen. Zusatzzeichen schränken das darüber befindliche Zeichen weiter ein, oder sie bestimmen eine Ausnahme davon.

Wir lesen also von unten nach oben:

Nur wenn man eine Parkscheibe benutzt, darf man zwischen Mo - Fr zwischen 8 und 18 Uhr da parken.

Zur zeitlichen Einschränkung gibt es aber eine abweichende Regel in der Verwaltungsvorschrift zur StVO:
„ollen Verkehrszeichen nur zu gewissen Zeiten gelten, dürfen sie sonst nicht sichtbar sein. Nur die Geltung der Zeichen 224, 229, 230, 245, 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 277.1, 283, 286, 290.1, 314, 314.1 und 315 darf stattdessen auf einem Zusatzzeichen, z. B. „8-16 h“, zeitlich beschränkt werden. Vorfahrtregelnde Zeichen vertragen keinerlei zeitliche Beschränkungen."

Somit kann sich das Zeichen mit der zeitlichen Einschränkung nur auf das Hauptverkehrszeichen 314 „P“ beziehen und nicht auf die Ausnahme für Parkausweisinhaber.

Es ergibt sich:
Jedermann mit Parkscheibe darf Mo-Fr zwischen 8 und 18 Uhr da parken.

Zusätzlich gibt es Einschränkung „nur für Berechtigte“. Es ist fraglich, ob diese mit der anderen Regelung über ein "und " oder ein „oder“ zu verknüpfen ist. Da sich der logische Strang „Zeit“ UND „Parkscheibe“ aber direkt auf das Hauptzeichen beziehen muss, kann sich eigentlich nur ein „oder“ ergeben.
Das bedeutet dann in der schlussendlichen Verknüpfung:
Mit Parkausweis immer,
ohne Parkausweis nur zu den bestimmten Zeit und nur mit Parkscheibe 2h.

Vermutlich ist das aber anders gemeint gewesen. Aber so viele Hirnwendungen kann ich gerade am frühen Morgen nicht entbehren.

Verkehrszeichen sollen eigentlich maximal zwei Zusatzzeichen haben - aus gutem Grund.

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Ist denn das Zeichen mit dem Parkausweis nicht so zu verstehen, dass man dort definitiv nur mit Parkausweis parken darf und ohne nie? Dann ergäbe sich daraus, dass man auch mit Parkausweis nur zwischen 8 und 18 Uhr und dann auch nur zwei maximal Stunden parken darf. Ich kenne derartige Konstellationen von Parkplätzen vor kleinen Einkaufszentren mit wenigen Parkplätzen bzw. Parkraumbewirtschaftung. Oft sind diese Parkplätze dann auch mit großen Rollstühlen auf der Parkfläche markiert.

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Das würde bedeuten, dass das Zeichen „mit Parkausweis erlaubt“ zeitlich beschränkt wäre,
das wäre aber im Widerspruch zur Verwaltungsvorschrift, die eine zeitliche Beschränkung nur für die dort aufgeführten Zeichen zulässt.

Ich hadere mit mir selber, ob man die zeitliche Einschränkung mit Parkscheibe wirklich so deuten muss, dass außerhalb der Zeit ohne Parkausweis gar nicht geparkt werden darf.

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Ich sag nur:
Schilderwald - wer-weiss-was.de

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Hallo und erst mal vielen Dank für Eure Antworten.
Hat jemand noch eine Idee zur ersten Frage? Vielen Dank

Vielleicht die Behörde, die sich das ausgedacht hat.
Mit etwas Glück ist der entsprechende Mitarbeiter gerade nicht krank oder im Urlaub.
Ich frage mich, wie kommen diese Leute auf die Idee, dass jeder Verkehrsteilnehmer sämtliche Ausnahme- und Sonderregeln im Kopf hat, der dort seine Karre abstellen will?
Anstelle von Bilderrätseln täte es möglicherweise auch etwas Klartext.
Nicht-Deutsche haben bestimmt eine Übersetzungs-App.

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Ohne Pfeile gilt es ab dort in Fahrtrichtung, wo es aufgestellt ist. Steht es in der Mitte des zweiten Parkplatzes, könnte man noch argumentieren, dass es nicht nur für den dritten, sondern schon für den zweiten gilt. Jeder Falschparker auf dem ersten Platz würde sich aber zurecht darauf berufen können, dass es für ihn (bzw. den von ihm gewählten Parkplatz) noch nicht galt.

Soll das Schild für alle drei Parkplätze gelten muss da entweder Pfeile mit Pfeilen gearbeitet werden oder es gehört eine Anzahl dahin oder es muss vor den ersten der drei Parkplätze.

Gruß
C.

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Ich würde empfehlen, vor dem Parken auf dem ersten Platz VOR dem Schild eine gründliche Bodenprobe durchzuführen: Wäre es für die Mitarbeiter der zuständigen Behörde möglich gewesen, das Schild weiter nach vorne zu setzen? Wenn ja, scheint Vorsatz vorzuliegen und das Parken auf dem vorderen Platz ist auch für Nichtbehinderte unbedenklich.
Oder ist der Boden vorne so beschaffen, dass ein Verkehrsschild nur mit hohem Aufwand hätte aufgestellt werden können (Beton)? In diesem Fall liegt zu entschuldigende leichte Fahrlässigkeit der Behörde vor und das Parken auf dem vorderen Platz ist strafbar.

ist eine Rasenfläche (bzw. das was von ihr übrig ist) :upside_down_face:

Wahrscheinlich war es verboten, den Rasen zu betreten.

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nein, nicht verboten, und im Zusammenhang mit den eigentlichen Fragen auch nicht relevant :thinking:

Aber du weißt schon, was Ironie ist und dass man manche Behörden nicht anders ertragen kann?

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„Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist.“

Das ist super hilfreich, dieses „oder“.

„Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein.“

„Kann.“ Noch hilfreicher, etwa nicht?

Meine Deutung:
Steht das Zeichen an der Einfahrt einer Parkfläche, so gilt es für die ganze Fläche.
Ist hinter dem Standort ein irgendwie erkennbarer, absehbarer oder begrenzter Bereich vorhanden, so plädiere ich auch hier für „ab hier gilt es“ anstelle von „nur hier gilt es“.

Steht es aber mitten innerhalb eines längeren Parkstreifens und ist keine Aufhebung dieser Parkvorschrift sichtbar, so denke ich, dass es nur am Aufstellungsort gilt.

Die StVO ist halt Scheiße. Den Behörden wird ein Werkzeugkasten schlimmster Qualität gegeben, die Politik lässt sich lustige Parkvorschriften einfallen, am Ende kommt so ein Murks heraus.

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“Könnte" wäre noch besser. Eventuell …