Verkehrszeichen mit aufkleber?

ist es rechtlich zulässig wenn eine stadt zb. auf ein sackgassen-schild zusätzlich ein fussgänger sonderweg(mutter mit kind auf blauem grund)aufkleber anbringt?
und darf dann in dieser straße überhaupt geparkt werden?

ist es rechtlich zulässig wenn eine stadt zb. auf ein
sackgassen-schild zusätzlich ein fussgänger sonderweg(mutter
mit kind auf blauem grund)aufkleber anbringt?
und darf dann in dieser straße überhaupt geparkt werden?

Hmmm…

um all diese Frage zu beantworten, würde ich einfach mal Widerspruch gegen so ein Verkehrsschild einlegen. Dadurch muss die Verwaltungsbehörde erklären, warum und wieso es - derer Meinung nach -rechtmäßig ist. Ein Widerspruch muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis erfolgen.

Gruss

Iru