Verkehrszeichen ohne erkennbaren Sinn-Strafzettel?

Hallo, mir ist in letzter Zeit mehrmals aufgefallen, dass ich die Parkverbots-Zeichen nicht begreife. Gezogene Streifen am Boden, obwohl da gut noch ein Auto hätte parken können. Totales Halteverbotsschild vor Anwohnerparkplätzen. Ich frage mich, ob man den Sinn der Einschränkung erfragen kann-da nätürlich fleisig Strafzettel verteilt wurden. Angenommen, die Erklärung wäre nicht nachvollziebar für einen Normalsterblichen, muß dann etwas geändert werden.

Hallo !

Du kannst aber nicht jedes Schild und den Aufstellgrund an der Stelle in Frage stellen,denn für Dich als Fahrer gilt das Schild/Fahrbahnmarkierung.
Nichts anderes.

Und wieso bekommt man dann Strafzettel ? Doch nur bei bewusster Missachtung des Zeichens.
Dann schreib doch in den Anhörungsbogen rein „Ich erkenne nicht den Sinn und Zweck des Schildes an dieser Stelle und habe es deshalb unbeachtet gelassen“.
Dann gibts vielleicht noch einen Zuschlag aufs Verwarngeld wegen Vorsatz !

Bei der zuständigen Verkehrsbehörde/Stadt-/Kreisverwaltung kann man sich ja nach dem Schild erkundigen,warum aufgestellt und ob da dem Bauhof vielleicht ein Fehler unterlaufen sein könnte.

MfG
duck313

Moin,

natürlich steht es jedem frei bei der zuständigen Behörde nach dem Sinn zu fragen. Oft genug ist der Sinn nicht gleich ersichtlich.
Bei uns z.B. ist an den Kreuzungen im Wohngebiet weiträumig eine Sperrfläche auf der Fahrbahn. Dies hat den Sinn, dass die Feuerwehrfahrzeuge im Brandfall auch um die Ecken kommen.
Letztlich gilt aber, wenn das Schild da steht hat es zunächst einmal Gültigkeit.
Es gab allerdings Fälle, bei denen ein Kläger sowas beanstandet hat und nachgewiesen hat, dass das Schild nach den geltenden Vorschriften nicht hätte aufgestellt werden dürfen oder aber das Schild nach geltendem Recht ungültig war.
Gerade bezüglich der max. zulässigen Breite von Fahrzeugen bei der berühmten 2m-Grenze in Baustellen gab es Ärger. Denn meistens war die 2m-Begrenzung zusammen mit dem Hinweis auf das Ende einer Fahrspur auf einem einzigen Schild angebracht. Da es sich hierbei damit aber nur um ein Richtzeichen und kein Verbotszeichen handelte, waren die Strafmandate dadurch auch ungültig.
Das sind aber sicher nur seltene Einzelfälle.

Gruss Jakob

Hallo,

Hallo, mir ist in letzter Zeit mehrmals aufgefallen, dass ich
die Parkverbots-Zeichen nicht begreife.

würden Autofahrer sich halbwegs umsichtig im Verkehr bewegen, bräuchten wir überhaupt keine Verkehrszeichen, zumindest aber deutlich weniger. Da aber genug Dumpfbacken auf den Strassen unterwegs sind, die sich, wenn man es ihnen nicht ausdrücklich erlauben oder verbieten würde, unter aller Sau benehmen würden, bedarf es klarer Regeln, die durch aufgestellte Schilder kenntlich gemacht werden. Nun gibt es noch die oberschlauen, die meinen, es als einfacherer Autofahrer besser zu wissen als die hierfür zuständigen Spezialisten und Institutionen und diese Regeln in Frage stellen, oder -noch schlimmer- das Recht reklamieren, sich darüber hinwegsetzen zu dürfen und mit den Polizisten oder Bußgeldstellen Diskussionen über derartige Verbote führen zu müssen.

Gruß

S.J.

Nun gibt es noch die
oberschlauen, die meinen, es als einfacherer Autofahrer besser
zu wissen als die hierfür zuständigen Spezialisten und
Institutionen und diese Regeln in Frage stellen, oder -noch
schlimmer- das Recht reklamieren, sich darüber hinwegsetzen zu
dürfen und mit den Polizisten oder Bußgeldstellen Diskussionen
über derartige Verbote führen zu müssen.

Und dann auch noch von Richtern Recht bekommen, wolltest du sicher hinzu fügen.

Eins der fragwürdigsten Urteile, das ich kenne, sagt:

„Die Betroffene brauchte das Schild auch nicht zu beachten, wenn sie es denn gesehen hätte. Hier liegt einer der sehr seltenen Fälle vor, dass das Verkehrsschild infolge eines nichtigen Verwaltungsaktes aufgestellt wurde.“

http://openjur.de/u/83351.html

Ich hatte dies Urteil wegen vieler Passagen, die ich für falsch halte, schon mal hier zur Diskussion gestellt.

Dann schreib doch in den Anhörungsbogen rein „Ich erkenne
nicht den Sinn und Zweck des Schildes an dieser Stelle und
habe es deshalb unbeachtet gelassen“.
Dann gibts vielleicht noch einen Zuschlag aufs Verwarngeld
wegen Vorsatz !

…wenn man nicht in Blankenese wohnt.
http://openjur.de/u/83351.html

Hallo,

Eins der fragwürdigsten Urteile, das ich kenne, sagt:

„Die Betroffene brauchte das Schild auch nicht zu beachten,
wenn sie es denn gesehen hätte. Hier liegt einer der sehr
seltenen Fälle vor, dass das Verkehrsschild infolge eines
nichtigen Verwaltungsaktes aufgestellt wurde.“

http://openjur.de/u/83351.html

Ich hatte dies Urteil wegen vieler Passagen, die ich für
falsch halte, schon mal hier zur Diskussion gestellt.

in der Tat handelt es sich hier um ein Urteil, was sich auf eine recht spezifischen Einzelfall bezieht. Zum Glück hat ein Urteil des Amtsgerichtes Hamburg-Blankenese, keinerlei Auswirkung auf die grundsätzliche Rechtsprechung. Ungeachtet dieser Tatsache wird derart wirren Urteilen gerne die richtungsweisende Kraft von BGH Urteilen zugesprochen, was sicher solche Diskussionen wie hier zur Folge hat.

Wer den Stadtteil Blankenese kennt, weiß zudem von den dort recht speziellen Einwohnern, sprich dem Hamburger Geldadel.

Gruß

S.J.