Hallo, habe mit dem Firmenwagen Super statt Diesel getankt und bin promt liegengeblieben. Kann die Fa.von mir Schadenersatz verlangen? Danke
Hallo Papacooler3,
i.d. Regel ja, denn das falsche betanken ist grob fahrlässig. auch der fahrer des fahrzeuges hat sich zu vergewissern mit welchem kraftstoff betankt werden muß.
i.d. regel ist dies auch mittels aufkleber innen an der klappe zum tankeinfüllstutzen aufgebracht. ich würde aber argumentieren, dass von seiten der fuhrparkleitung eigentlich eine einweisung erfolgen hätte müssen, mit welchem kraftstoff das fahrzeug betankt werden muß, also verschulden 50/50.
viel glück hook
Hallo, habe mit dem Firmenwagen Super statt Diesel getankt
und bin promt liegengeblieben. Kann die Fa.von mir
Schadenersatz verlangen? Danke
Hallo hook
Vielen Dank für die antwort,versuche noch über die Haftpflicht etwas zu erreichen
Vg Papacooler3