Verkehsunfall nicht Schuld Auto total Schaden

Hallo …

hätte am 19.10.2012 einen Unfall wo mir ein anderer mit überhöter
geschwindigkeit in die rechte seite geknallt ist …

jetzt meine frage : Nach Was Berechnet die Versicherung
den Restwert meines Autos ???

Ich habe das fahrzeug geerbt und mein Vater hatte es
vor 1,5 Jahren gekauft für 8.900 euro … finde aber den
Kaufvertrag und den brief nicht mehr …
ich bekomme jetzt erst mal ein leiwagen für 10 Tage
bis dahin hab ich aber noch keine möglichkeit mir ein
anderes kaufen zu können …
neuwert des Autos : Ca. 20000 Euro und das Auto kostet
momentan bei …einschlägigen Internet börsen … noch
4000 -6000 Euro

Hallo,

Ich glaube, der Wert wird nach der Eurotax (Liste, die die Autoverkäufer verwenden, erscheint monatlich) berechnet.
In D heßt es, soviel ich weiß „Schwacke“ o. so ähnlich.

hoffe es hilft dir.

Gruß aus Tirol

Walter Laner

hallo

sehr ärgerlich, dein erlebnis!

deine frage ist nicht mein gebiet, sorry.
ich vermute mal ins blaue hinein das die versicherung den restwert nach schwackeliste bzw. einem vor dem unfall erstellten gutachten abzüglich reparaturkosten erechnet.

ich würde einfach eine autoversicherung anrufen und nachfragen, da hast du dann die info aus erster hand.

viele grüße, klaus kossack

Hallo Veit

gehe ich Recht in der Annahme, dass du in Deutschland lebst? Ich als Schweizer kann dir nur vom Schweizer Recht berichten: In deinem Fall erhältst du von der Versicherung des „Gegners“ nur Zeitwert. Hast du eine Vollkaskoversicherung zahlt die Neuwert, allerdings mit Abzug je nach Alter des Autos. Alles aus dem Gedächtnis zitiert ound ohne Gewähr!
Good Luck Otti

hallo,

vermutlich wird die gegnerische Versicherung einen Gutachter schicken und das Auto bewerten lassen.

Dann wird ein Angebot erstellt und ausgezahlt.

Gruß

Matthias

Restwert genau, und da Dein Auto nun ne Beule hat, ist der Restwert nicht mehr hoch :smile:
Nee, die Sachlage ist so, dass die Versicherung des Anderen Dein Auto nach Eurotax (Alter, KM, etc) bewertet. Da brauchste keine Kaufquittung.

Gruss

Guten Tag,

Der Wert des Fahrzeugs wird von einem Gutachter festgelegt. Er kommt um den Schaden fest zu legen und ermittelt vor Ort dann auch anhand der Ausstattung KM den Wiederbeschaffungswert.
Bevor der nicht da war, bekommst Du von der Versicherung kein Geld.

Hi, da hast Du Pech gehabt. Ich bedaure Dich. Aber zu Deiner Frage: Versicherungen berechnen nur nach Zeitwert. Und das heisst, nach Schwacke-Liste oder nach Gutachten eines vereidigten Sachverständigen. Ich wûnsche Dir viel Glück. P.S. einen Kaufvertrag musst Du nicht vorlegen.
Gruss Karl

Ahoi Herr Tauscher,
da weiss ich nicht bescheid,Sorry.
Gruß Alfred

Hallo Herr Tauscher,

wenn die Schuldfrage geklärt ist und Sie nicht Schuld sind, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter. Der ermittelt den Wiederbeschaffungswert anhand der einschlägigen Gebrauchtwagenbörsen. Zur Ermittlung des Restwertes stellt er das verunfallte Fahrzeug in eine entsprechende Unfallwagenbörse und wartet die regionalen Gebote ab.
Die Versicherung zieht den Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab. Es bleibt Ihnen selbst überlassen, ob Sie das Auto zum Restwert selber veräußern, oder die Versicherung damit beauftragen. Am Besten reden Sie mit Ihrem Autohändler darüber.
Den Kaufvertrag brauchen Sie nicht, sehr wohl aber den Kfz-Brief. Sollte dieser nicht mehr auffindbar sein, muss er bei der Zulassungsstelle in Ihrem Landkreis ( oder Stadt ) mittels einer eidesstattlichen Versicherung verloren gemeldet werden. Danach wird der Brief öffentlich aufgeboten und nach ca 4-6 Wochen kann dann ein neuer ausgestellt werden.
Im übrigen steht es Ihnen auch zu sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss, sofern die Schuld nicht auf Ihrer Seite liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Niedermeier

Hallo,

normalerweise schaut sich ein Gutachter das Auto an und bestimmt dann den Restwert.

Hei,

Vollkasko? -> dann die eigene Versicherung, ansonsten die des Gegeners bestellt einen Sachverständigen zur Ermittlung des „Schadens“. Grob: Zeitwert minus Schrottwert ist Restwert.
Feinheiten müssen mit Versicherer und/oder Sachverständigem besprochen werden.
Rat: Bei diesen Summen und Umständen ab zum Fachanwalt!

Gruß Grebnell.

Hallo… deine VS wird ein Gutachten erstellen, welches die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert ermittelt. Dazu werden 3 Angebote eines vergleichbaren KFZ von verschiedenen Händlern eingeholt. Die Differenz zwischen Ist- und Soll-Zustandswert bekommst du erstattet, aber ohne MWSt bei Auszahlung. Bei Kauf eines Ersatz-KFZ erhälst du die MWSt dazu.
mfg Tom