Verkfsrecht: Ersatzgerät gekauft, Altes wieder da

Hallo,

folgender Fall: ein Kunde hat bei seinem Händler einen Mobiltelefon zur Reparatur auf Herstellergarantie abgegeben.

Nun ist folgendes passiert: ca. einen Monat nach Aufgabe des Geräts sagt der Händler, das Mobiltelefon sei auf dem Postweg verloren gegangen und man würde einen Paketverfolgungsantrag stellen, das dauere eine Woche. Der Kunde wartet ab, der Antrag wurde gestellt, brachte aber keine neue Erkenntnis, ausser dass das Gerät auf dem Postweg endgültig verloren gegangen ist. Keiner weiß, wo es ist, die Aussage des Händlers ist, es sei nie angekommen.

Also verkauft der Händler unter Anrechnung des Zeitwerts des Altgeräts dem Kunden ein neues Mobiltelefon als Ersatz plus einer Zuzahlung, um die Wertdifferenz zu decken. Das alte Gerät gehörte schließlich dem Kunden.

So weit, so gut.

Jetzt aber rief der Händler ca. drei Wochen danach kürzlich beim Kunden an, das alte Gerät sei wieder aufgetaucht, es habe sich um einen Fehler in der Lagerführung gehandelt, und sei noch nicht repariert worden. Man hatte es also schlicht und einfach verschlampt. So. Damit es aber eingeschickt und repariert werden kann, will er sein Ersatzgerät zurück.

Der Kunde aber sieht das anders und denkt nicht daran. Das Altgerät gehört ihm sowieso, da der Mobilfunkvertrag inzwischen abbezahlt ist, und das Ersatzgerät wurde ihm ja rechtskräftig verkauft. Es handelt sich also um zwei Kaufverträge, und der Händler habe mit Zitronen gehandelt, da der Kunde ja nichts für dessen schlamperten Mitarbeiter könne und er will sein Altgerät umgehend, ob repariert oder nicht, wieder in Besitz nehmen. Sein Eigentum ist es sowieso.

So, die Frage ist nun: welche Chancen hat der Händler mit seinem Standpunkt? Ich sehe da zwei rechtskräftige Kaufverträge, wie will er einen RÜcktritt begründen?

Hallo Mark,

Also verkauft der Händler unter Anrechnung des Zeitwerts des Altgeräts dem Kunden ein neues Mobiltelefon als Ersatz plus einer Zuzahlung, um die Wertdifferenz zu decken. Das alte Gerät gehörte schließlich dem Kunden.

Nur um sicher zu gehen dass ich dich richtig verstanden habe, hier ein Beispiel mit Zahlen.

Neugerät Wert = 200 Euro
Restwert Altgerät =150 Euro
Zahlung des Kunden 50 Euro für das Neugerät

Habe ich das soweit sinngemäß richtig verstanden?

In diesem Fall hätte der Händler dem Kunden 150 Euro für das Altgerät gutgeschrieben. Dadurch hätte der Kunde für das Neugerät nur 50 Euro bezahlt. Somit wäre das Altgerät Eigentum vom Verkäufer und das Neugerät Eigentum vom Käufer.

da der Kunde ja nichts für dessen schlamperten Mitarbeiter könne und er will sein Altgerät umgehend, ob repariert oder nicht, wieder in Besitz nehmen. Sein Eigentum ist es sowieso.

Das würde so nicht stimmen, da nun der Verkäufer der Eigentümer des Altgerätes wäre (siehe oben)

Auch der Händler könnte das Neugerät nicht zurück verlangen, da nun der Käufer der Eigentümer des Neugerätes wäre (siehe oben).

Gruß Horst

Neugerät Wert = 200 Euro
Restwert Altgerät =150 Euro
Zahlung des Kunden 50 Euro für das Neugerät

Richtig, es gab eine Differenz zwischen Restwert und Wert des Neugeräts von 10€.

In diesem Fall hätte der Händler dem Kunden 150 Euro für das
Altgerät gutgeschrieben. Dadurch hätte der Kunde für das
Neugerät nur 50 Euro bezahlt. Somit wäre das Altgerät Eigentum
vom Verkäufer und das Neugerät Eigentum vom Käufer.

Ja, wobei zu dem Zeitpunkt der Händler das Gerät für verschollen und nicht mehr auffindbar hielt.

Auch der Händler könnte das Neugerät nicht zurück verlangen,
da nun der Käufer der Eigentümer des Neugerätes wäre (siehe
oben).

Aye.