Hallo
eine Freundin hat bei Ebay (gewerbliche Anbieterin) das Wort „FC Köln“ in ihrer Beschreibung benutzt - sie verkauft aber nichts was einen Bezug zu FC Köln oder Fußball hat. Nun wird sie auf 15.000 Euro verklagt. Ist das der Tatbestand der Markenrechtsverletzung?
- Wird man da nicht erstmal abgemahnt und beim 2. Mal dann verklagt?
- Kann man sich irgendwie retten?
VG und frohe Ostern!
Hallo,
leider besitze ich von dem Rechtsgebiet keine Wissen und kann dir nicht wirklich weiterhelfen.
Ich mein aber mal gehört zu haben, dass man nicht erst abmahnen muss, sondern gleich Anzeige erstatten kann.
Um mehr zu sagen müsste man den genauen Tatvorwurf kennen. Und was deine Bekannte genau geschrieben hat.
Ich kenne nur den 1.FC Köln aus der Bundesliga, FC- Köln sagt mir jetzt nichts 
Gruß
Bernd
Hallo, auch so, eine frohe Osterzeit. Leider kenne ich mich da auch nicht aus. Aber ich glaube, wenn das einen Bezug auf 1.FC Koeln und Fussball gehabt haette, dann haetten Sie nicht geklagt, weil Sie von der Werbung profitiert haetten. Aber ohne Bezug…Tja, tut mir Leid, ich kenne mich da nicht aus. Vielleicht einmal die Geschaeftsbedingungen von eBay und/oder vom 1.FC Koeln mit Suchfunktion durchforsten, vielleicht findet sich dazu ein Hinweis.
Mit lieben Gruessen
Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen. Würde auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen. Die € sind mit Sicherheit gut investiert.
Trotzdem schöne Ostern und viel Erfog!
Herzliche Grüße
Hi,
kann leider nicht weiterhelfen.
Hallo,
derartige Fragen sollten von einem Juristen geklärt werden.
Gruß
Hallo,
ich bin auch einmal bei Ebay abgemahnt worden, allerdings weil ich Fotos von einer namhaften Firma verwendet habe. Ich habe ca. 650,- EUR bezahlt und das wars.
Zu der Sache kann ich leider nichts sagen. Vielleicht ist es so teuer, weil das verkaufte Produkt nichts mit dem FC Köln zu tun hat. Ich weiß es leider nicht.
Ich hoffe, ihr könnt es noch abwenden.
Liebe Grüße und frohe Ostern
Hallo
eine Freundin hat bei Ebay (gewerbliche Anbieterin) das Wort
„FC Köln“ in ihrer Beschreibung benutzt - sie verkauft aber
nichts was einen Bezug zu FC Köln oder Fußball hat. Nun wird
sie auf 15.000 Euro verklagt. Ist das der Tatbestand der
Markenrechtsverletzung?
- Wird man da nicht erstmal abgemahnt und beim 2. Mal dann
verklagt?
- Kann man sich irgendwie retten?
VG und frohe Ostern!
Hallo!
Entschuldige zunächst, dass ich so spät antworte. Es lag schlichtweg an der Ferienreise.
Allerdings kann ich dir zu deinem Anliegen nicht so tief weiterhelfen. Wenn dir jemand mit rechtlichem droht, wappne dich auch rechtlich. hast du eine Rechtsschutzversicherung? Meistens bieten die einen kostenlosen Erstberatung.
Zur Sache: Der Name 1.FC Köln ist ein öffentlicher, allgemeiner Name. Solange du ihn nennst im Interesse und zum positiven des Vereines- nun, wer sollte was dagegen haben. Wenn du ihn nutzt um für dich etwas auszunutzen, dann könnte es anders ausssehen. Sieh und genau das kann ich nicht so ermessen, da ich mich weder beim 1. FC auskenne und auch nicht die beschriebene Homepage kenne.
Ich hoffe du kommst der Sache näher!
Liebe Grüße und alles Gute
Thomas Mögel
Hallo,
da bin ich kein Fachmann,
ich empfehle, in jedem Fall einen Anwalt zu befragen.
( warum hat sie den Namen benutzt, wenn sie kein FC Köln Produkt anbietet ?
Michael