zur Absicherung wuerde ich im Falle, dass ich vorhabe, Teppichboden zu verkleben, mir vorher das OK vom VM holen.
Je nach Gestaltung des Mietvertrags ist bei Auszug der Teppichboden inkl. aller Klebereste zu entsorgen - und das ist eine (entschuldige) schweine-Arbeit.
zwar bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber meine Meinung ist folgende:
Es ist nicht prinzipiell verboten Teppichboden vollflächig zu verkleben, genauso wie es nicht verboten ist, Fliesen im Bad zu lackieren, aber - und das ist der Knackpunkt:
Der Vermieter hat das unbestrittene Recht, dass bei Auszug alles wieder in den Ursprungszustand versetzt wird. Dies bedeutet beim Teppichboden: K e i n verklebter Teppichboden, bzw. gar kein Teppich und auch keinerlei Klebereste. Kriegt man das nicht mehr so wieder hin, ist sicherlich Schadensersatz zu leisten, notfalls über die hinterlegte Mietkaution.
Will man so etwas vermeiden wird man a) als Mieter sich vorher mit dem Vermieter einigen (nachvollziehbar, also am besten schriftlich) bzw. b) als Vermieter solche Tätigkeiten untersagen.
Soweit ich unterrichtet bin, gibt es aber kein Gesetz im Mietrecht, welches das Verkleben von Teppichböden untersagt.
M.E. kann es nicht grundsätzlich verboten sein, allerdings ist bei Auszug der vorherige Zustand wieder herzustellen. Sollten Schäden am Boden aufgetreten sein, muss der Vermieter diese natürlich entfernen.
off Topic:
Es gibt allerdings einen Kleber, laut meinem Schwager (Innenausstatter),
der nach Entfernung des Teppichs problemlos mit warmem Wasser entfernt werden kann.
Gandalf hat eigentlich alles gesagt, was erforderlich ist.
angenommen, im Mietvertrag ist nichts erwähnt, welches dieses
ausdrücklich verbietet:
Ist es IMMER grundsätzlich verboten, einen Teppichboden zu
verkleben?
Es ist grundsätzlich weder verboten noch erlaubt, den Teppichboden zu verkleben. Allerdings muss sich der Mieter klar sein, wenn er den Belag verklebt, dass bei der Entfernung der Estrich beschädigt werden kann und er erhebliche Mehrkosten hat.
Liegt aber ein Teppichboden, de rnicht verklebt ist, muss der Mieter auf jeden Fall Zustimmung einholen, will er einen neuen Teppichboden verkleben.
Im Mietvertrag können Mieter und VM vereinbaren, wie beim Austausch des Bodenbelag vorzugehen ist und wie der Zustand bei Auszug sein muss.
Grüsse Günter
(keine Sorge, ICH hab keinen verklebt - ich hab gar keinen
Teppichboden)