Hi
in einem Mietblock bewohnt ein Mieter eine Wohnung, welche
jedoch nur sehr selten bewohnt wird.
Das endbindet nicht von der Obhutspflicht des M.
Dies hat zur Folge, daß
sich mittlerweile Tauben in diesem Balkon einnisten und
brüten.
Da der M der Nutzer wäre, würde hier auch zusätzlich die Sorgfaltspflicht greifen. Dh den Balkon in einen gebrauchsfähigen zustand zu erhalten, mit anderen Worten: sauber halten.
Wenn man es nicht selber schafft, so wäre für (ggf. bezahlten) Ersatz zu sorgen.
Die umliegenden Balkone werden dadurch von den Tauben
angeflogen
???
Seid wann sich Tauben Herdenbrüter?
und es liegt überall der Taubendreck herum.
Na dann wird es Zeit mal auszumisten. 
Es wäre ja auch wertvller Dünger. 
Obwohl beim KVR gemeldet, wird nichts unternommen da scheinbar
rechtlich nicht möglich und auch die Mieterin reagiert auf
mehrfaches Anschreiben Seitens des Vermieters nicht, hier für
Ordnung zu sorgen.
Hmm, es könnte daran liegen, das der VM der Meinung wäre der M scherze, weil der VM meint die Pflicht liege beim M.
Also nächstes käme womöglich noch eine Idee der VM solle wohl noch die vielen gelandeten Schneeflocken wegäumen und auf dem Balkon streuen…
Frage: was kann der Mieter zu seinem eigenen Schutz vor dieser
Plage tun??
Eine Möglichkeit würde mit dem Netz schon benannt. Manche Gemeiden erlauben auch Gift, erschießen, Fallen etc. oder Kammerjäger.
Wenn der Guano gemeint wäre, statt Gummistiefel es mal mit säubern versuchen. 
Das beugt idR auch Krankheiten vor.
Würde das Gesundheitsamt hier ein Ansprechpartner
sein??
Versuch mach klug.
vlg MC
PS:
unangenehme Sache, vielleicht hilft auch mal der Nachbar…