Verkürtze Kündigungszeit

Frage: Wenn im Arbeitsvertrag mit dem AG eine Kündigungszeit von 6 Monaten zum Halbjahresende vereibart wurde, ist es möglich, als AN mit einer kürzeren Kündigungsfrist den Arbeitsvertag zu kündigen?

Gruß,

Thomas56

Eher nein. Vertragliche Regelungen gelten für beide Seiten. Aber kein Arbeitgeber möchte in seinem Unternehmen jemanden beschäftigen, der da gar nicht arbeiten will. Es dürfte daher verhandeln angesagt sein.
Gruß, Daniela

also,
letztendlich kann und wird sich der arbeitgeber auf den vertrag berufen, dennoch gibt es möglichkeiten.
man sollte mit dem arbeitgeber reden, um z.b. urlaub überstunden,gutzeiten ect, dazu anzurechen…
was auch gehen würde ist unbezahlten urlaub nehmen bis zum ende des arbeitsverhältnisses.
letztendlich habe ich die erfahrung gemacht, wenn man offen und ehrlich dem arbeitgeber gegenüber tritt kommt man schnell zu einer gütlichen einigung für beide parteien, voraussetztung dabei ist natürlich das man weniger negativ als mehr positiv aufgefallen ist.
viel erfolg insoweit
lg