Verkürzen Ausbildung ohne Einverständnis des Betriebs

Hallo ihr Lieben,

mein Freund macht zur Zeit eine Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann. In seinem Betrieb fühlt er sich nicht wohl, aber leider waren alle Versuche zu Wechseln vergeblich.
Nun würde er gerne verkürzen und uns ist bekannt, dass hiefür der Betrieb und die Berufsschule zustimmen müssen, kann man dies auch umgehen? (also nur schulische Zustimmung?)
Sein Chef hat ihn vor die Entscheidung gestellt, einen Vertrag über 3 Jahre zu unterschreiben und dann auf 2 1/2 Jahre verkürzen zu dürfen, sollte er dies nicht tun so muss er 3 Jahre Ausbildung machen.
Ist so etwas überhaupt rechtens?

Vielen lieben Dank für alle Antworten!

Lieben Gruß

Hallo,

grundsätzlich ist es natürlich rechtens, dass der Betrieb die Ausbildungsdauer festlegt. Wenn Ihr Freund verkürzen will muss der Betrieb immer zustimmen.

Viele Grüße

Hallo,
ja der Vertrag ist absolut rechtens, es gibt keine Garantie auf Verkürzung.
Zu einer Verkürzung müssen immer zustimmen: Die Schule (Leistungen in den meisten Fällen 2,0 oder besser),der Betrieb und dann nach „Anhörung“ der Prüfungsausschuß. Bei einigen Berufen ist sogar Abitur oder eine schon bestandene Ausbildung zusätzlich nötig um die Ausbildung zu verkürzen. Ausnahmen aus diesen verträgen gibt es zwar, aber die bedürfen dann ich immer der Zustimmung der IHK.
Ganz genau steht es im Berufsausbildungsgesetzt.
Gruß Fritz

Hallo, was wollen Sie denn eigentlich umgehen?
Faulheit…??? warum schreiben Sie für Ihren Freund ???

Hallo, was wollen Sie denn eigentlich umgehen?
Faulheit…??? warum schreiben Sie für Ihren Freund ???

Nein es geht nicht um Faulheit mein Freund ist leider meistens sieben Tage die Woche am arbeiten und das auch oftmals 24 Stunden lang…es geht also nicht um Faulheit, das würde die Sache natürlich leichter machen, dann könnte er ja einfach abbrechen.
Es geht bloß darum, das ein Bekannter meinte, man könne auch ohne das Einverständnis vom Betrieb verkürzen, wenn man sehr gute Leistungen in der BS erbringt.
Sein Chef fordert jedoch die Unterzeichnung eines 3 Jahres Vetrages nach der Beendigung der Ausbildung, nur dann würde er der Verkürzung zustimmen.
Es wäre sehr nett, wenn Sie Ihren doch sehr fiesen Eintrag also zurücknehmen könnten.
Ich schreibe für ihn, um ihm einen Gefallen zu tun und weil ich die Zeit dafür habe.
Vielen Dank

Hallo,
und herzlichen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht sollte sich doch der Bekannte an die zuständige IHK wenden. der gute Bekannte. Wäre sicher sinnvoll.

LG
airport

Hallo,

sowohl eine Verkürzung (von vornherein), als auch eine Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung sind nur mit Zustimmung des Ausbildungsbetreibes möglich.

Gruß
R. Vogt, www.memopower.de

Tut mir leid, aber dazu habe ich leider keine Infos.

Hallo Julipp89
eine Ausbildung zu verkürzen geht nur mit Zustimmung der Vertragsparteien - und das sind der Azubi, der Ausbilder (Betrieb) und die Kammer! Nicht die Schule!
Natürlich kann Dein Freund NICHT verkürzen ohneWissen des Betriebes!
Aber wo ist das Problem? Dein Freund kann doch auf 2 1/2 Jahre verkürzen wie Du schreibst. Wenn er das nicht will, läuft halt der Vertrag über die volle normale Ausbildungszeit von 3 Jahren. Das ist völlig in Ordnung.
Hanne

Diese Frage und das Problem gilt es mit der Industrie- und Handelskammer der Region zu klären. Diese sind Ansprechpartner für Betriebe und für Auszubildende. Diese kontrollieren den Ausbildungsvertrag und die wissen auch über rechtliche Vorgaben.

Nach meinem Eindruck, ist es nicht richtig, einen Vertrag zu unterschreiben, der schon von Beginn an eine falsche Ausbildungslaufzeit enthält.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Erik Meyer

Hallo Hanne,

danke für die Antwort. Das Problem besteht darin, dass er sich überhaupt nicht mehr wohl fühlt im Betrieb und er nicht weiß, wie er das halbe Jahr noch durchhalten soll. Die Arbeitszeiten sind wirklich sehr extrem, da er allein im ersten Ausbildungsjahr über 300 Überstunden angesammelt hat und die Arbeit das ganze Leben bestimmt.
Es wäre halt toll gewesen, wenn man die Zustimmung hätte umgehen können. Schade!
julipp89

Vielen Dank für die gute Antwort.
Die IHK ist sicherlich der beste Ansprechpartner und sollte vielleicht auch mal endlich die Situation der Auszubildenden in den Vordergrund rücken…
Das mit dem Vetrag verstehe ich allerdings nicht, da die Ausbildungslaufzeit generell schon 3 Jahre beträgt, die drei Jahre beziehen sich jedoch auf die Festanstellung im Anschluss an die Ausbildung, sofern sie auf 2 1/2 verkürzt würde. Für mich ist es so eine Art Erpressung.

Beste Grüße
julipp 89

Meines Wissens müssen Betrieb und Schule zustimmen. Zur Not einfach mal bei der örtlichen IHK nachfragen. Die stellen ja auch die Regeln auf.

Hallo,
grundsätzlich beträgt die Ausbildungszeit 3 Jahre. Ist ein Azubi super gut, dann kann er auf 2 1/2 Jahre verkürzen. Das kann ein Ausbilder bei Vertragsabschluss durchaus anbieten.Der Noten-durchschnitt der Hauptfächer
(Sport und Religion zählen nicht) muss schlechtestens bei 2,5 liegen. Die Lehrer müssen dazu noch beurteilen, ob Dein Freund in der Lage ist die Prüfung zu schaffen.
Nun kommt die Praxis. Ist der Ausbilder nicht mit einer Verkürzung einverstanden, gibt es keine Möglichkeit die Prüfung vorzuziehen. Glaube mir, in 0,001% aller Fälle ist das Schikane.
Kein Ausbildungsbetrieb kann es sich leisten, dass die Azubis mit 4 abschneiden oder gar durchfallen. Jeder Ausbildungsbetrieb möchte, dass seine Azubis eine gute Prüfungsnote bekommen. Das sagt sehr viel über die Ausbildungsqualität des Betriebes aus.
Lehnt ein Ausbilder die Verkürzung ab, liegt das in 99,999% der Fälle am Azubi selbst. Da sollte Dein Freund doch mal in sich gehen und mal gründlich darüber nachdenken. Ein 1/2 Jahr ist ja auch schnell vorbei. Was soll die Aufregung. Es gibt ein altes Sprichwort: Lehrjahre sind keine Herrenjahre.
Jeder, der einen Beruf hat, ist durch diese Zeit durchgegangen. Ein guter Ausbilder schleift seine Azubis von einem unscheinbaren Stein in einen wunderschönen Diamanten. Das geht nun mal nicht ohne Frust und Tränen.
In dieser Zeit zeigt es sich, ob er Mann oder Memme wird. :smile:)
Ich wünsche Euch alles Gute und Durchhaltevermögen.

Hallo,

also das ist mit sicherheit nicht rechtens, das bloss nicht unterschrieben! Ich weiss gar nicht ganz genau, ich dachte, das geht auch ohne einwilligung vom betrieb, aber das könnte ja auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Sag ihm, er soll auf jeden Fall seine guten Noten halten, dass macht die Sache mit Sicherheit deutlich einfacher. Ich drück euch die Daumen! LG

Hallo,

eine Verkürzung ist nur möglich mit Einverständnis des Betriebes, Ausnahmen werden da nur ganz selten gemacht.

Dein Freund sollte sich an die für Ihn zuständige Kammer wenden. Dort gibt es Ausbildungsberater, die mal mit dem Ausbilder und/oder dem Chef reden können.

Was ich nicht verstehe ist das hier:

Sein Chef hat ihn vor die Entscheidung gestellt, einen Vertrag
über 3 Jahre zu unterschreiben und dann auf 2 1/2 Jahre
verkürzen zu dürfen, sollte er dies nicht tun so muss er 3
Jahre Ausbildung machen.

Macht er jetzt 3 Jahre Ausbildung, oder 2,5 Jahre? Was steht im Ausbildungsvertrag?

Grüße
Jeanine

Hallo,

meine Aussage war so gemeint, dass in seinem Ausbildungsvertrag eine Ausbildungszeit vo 3 Jahren steht.
Jedoch dürfte er von seinem Chef aus verkürzen auf 2 1/2 Jahre, wenn er einen 3 Jahresvertrag für die Zeit nach der Ausbildung unterschreiben würde.
Ist es jetzt verständlicher geworden?

Wir haben mittlerweile auch mit der IHK telefoniert und man kann auch ohne das Einverständnis vom Betrieb verkürzen, wenn ein Ausschuss der IHK zustimmt.
Der Betrieb wird dann aber selbstverständlich trotzdem zu seiner Einschätzung über den Azubi befragt.

Grüße
Julipp89

Hallo,

kurz und bündig: Leider ist es rechtens - klingt unmoralisch und unsauber, aber so darf der Chef es handhaben. Denn hat der Betrieb berechtigte Gründe zur Annahme, eine Verkürzung der Ausbildung könne sowohl deinem Freund in seinem Qualifizierungsweg als auch dem Betrieb Schaden zufügen, kann er seine Zustimmung verweigern.

Tut mir leid…
lg

Frage: Warum schreibst du für einen Freund?
Dein Freund sollte sich lieber freuen, dass er überhaupt die Chance bekommen hat, eine Ausbildung machen zu können .Die Dauer der Berufsausbildungsverhältnisse wird durch die Ausbildungsordnungen vorgeschrieben. Die Ausbildungszeit ist in bestimmten Fällen verkürzbar oder verlängerbar
DerBerufsausbildungsvertrag ist in Deutschland ein Vertrag zwischen einer oder einem Auszubildenden(früher: Lehrling) und einem Ausbildenden(Ausbildungsbetrieb) in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Der Vertrag ist Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung und muss schriftlich abgeschlossen werden.
Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes. Das Berufsausbildungsverhältnis ist im Berufsbildungsgesetz(BBiG) geregelt, in dem der Gesetzgeber die Mindestangaben vorschreibt

Die Ausbildung kann durch vertragliche Vereinbarung abgekürzt werden oder ist auf Antrag des Vertragspartners abzukürzen, wenn zu erwarten ist, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht.
Dazu müssen auch bei minderjährigen auch die gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden
Vater-Mutter oder Vormund ihr Einverständnis geben.
Eine Abkürzung der Ausbildungszeit kann in der Regel kann erwartet werden, dass das Ausbildungsziel in einer kürzeren Zeit erreicht wird, wenn eine erweiterte allgemeine oder fachliche Bildung nachgewiesen wird.

Auf die Ausbildungszeit werden folgende Bildungsnachweise angerechnet, soweit dies beantragt wird:
Hochschulreife oder Fachhochschulreife
-Abschlusszeugnis der Realschule,
-Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums oder gleichwertiger Abschluss einer allgemeinbildenden Schule
-Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule

-Abschluss eines Berufsgrundbildungsjahres
-Abschlusszeugnis mehrjährigen Berufsfachschule
-Abschlusszeugnis einer einjährigen höheren Handelsschule

-Zur vollen Anrechnung der genannten beruflichen Bildungsgänge muss die Fachrichtung der Schule mit dem Berufsfeld des Ausbildungsberufes übereinstimmen. Bei anderen beruflichen Schulen oder bei Bildungsgängen, die nicht mit dem Berufsfeld des Ausbildungsberufes übereinstimmen, ist die Anrechnung im Einzelfall zu prüfen.

-Sofern das Abschlusszeugnis an beruflichen Schulen nicht erreicht wurde, kann der Schulbesuch in angemessener Höhe auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.

-Betriebliche Ausbildungszeiten, die einem verwandten oder gleichen Ausbildungsziel diente,

Verkürzung der Ausbildung
Die reguläre Ausbildungszeit kann auf Antrag aus verschiedenen Gründen gekürzt werden. Rechtliche Grundlage ist dabei das Berufsbildungsgesetz und eine Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Verkürzung und Verlängerung der Berufsausbildung v

-Verkürzung wegen guter Leistungen
-Wenn der Azubi während der Ausbildung in der Schule und im Betrieb gute Leistungen erbringt, kann er bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur -Abschlussprüfung stellen.

-Voraussetzungen für den Antrag sind:

-Notendurchschnitt besser als 2,49 in allen prüfungsrelevanten Berufsschulfächern
-Betriebliche Leistungsbewertung besser als 2,49
Dem Antrag beiliegen muss
-Zeugnis der Berufsschule
-Leistungszeugnis oder Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes
-Zwischenprüfungsbescheinigung
-Berichtsheft

In der Regel wird auf dem Antrag verlangt, dass Berufsschule und Ausbildungsbetrieb die überdurchschnittlichen Leistungen bestätigen.
Hier solltest du dich bei Problemen an einen Ausbildungsberater der zuständigen Stelle (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) wenden und um Hilfe bitten.
Dann entscheidet die zuständige Stelle über deinen Antrag und du erhältst einen Bescheid, gegen den du Widerspruch einlegen kannst.

Den Abbruch der Ausbildung sehe ich nur als allerletzten Weg, wenn du das Studium unbedingt beginnen willst. Ich würde aber auch eher davon abreden, damit, wie Du schon selbst schreibst, für den Notfall (Studienabbruch) einen Beruf hast.

Rede u.a, mit dem Betriebsrat, vielleicht bietet sich auch eine Lösung an.
Es gibt ein Zauberwort, egal wie die Situation ist: „Konsequenz“ Im gesamten beruflichen Leben kommen immer Situationen vor, wo man am liebsten Heulen würde. U.a. Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Umgehen kann ich alles. Ob man sich dann dabei nachher wohlfühlt ist eine andere Baustelle. Zuerst werde dir darüber klar, was du tun willst. Dann tue, was nötig ist. Vergeude nicht kostbare Jahre mit einer halbherzigen Entscheidung, wenn du gleichzeitig eine Entscheidung treffen kannst, hinter der du wirklich stehst. Also: Was willst du wirklich erreichen? Gehe den richtigen Weg - Du gehst den richtigen. Es ist pure Energieverschwendung, Schwierigkeiten auf die lange Bank zu schieben oder nach bequemen Lösungen zu suchen. Der scheinbar leichtere Weg ist nie der leichtere Weg.

Viel Erfolg