Frage: Warum schreibst du für einen Freund?
Dein Freund sollte sich lieber freuen, dass er überhaupt die Chance bekommen hat, eine Ausbildung machen zu können .Die Dauer der Berufsausbildungsverhältnisse wird durch die Ausbildungsordnungen vorgeschrieben. Die Ausbildungszeit ist in bestimmten Fällen verkürzbar oder verlängerbar
DerBerufsausbildungsvertrag ist in Deutschland ein Vertrag zwischen einer oder einem Auszubildenden(früher: Lehrling) und einem Ausbildenden(Ausbildungsbetrieb) in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Der Vertrag ist Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung und muss schriftlich abgeschlossen werden.
Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes. Das Berufsausbildungsverhältnis ist im Berufsbildungsgesetz(BBiG) geregelt, in dem der Gesetzgeber die Mindestangaben vorschreibt
Die Ausbildung kann durch vertragliche Vereinbarung abgekürzt werden oder ist auf Antrag des Vertragspartners abzukürzen, wenn zu erwarten ist, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht.
Dazu müssen auch bei minderjährigen auch die gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden
Vater-Mutter oder Vormund ihr Einverständnis geben.
Eine Abkürzung der Ausbildungszeit kann in der Regel kann erwartet werden, dass das Ausbildungsziel in einer kürzeren Zeit erreicht wird, wenn eine erweiterte allgemeine oder fachliche Bildung nachgewiesen wird.
Auf die Ausbildungszeit werden folgende Bildungsnachweise angerechnet, soweit dies beantragt wird:
Hochschulreife oder Fachhochschulreife
-Abschlusszeugnis der Realschule,
-Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums oder gleichwertiger Abschluss einer allgemeinbildenden Schule
-Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule
-Abschluss eines Berufsgrundbildungsjahres
-Abschlusszeugnis mehrjährigen Berufsfachschule
-Abschlusszeugnis einer einjährigen höheren Handelsschule
-Zur vollen Anrechnung der genannten beruflichen Bildungsgänge muss die Fachrichtung der Schule mit dem Berufsfeld des Ausbildungsberufes übereinstimmen. Bei anderen beruflichen Schulen oder bei Bildungsgängen, die nicht mit dem Berufsfeld des Ausbildungsberufes übereinstimmen, ist die Anrechnung im Einzelfall zu prüfen.
-Sofern das Abschlusszeugnis an beruflichen Schulen nicht erreicht wurde, kann der Schulbesuch in angemessener Höhe auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.
-Betriebliche Ausbildungszeiten, die einem verwandten oder gleichen Ausbildungsziel diente,
Verkürzung der Ausbildung
Die reguläre Ausbildungszeit kann auf Antrag aus verschiedenen Gründen gekürzt werden. Rechtliche Grundlage ist dabei das Berufsbildungsgesetz und eine Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Verkürzung und Verlängerung der Berufsausbildung v
-Verkürzung wegen guter Leistungen
-Wenn der Azubi während der Ausbildung in der Schule und im Betrieb gute Leistungen erbringt, kann er bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur -Abschlussprüfung stellen.
-Voraussetzungen für den Antrag sind:
-Notendurchschnitt besser als 2,49 in allen prüfungsrelevanten Berufsschulfächern
-Betriebliche Leistungsbewertung besser als 2,49
Dem Antrag beiliegen muss
-Zeugnis der Berufsschule
-Leistungszeugnis oder Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes
-Zwischenprüfungsbescheinigung
-Berichtsheft
In der Regel wird auf dem Antrag verlangt, dass Berufsschule und Ausbildungsbetrieb die überdurchschnittlichen Leistungen bestätigen.
Hier solltest du dich bei Problemen an einen Ausbildungsberater der zuständigen Stelle (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) wenden und um Hilfe bitten.
Dann entscheidet die zuständige Stelle über deinen Antrag und du erhältst einen Bescheid, gegen den du Widerspruch einlegen kannst.
Den Abbruch der Ausbildung sehe ich nur als allerletzten Weg, wenn du das Studium unbedingt beginnen willst. Ich würde aber auch eher davon abreden, damit, wie Du schon selbst schreibst, für den Notfall (Studienabbruch) einen Beruf hast.
Rede u.a, mit dem Betriebsrat, vielleicht bietet sich auch eine Lösung an.
Es gibt ein Zauberwort, egal wie die Situation ist: „Konsequenz“ Im gesamten beruflichen Leben kommen immer Situationen vor, wo man am liebsten Heulen würde. U.a. Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Umgehen kann ich alles. Ob man sich dann dabei nachher wohlfühlt ist eine andere Baustelle. Zuerst werde dir darüber klar, was du tun willst. Dann tue, was nötig ist. Vergeude nicht kostbare Jahre mit einer halbherzigen Entscheidung, wenn du gleichzeitig eine Entscheidung treffen kannst, hinter der du wirklich stehst. Also: Was willst du wirklich erreichen? Gehe den richtigen Weg - Du gehst den richtigen. Es ist pure Energieverschwendung, Schwierigkeiten auf die lange Bank zu schieben oder nach bequemen Lösungen zu suchen. Der scheinbar leichtere Weg ist nie der leichtere Weg.
Viel Erfolg