Verkürzen der Kündigungsfrist von 3 Monaten?

Liebe Experten,

die Neuerung, dass für beide Parteien eines (Ver-)Mieterverhältnisses grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten besteht kenne ich.

Habe gehört, das ein früherer Auszug möglich ist, wenn man dem Mieter 2 oder 3 (?) Nachmieter präsentiert.

Ist das richtig? Wenn ja, wo ist das gesetzlich verankert?

Vielen Dank im voraus.

Grüße, Schnuffelmu

Hallo.

…‚Mietrecht‘

die Neuerung, dass für beide Parteien eines
(Ver-)Mieterverhältnisses grundsätzlich eine Kündigungsfrist
von 3 Monaten besteht kenne ich.

Siehe auch http://www.mieterbund.de/presse/2005/pm_2005_05_31.html

Habe gehört, das ein früherer Auszug möglich ist, wenn man dem
Mieter 2 oder 3 (?) Nachmieter präsentiert.

FAQ:1258

Ist das richtig? Wenn ja, wo ist das gesetzlich verankert?

s.o.

HTH
mfg M.L.

Haben eigendlich ALLE Mietverträge jetzt 3 Monate Kündigungsfrist ?
Ich habe einem Mietvertrag bis 05.2006 . Komme ich da auch vorher raus ?

Haben eigendlich ALLE Mietverträge jetzt 3 Monate
Kündigungsfrist ?
Ich habe einem Mietvertrag bis 05.2006 . Komme ich da auch
vorher raus ?

Die Antwort ist 42

Guten Morgen.

…das gehört immer noch ins ‚Mietrecht‘

Haben eigentlich ALLE Mietverträge jetzt 3 Monate
Kündigungsfrist ?

Ja. Zumindest Mieterseitig.

Ich habe einem Mietvertrag bis 05.2006 . Komme ich da auch
vorher raus ?

Aha: ein befristeter Mietvertrag. Siehe http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_mieterkuen… oder FAQ:1316

Die Antwort ist 42

http://www.linksplace.com/wavsounds/rofl.wav :smiley:
…aber so kompliziert ist Mietrecht ja nun auch nicht :wink:

HTH
mfg M.L.