Liebe Experten,
die Neuerung, dass für beide Parteien eines (Ver-)Mieterverhältnisses grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten besteht kenne ich.
Habe gehört, das ein früherer Auszug möglich ist, wenn man dem Mieter 2 oder 3 (?) Nachmieter präsentiert.
Ist das richtig? Wenn ja, wo ist das gesetzlich verankert?
Vielen Dank im voraus.
Grüße, Schnuffelmu
M_L_
2
Hallo.
…‚Mietrecht‘
die Neuerung, dass für beide Parteien eines
(Ver-)Mieterverhältnisses grundsätzlich eine Kündigungsfrist
von 3 Monaten besteht kenne ich.
Siehe auch http://www.mieterbund.de/presse/2005/pm_2005_05_31.html
Habe gehört, das ein früherer Auszug möglich ist, wenn man dem
Mieter 2 oder 3 (?) Nachmieter präsentiert.
FAQ:1258
Ist das richtig? Wenn ja, wo ist das gesetzlich verankert?
s.o.
HTH
mfg M.L.
Haben eigendlich ALLE Mietverträge jetzt 3 Monate Kündigungsfrist ?
Ich habe einem Mietvertrag bis 05.2006 . Komme ich da auch vorher raus ?
M_L_
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Guten Morgen.
…das gehört immer noch ins ‚Mietrecht‘
Haben eigentlich ALLE Mietverträge jetzt 3 Monate
Kündigungsfrist ?
Ja. Zumindest Mieterseitig.
Ich habe einem Mietvertrag bis 05.2006 . Komme ich da auch
vorher raus ?
Aha: ein befristeter Mietvertrag. Siehe http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_mieterkuen… oder FAQ:1316
Die Antwort ist 42
http://www.linksplace.com/wavsounds/rofl.wav 
…aber so kompliziert ist Mietrecht ja nun auch nicht 
HTH
mfg M.L.