ich habe vor meine Ausbidildunszeit um ein halbes jahr zu verkürzen!
Ich habe erst eine Lehre als Werkzeugmechaniker 1 Jahr lang gemacht diese dann abgebrochen. Dann habe ich eine Lehre als Metallbauer angefangen, ich hätte im 2 Lehrjahr weiter machen können, habe dies aber wegen den Lehrgängen nicht gemacht. Nun bin ich im dritten Lehrjahr und mein Notendurchschnitt ist im mom. 1,2.
Ich habe aber die Ausbildung des Metallbauers in der Mitte des ersten Lehrjahres angefangen, also würde sich somit die Lehrzeit schon um ein halbes Jahr verkürzen! Kann ich trotzdem die Lehre noch mal ein halbes jahr verkürzen?? Noten stimmen ja und normal wäre ich ja jetzt fertig, hätte ich im 2. weitergemacht, also mache ich so gesehn ein halbes jahr länger falls ich verkürzen kann.
Ich wohne in NRW.
BItte um hilfreiche Antworten.
Habe auch schon beim Lehrer gefragt der meinte er weiß es nicht und setzt sich mit der Handwerkskammer in Verbindung. Aber erst im Januar.
im grundsätzlich ist die Verkürzung möglich. Du hast aber einen Ausbildungsvertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb, der bei der Handwerkskammer eingetragen ist. Diese beide müssen der Verkürzung zustimmen. Beanspruchen kannst du es nicht.
Gruß
Otto
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Gründe sind: schlechte Noten in der Berufsschule, viele Fehlzeiten, Probleme im Betrieb wegen Krankheit etc. Wenn Dein Chef dir eine Befürwortung für die Abkürzung gibt und Dein Berufsschullehrer auch (schriftlich)dann gibt es nach menschlichem Ermessen nichts mehr, was diese Entscheidung noch verhindern kann. Tatsache ist allerdings, daß auch andere Dinge eine Rolle spielen: wenn Dein Chef an Dir eine gute Arbeitskraft hat, dann wird er die wohl eher zum Lehrlingsgehalt als zum Gesellengehalt finanzieren wollen, wenn er die Wahlmöglichkeit hat. Ob er Dir das dann auch so sagt ist eine andere Sache.
mfg Rolf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]