Ich habe von einer Nachbarin gehört, daß Sie während der Schwangerschaft nur 6 anstatt 8 Stunden täglich arbeiten mußte - ohne Gehaltsverluste. Das war mir völlig neu und ich denke, es hatte mit besonderen Umständen zu tun, oder ?
Sie verneint das, Sie habe einfach eine Art Attest vom Arzt bekommen und mußte dies dem Arbeitgeber vorlegen.
Hat jemand schonmal davon gehört ?
Ich habe mir eben das komplette Mutterschutzgesetz durchgelesen, bin auf eine Regelung dieser Art aber nicht gestoßen.
macht diese Frau denn auch ganz genau die gleiche Tätigkeit wie vorher? Wenn ich zum Beispiel Röntgenassistentin bin, kann ich das schwangerschaftsbedingt nicht mehr tun, es gäbe aber vielleicht die Möglichkeit, den Schriftkram zu erledigen. Dafür brauche ich aber keinen vollständigen Arbeitstag…
Jedenfalls muss ein Arzt auf solch einem Attest genau darlegen (konkretisieren), welche Tätigkeit die Patientin während der Schwangerschaft NICHT ausüben darf. Danach setzt sich der Arbeitgeber mit der schwangeren Arbeitnehmerin zusammen und bietet ihr eine adäquate Tätigkeit an. Ist diese nur halbtags vorhanden, muss er ihr dennoch den vollen Lohn zahlen.
Wenn die schwangere Frau unter der Schwangerschaft so sehr leidet, dass sie gar nicht mehr arbeiten kann, ihr ein Arzt das natürlich attestiert, dann bekommt sie ja auch weiter volles Gehalt. Und zwar ohne die so genannte 6-Wochen-Lohnfohrtzahlungsklausel!