Verkürzte Ausbildung - erst ja, dann nein!

Hallo,
ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau. Durch meinen Realschulabschluss habe ich automatische einen 2,5Jährigen Vertrag bekommen. Da mir die Schule von vornherein leicht gefallen ist, habe ich im Betrieb angefragt, ob ich nicht auch auf 2Jahre verkürzen kann. Alles kein Problem- anfrage wurde bestätigt. Meinen ersten Teiln der Abschlussprüfung habe ich gut über- und Bestanden. Jetzt habe ich vorgestern meinen aktuellen Notenstand im Betrieb abgegeben. Aber jetzt bin ich „zu schlecht“ (Noten: 3er, 2er) für den 2.Teil der Abschlussprüfung und darf doch nicht mehr verkürzen. Angeblich hätte ich einen dauerhaften Durchschnitt von 2,5 haben müssen, was mir aber absolut vorenthalten wurde. Weder mündlich, noch schriftlich habe ich diesen Hinweis bekommen.

Kann mir jemand Auskünfte geben, ob dass alles so wirklich i.O. ist, oder kann ich was dagegen tun?

Hallo, „Nessa58“!

Die Vorgehensweise Deines Ausbildungsbetriebes ist schon etwas seltsam.

Auf jeden Fall gilt die Ausbildung als beendet, wenn Du die Abschlussprüfung bestanden hast. Es gibt meiner Meinung nach auch kein „Zurück“ mehr, wenn Du schon einen Teil der Abschlussprüfung abgelegt hast.

Herzliche Grüße
Wolfgang Steinebrunenr

Hallo,

ja das ist so richtig. In den Haupfächern (Religion und Sport zählt nicht) muss der Notendurchschnitt mindestens 2,5 betragen. Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 werden die Lehrer auch nicht zustimmen. Jedenfalls nicht, wenn diese das Wohl des Azubi im Blick haben. Zudem bestimmt der Ausbilder ob die fachlichen Kenntnisse ausreichen um die Prüfung zu bestehen. Das ist eine rein supjektive Angelegenheit. Wenn der Ausbilder der Meinung ist, der Azubi ist noch nicht so weit, dann ist das so.
Eine solche Entscheidung kann man erst nach der Zwischenprüfung verbindlich treffen.
Erfahrungsgemäß fallen die Noten in den Prüfungen immer um 1 Note ab. D. h. in Prüfungsfächern in denen Du auf einer 3 stehst, wirst Du mit 4 abschließen. Dass Dein Betrieb das nicht möchte, kann ich gut verstehen. Wenn Du im Prüfungszeugnis eine 4 hast, wirst Du es verdammt schwer haben eine Anstellung zu finden. Nutzte die verbleibende Zeit um Deine Noten aufzupolieren. Es ist in Deinem eigenen Interesse!
Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Hallo,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Hallo,

ja, das ist durchaus in Ordnung. Ich kenne es auch nur so, dass man eine 2 im Durchschnitt braucht um dann nochmal verkürzen zu können. Einen rechtlichen Anspruch gibt es auf die Verkürzung nicht.
Ich denke nicht, dass der Ausbildungsbetrieb das macht um irgendwelche Vorteile zu haben. Er will vermutlich nur Ihr Bestes. Lieber ein halbes Jahr länger und dafür einen guten Abschluß. Das bietet später mehr Chancen. Wirklich! Ihr Betrieb handelt in Ihrem Interesse, auch wenn Sie das momentan nicht erkennen bzw. sauer auf ihn sind.

Viel Erfolg!

Hallo,

die prüfende Stelle entscheidet, wer zur Prüfung zugelassen wird. Am besten bei der IHK nachfragen, welche Kriterien für die Zulassung zur vorgezogenen Prüfung gelten.

Vielleicht hilfreich:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…

Gruß

RHW

Hallo RHW,
erstmal danke für die schnelle Antwort. Trotz vieler Antworten bin ich immer noch etwas verwirrt. Also nochmal genauer: mein erstes Azubi-Jahr habe ich mit dem durchschnitt 1,9 in der Schule durchlaufen. Deshalb durfte ich auch auf 2jahre verkürzen. Ich habe schließlich den ersten Teil der Abschlussprüfung mit den noten 1,3,4 bestanden! Zugegeben: die 4hätte besser sein können. Aber ist nicht erst mal das Bestehen wichtig? Kann mein Ausbildungsbetrieb mir jetzt einfach Steine in den Weg legen und mir den 2.Teil verbieten? Mein momentaner Notenstand ist zwar schlechter als 2,5- aber ich habe weder 4er oder schlechter. Da Mein allgemeines Ausbildungsverhältnis zu meinem Betrieb nicht all zu gut ist, möchte ich meine Prüfung so schnell wie möglich bestehen.

Wie schon erwähnt: meine Ausbilderin hat mir die „kleine wichtige Info“ mit dem benötigten Durchschnitt in keiner Hinsicht erwähnt und schon garnicht schriftlich gegeben. Das verkürzen auf 2Jahre war von anfang an als „test“ für mich selbst ausgemacht. Es wurde ausgemacht- wenn ich die Prüfungen nicht bestehe ist es nicht schlimm, dann hänge ich einfach ein halbes Jahr noch dran. Aber Teil 1 ist doch relativ gut bestanden?

Da ich weis dass meine Ausbilderin bei Personalkosten und Stunden sparen muss und sie mich schon 2mal darauf angesprochen hat ob ich schon weis ob ich im Betrieb bleiben will oder mich andersweitig umgesehen habe, habe ich mehr das Gefühl dass sie versucht mich als „günstige Vollzeitkraft“ so lang wie möglich behalten zu können.

Ich hätte absolut kein problem damit noch ein halbes jahr zusätzlich an meine Ausbildung zu hängen, da mir aber das Arbeitsklima und die Situation im Betrieb nicht gefällt möchte ich gerne schnellstmöglich wo anders arbeiten.
Muss ich jetzt trotzdem da einfach durch, oder hab ich eine Möglichkeit meinen 2.Teil doch im Mai machen zu können?
Die IHK habe ich angefragt, die meinten ich muss den durchschnitt 2,5 haben. Mehr abe ich an auskunft nicht bekommen.

Vielen Dank
MfG

Nessa58

Frag deinen Ausbilder wie die Noten zustandekommen und schalte evtl. den Betriebsrat/Jugendvertretung ein.

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen
All the best

es muss der Betrieb und die Schule bei einer Verkürzung zustimmen. Notendurchschnitt darf nicht schlechter als 2,5 sein
hier noch so eine gute Antwort dazu
http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…

Hallo,

zwei entscheidende Punkte sind:

  • Ist die Verkürzung auf 2 Jahre schriftlich vermerkt?
    Gibt es in dem Vertrag Verweise auf andere Regelungen (z.B. Prüfungsordnung)?

  • Was ist in der Prüfungsordnung (PrO) geregelt? Die PrO kann man bei der IHK erhalten oder einsehen (ggf. auch auf deren Internetseite).

Vielleicht helfen diese Links weiter:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…

http://www.azubi.net/index.php?t=204

Gruß

RHW

Tut mir Leid; darüber weiß ich nichts. :frowning: