Guten Tag,
muss ein ehrenamtlicher Rettungssanitäter (Ausbildung 2008) eine 30-Std-Fortbildung (für 2009) nachweisen, wenn er 2010 eine verkürzte Ausbildung zum Rettungsassistenten machen möchte? Und Falls nicht: In welchen Paragraphen ist es geregelt?
Hallo,
muss ein ehrenamtlicher Rettungssanitäter (Ausbildung 2008)
eine 30-Std-Fortbildung (für 2009) nachweisen, wenn er 2010
eine verkürzte Ausbildung zum Rettungsassistenten machen
möchte?
von Gesetzes wegen nicht. Aber jeder Ausbildungsträger kann sich
natürlich Regeln über das gesetzliche Maß hinaus auferlegen.
Und Falls nicht: In welchen Paragraphen ist es geregelt?
Das steht in keinem §. Es steht eben nirgends, DASS man Fortbildungen vorweisen muss. Von Gesetzes wegen gilt eine Fortbildungspflicht nur für im Rettungsdienst eigesetztes Personal, sicher nicht für Schulbesucher.
Aber nochmal ganz deutlich: Es kommt auf die konkreten Umstände an.
.m
Besten Dank Malte! 