Hallo,
ich habe meine Wohnung gekündigt mit einer verkürzten Frist aufgrund von Schimmel. Wir wollen hier so schnell wie möglich raus. Jetzt haben wir erfahren das unser Vermieter das schreiben an seinen Anwalt weitergegeben hat. Meine Frage: Bleibt die Kündigung bestehen auch wenn der Vermieter sie nicht annimmt aber mit normaler Frist, oder muss ich noch eine verfassen?
Hallo!
Entweder die Zustände sind so schlimm und gesundheitsgefährdend,dann kann man fristlos ausziehen. Von heute auf morgen . Und zusätzlich Schadenersatz geltend machen.
Ob das dann aber berechtigt war,klärt sich doch immer erst hinterher.
Man kann in der fristlosen Kündigung gleich eine „normale fristgerechte“ Kündigung anhängen,als hilfsweise Alternative.
Dann laufen die Fristen bereits ab Zugang des Schreibens.
MfG
duck313
Zunächst einmal vielen dank für eure hilfe. Ich bin heute einfach persöhnlich bei meinem Vermieter aufgetaucht. Hab mit ihm sachlich und freundlich geredet und wir haben uns auf die hälfte geeinigt, sprich 6 Wochen. Manchmal kann auch sowas einfaches helfen.