Verkürzte Kündigungsfrist wenn AN kündigt während AU

Hallo zusammen,

seit Juni 2013 ist X für seinen Arbeitgeber tätig. X leidet seit einiger Zeit wg. Überlastung und ist krank geschrieben. X plant zum 02.01.2014 ins Büro zurückzukehren und ein klärendes Gespräch mit Vorgesetzten zu führen. Arzt hat X bei aktueller Krankschreibung bereits angeboten, die Krankschreibung zu verlängern und die Kündigung durch X dann auch zu unterstützen.

X erwägt nun, sollte das Gespräch Anfang Januar keine Situationsänderung herbeiführen, im Januar erneut zum Arzt zu gehen und dauerhaft krankschreiben zu lassen.
Da X sich nicht direkt in einen neuen Job stürzen sondern sich erstmal orientieren möchte X hat ein Masterstudium gefunden, welches zum 15.03.2014 beginnt. 

Nun zu den Fragen:

Kann Immatrikulation erfolgen trotz laufendem aber gekündigtem Angestelltenverhältnis und AU? 

Und wenn nicht, kann X selber fristlos oder zumindest mit verkürzter Frist kündigen?  

Danke und Grüße

Hallo zusammen,

Hallo,

seit Juni 2013 ist X für seinen Arbeitgeber tätig. X leidet
seit einiger Zeit wg. Überlastung und ist krank geschrieben. X
plant zum 02.01.2014 ins Büro zurückzukehren und ein klärendes
Gespräch mit Vorgesetzten zu führen. Arzt hat X bei aktueller
Krankschreibung bereits angeboten, die Krankschreibung
zu verlängern und die Kündigung durch X dann auch zu
unterstützen.

Eine „Unterstützung“ des Arztes wäre nur relevant zur Vermeidung einer Sperrzeit, wenn anschließende Arbeitslosigkeit folgen würde

X erwägt nun, sollte das Gespräch Anfang Januar keine
Situationsänderung herbeiführen, im Januar erneut zum Arzt zu
gehen und dauerhaft krankschreiben zu lassen.
Da X sich nicht direkt in einen neuen Job stürzen sondern sich
erstmal orientieren möchte X hat ein Masterstudium gefunden,
welches zum 15.03.2014 beginnt. 

Nun zu den Fragen:

Kann Immatrikulation erfolgen trotz laufendem aber
gekündigtem Angestelltenverhältnis und AU?

Das kann X tun, es könnte aber - je nach konkreten Einzelfallumständen - eine fristlose Kündigung des AG nach sich ziehen, was sich in Lebensläufen nicht sehr gut macht, und hätte bestimmt Auswirkungen auf den Tenor eines Zeugnisses. 

Und wenn nicht, kann X selber fristlos oder zumindest mit
verkürzter Frist kündigen?

Nein, wobei sich die Frage stellt, wo hier eigentlich das Problem ist. Sofern arbeits- oder tarifvertraglich nichts anderes gilt, kann X gemäß § 622 Abs. 1 BGB mit 4-wöchiger Frist „punktgenau“ zum 15.03. selber kündigen:
  http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Ansonsten gäbe es auch noch das Instrument eines Auflösungsvertrages

Danke und Grüße

&Tschüß

Hallo,

Dies ist nicht mein Themenbereich…?

Kann leider nicht weiterhelfen.

Jörg

http://www.wunschmail.info/

Arzt hat X bei aktueller
Krankschreibung bereits angeboten , die Krankschreibung
zu verlängern und die Kündigung durch X dann auch zu
unterstützen.

…nicht direkt in einen neuen Job stürzen sondern sich
erstmal orientieren möchte X hat ein Masterstudium gefunden,
welches zum 15.03.2014 beginnt. 

Hi,

wir depperten Beitragszahler freuen uns natürlich, dass wir dir endlich mal was Gutes tun können.Lass dir nur Zeit,

Gruß

vV

Hallo,

Dies ist nicht mein Themenbereich…?

doch. Hat das Experten-such-programm von www einwandfrei festgestellt. Überschrift des Postings enthält ‚AU‘, Dein Themengebiet ‚au-pair‘ auch. Du musst also Experte für die Frage sein.

Ist doch ein tolles Programm, oder?

Abhilfe: Expertengebiete löschen. Deaktivieren oder ‚Interessiert an‘ statt ‚Experte‘ hilft leider nix.
Gruß
Testare_

Hallo,

ich habe mich gewundert, warum ich zu diesem Thema als „Experte“ ausgesucht wurde, aber die Antwort von Testare_ ließ mir dann ein Licht aufgehen.
Auch ich bin „Au-Pair“ Experte … aber leider nicht „AU“ Experte.
Dein Problem scheint relativ komplex aus der Sicht meines Nichtexpertendaseins. Vlt. solltest du einmal eine Beratung bei einem Anwalt in Betracht ziehen. Und aus eigener Erfahrung kann ich dazu sagen: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Wenn deine Arbeit dich krank macht, kündige.

Frohe Weihnachten.

LG Kerstin