verkürzung der ausbildung !

mich würd mal interessieren, ob es irgendwo einen antrag auf verkürzung der Ausbildung im grossen www gibt. weiss nämlich nicht, wie ich ihn formulieren soll.

eine freundin will verkürzen, da sie im zeugnis nur 1 und 2 hat und auch die zwischenprüfung mit 87 % bestanden hat.
soweit ich weiss, ist das dann von der ihk möglich, was ist, wenn der arbeitgeber sich versucht da rauszudrehen? (ihm passt es nicht das er dann mehr bezahlen muss) kommt zumindest so bei ihr an.

Silvia

Hallo Silvia,

In dem Beruf, den ich ausbilde, ist die Vorraussetzung zum Vorziehen eine Berufschulnote von besser als 2,5 und der Ausbildende muss eine Beurteilung von 2 oder 1 schreiben.
Den Antrag dazu stellt man bei der Kammer; die Kammer bittet sowohl Schule als auch Ausbilder um die schriftliche Beurteilung.
Der Arbeitgeber hat also schon die Möglichkeit, das Vorziehen zu verhindern! Am besten klärt der Auszubildende den Wunsch schon im Vorhineinein mit dem Arbeitgeber.
Ist man wirklich gut, sollte man dem Arbeitgeber vermitteln, dass er stolz sein kann, einen Lehrling so gut ausgebildet zu haben. Aber nicht immer treffen gute schulische Leistungen mit der Brauchbarkeit im Betrieb überein; und manch ein Auszubildender kann noch gut etwas mehr Praxis vertragen.
Dass der Arbeitgeber mehr zahlen muss, ist so uebrigens nicht richtig! Nach Bestehen der Ausbildung ist der Ausbildungsvertrag erfuellt und muss nicht in einen Arbeitsvertrag umgewandelt werden; d.h. der ehemals Auszubildende steht schnell ohne Job auf der Strasse.
Fazit: Mit dem Ausbilder reden!!!
Ihm für die gute Ausbildung danken, die einen so weit gebracht hat, dass man die Prüfung vorziehen koennte.
Ihn fragen, was er von der ganzen Sache hält.
Und nicht zuletzt selbstkritisch abschaetzen, ob man wirklich auch im Betrieb so super gut ist.
Schoene Gruesse
Sabine

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In dem Beruf, den ich ausbilde, ist die Vorraussetzung zum
Vorziehen eine Berufschulnote von besser als 2,5 und der
Ausbildende muss eine Beurteilung von 2 oder 1 schreiben.
Den Antrag dazu stellt man bei der Kammer; die Kammer bittet
sowohl Schule als auch Ausbilder um die schriftliche
Beurteilung.
Der Arbeitgeber hat also schon die Möglichkeit, das Vorziehen
zu verhindern! Am besten klärt der Auszubildende den Wunsch
schon im Vorhineinein mit dem Arbeitgeber.
Ist man wirklich gut, sollte man dem Arbeitgeber vermitteln,
dass er stolz sein kann, einen Lehrling so gut ausgebildet zu
haben. Aber nicht immer treffen gute schulische Leistungen mit
der Brauchbarkeit im Betrieb überein; und manch ein
Auszubildender kann noch gut etwas mehr Praxis vertragen.
Dass der Arbeitgeber mehr zahlen muss, ist so uebrigens nicht
richtig! Nach Bestehen der Ausbildung ist der
Ausbildungsvertrag erfuellt und muss nicht in einen
Arbeitsvertrag umgewandelt werden; d.h. der ehemals
Auszubildende steht schnell ohne Job auf der Strasse.
Fazit: Mit dem Ausbilder reden!!!

Das ist schon geklärt, sie soll übernommen werden, sie will ab august nächsten jahres dort eine 2. ausbildung machen als einzelhandelskauffrau, auch das ist schon geklärt. Nu hat er bloss erfahren das eine seiner verkäuferinnen schwanger ist und und seitdem äussert er sich nicht mehr so positiv über eine ausbildungsverkürzung.

Ihm für die gute Ausbildung danken, die einen so weit
gebracht hat, dass man die Prüfung vorziehen koennte.
Ihn fragen, was er von der ganzen Sache hält.
Und nicht zuletzt selbstkritisch abschaetzen, ob man wirklich
auch im Betrieb so super gut ist.

Das mit dem abschätzen hat sie auch schon gemacht, aber sie arbeitet eigendlich auch schon drei jahre in der firma (vorhergehendes praktikum und aushilfsjob bis die leere anfing)

dank dir auf jedenfall.

was ich daraus entnehme ist also das sie keine verkürzung machen kann wenn nicht auch der arbeitgeber zustimmt, seh ich das richtig?

Schoene Gruesse
Sabine

Hallo,

was ich daraus entnehme ist also das sie keine verkürzung
machen kann wenn nicht auch der arbeitgeber zustimmt, seh ich
das richtig?

Der Arbeitgeber muss die entsprechende Note geben, damit die Kammer die vorzeitige Prüfung erlaubt. Würde der sonst zufriedene Arbeitgeber wirklich eine schlechtere Note als geplant geben? Hat er signalisiert, dass er nicht zustimmt? Was sollte er davon haben?
Wenn die junge Dame die Prüfung jetzt bestünde, könnte sie bis zum Beginn der nächsten Lehre als Vollzeitkraft die schwangere ersetzen. Sie müßte zwischendurch nicht mehr in die Schule. Wäre doch auch ein Vorteil für den Arbeitgeber.
Wenn er sie jemals als feste Kraft einstellen möchte, kann er doch nicht erwarten, dass sie nach einer (unbegründeten!) Ablehnung bei ihm bleibt, wenn die Lehre beendet ist.
Viel Erfolg , also! Schreib doch mal, wie die Sache ausgegangen ist!
Schoene Gruesse
Sabine

Diese Frage solltest Du bei der zuständigen IHK Berufsbildungsabteilung stellen.
Das ist die kompetente Stelle
PiRo

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