Hallo,
mich würde interessieren, ob ein Ausbildungsbetrieb seiner Auszubildenden zur Steuerfachangestellten, es untersagen kann, die Ausbildungszeit zu Verkürzen. Hierbei ist zu berücksichten das (sehr) gute schulische (Schnitt 1,5) und innerbetriebliche Leistungen vorliegen. Der Wunsch nach der Verkürzung resultiert aus dem Bestreben sich durch ein Studium noch weiter bilden zu wollen.
Wie ist hier die rechtliche Grundlage?
Gruß
Jonny
Hallo,
eine Verkürzung geht nur, wenn es Auszubildender und Ausbilder vereinbaren.
http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__8.html
Wenn einer davon nicht will… dann eben nicht
Ausserdem möchte ich dir kurz den Link hier empfehlen:
http://www.ihk-koeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildu…
Gruss Ivo
Hallo Jonny,
schließe mich meinem Vorschreiber an. Ergänzend: In dieser Fachrichtung gibt es sogenannte Schnelläuferklassen, die die Ausbildung in 2 1/2 Jahren durchführen. Das muß meines Wissens aber bereits bei Abschluß des Ausbildungsvertrages fixiert werden, da die Wissensvermittlung anders strukturiert ist als ein einer 3jährigen Ausbildung.
MfG BM